Verkehrslenkung: Aufstellen nichtamtlicher Hinweiszeichen für gastgewerbliche Betriebe einheitlich geregelt
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 102/03 Magdeburg, 9. Juli 2003 Verkehrslenkung: Aufstellen nichtamtlicher Hinweiszeichen für gastgewerbliche Betriebe einheitlich geregelt Auf der Grundlage eines "Touristischen Leitsystems in Sachsen-Anhalt" hat das Land eine Richtlinie erarbeitet, die das Aufstellen von nichtamtlichen Hinweiszeichen auf gastgewerbliche Betriebe einheitlich regelt. Danach können die etwa 35 cm hohen und 150 cm breiten grünen Tafeln mit weißer Schrift außerhalb von Ortschaften an Bundes- Landes- und Kreisstraßen aufgestellt werden, wenn sie der besseren Orientierung dienen und somit die Verkehrssicherheit erhöhen. "Mit dieser jetzt in Kraft gesetzten Regelung wollen wir den Wildwuchs beim Aufstellen von Hinweisschildern unterbinden und zugleich die Bemühungen um die Entwicklung des Tourismus unterstützen", sagte Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre. Nach Auskunft des Ressortchefs kann die Aufstellung der nichtamtlichen Hinweiszeichen über den Tourismusverband Sachsen-Anhalt e.V. bei der zuständigen Straßenbaubehörde beantragt werden. Die Kosten für Anfertigung und Montage der Schilder (ca. 400 Euro) sowie deren Unterhaltung und eine eventuelle spätere Beseitigung seien vom Antragsteller zu übernehmen. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de
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