Verkehrsminister Daehre: Urteil des Landesverfassungsgerichtes bringt Klarheit/ Kostenerstattung nur bei tatsächlich erhöhten finanziellen Mehraufwendungen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/03 Magdeburg, den 8. Juli 2003 Verkehrsminister Daehre: Urteil des Landesverfassungsgerichtes bringt Klarheit/ Kostenerstattung nur bei tatsächlich erhöhten finanziellen Mehraufwendungen Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre begrüßt das Urteil des Landesverfassungsgerichtes als notwendige Klarheit im Verhältnis zwischen dem Land und den kommunalen Aufgabenträgern des ÖPNV. Mit dem Ende des Schwebezustandes der vergangenen Monate können wir endlich zur Gestaltung des ÖPNV im Land zurückkehren¿. Hintergrund des Rechtsstreites vor dem Landesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde von vier Landkreisen gegen das Gesetz zur Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNVG). Angegriffen wurde die Regelung zur Finanzierung der den Landkreisen übertragenen Aufgaben. Landkreise und kreisfreie Städten wurden durch das Gesetz zu Aufgabenträgern des ÖPNV. Eine Aufgabe, die sie bis dahin schon freiwillig wahrgenommen hatten. Nach einer vorangegangen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes wurde diese Aufgaben als Pflichtaufgabe übertragen. Hieraus leiteten die Kläger mit Hinweis auf Artikel 87 Absatz 3 der Landesverfassung gegen das Land den Anspruch auf volle Kostenübernahme ab. Bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen ist nach der heutigen Entscheidung lediglich ein angemessener Ausgleich der tatsächlichen Mehraufwendungen zu gewähren. Mehrbelastungen hat das Land den Kommunen zu erstatten, wenn es sich um tatsächlich verursachte erhöhte Aufwendungen handelt. Eine gesteigerte Aufgabenwahrnehmung begründet diesen Anspruch nicht. Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre sieht nach einer ersten Bewertung der Leitsätze des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2003 die Rechsauffassung des Landes bestätigt. Mit Blick auf die anstehende Verwaltungsreform im Land geht der Verkehrsminister davon aus, dass dieses Urteil über das ÖPNVG hinaus grundsätzliche Bedeutung bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen haben wird. Minister Daehre weist in diesem Zusammenhang auf das bis Ende des Monats zu erwartende Urteil des Europäischen Gerichtshofes hin, das die Förderproblematik des ÖPNV bundesweit kritisch hinterfragen wird. Beide Urteile werden Grundlage für eine neue rechtliche Gestaltung des ÖPNV in Sachsen-Anhalt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de