Kultusministerium: Keine Benachteiligung von Behinderten
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 159/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 159/03 Magdeburg, den 18. Juli 2003 Kultusministerium: Keine Benachteiligung von Behinderten Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft stellt in ihrer heutigen Pressemitteilung eine angebliche Benachteiligung von Behinderten an Sonderschulen fest. Sie unterstellt dies, weil es keine formale Anpassung der Rahmenrichtlinien für sonstige Sonderschulen an die geänderten Rahmenrichtlinien der Grund- und Sekundarschule gegeben habe. Den Schülerinnen und Schülern würden damit die Verbesserungen in der Grund- und Sekundarschule für die Fächer Deutsch und Mathematik vorenthalten, so die GEW. Zu begrüßen ist, dass die GEW die durch die Landesregierung getroffenen Änderungen der Stundentafeln als Verbesserungen anerkennt. Eine Benachteiligung der Sonderschulen gibt es hingegen nicht. Die seit 2001 gültigen Stundentafeln der Sonstigen Sonderschulen sind insgesamt umfangreicher als die von Grund- und Sekundarschule. Diese Stunden können auch weiterhin für die Vertiefung der Muttersprache und der Verbesserung der mathematischen Fertigkeit genutzt werden. Die Erhöhung der Stundenanzahl für Deutsch und Mathematik in der Grundschule wurde im wesentlichen dadurch erreicht, dass für andere Fächer eine entsprechende Bandbreite eingeführt wurde. Die anderen Zugänge zur Umwelt von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf lassen diese Verschiebungen jedoch nicht zu, denn gerade die Fächer Heimat- und Sachkunde sowie Musik und Werken sind für diese Kinder zur Förderung von Sinnverständnis und Selbstständigkeit unerlässlich. Da in den Sonderschulen ohnehin ein ganzheitliches Arbeiten vorausgesetzt wird, wird den Kindern ein verstärktes muttersprachliches Arbeiten u.ä. nicht vorenthalten. Zu den Vorschulbereichen ist festzustellen, dass an 5 Sonderschulen Vorschulteile gemäß Schulgesetz eingerichtet worden sind. Sie sind Kindern vorbehalten, deren Schuleintritt intensiv sonderpädagogisch vorbereitet wird, also ein Jahr vor Schulaufnahme. Es besteht nicht die Absicht, die Frühförderung, auch in Form besonderer Einrichtungen, abzuschaffen. Diese sind aber keine Kindergärten. Den sonderpädagogischen Beratungsstellen wurden, wie in den vergangenen Schuljahren auch, die Kontingente zugewiesen. Auf Grund der angespannten Situation der Unterrichtsversorgung im Sonderschulbereich haben zwei Schulämter Probleme in der Unterrichtsversorgung der Sonderschulen. Ein Abschmelzen der Stunden der Beratungsstellen wurde hier gewählt, um den Unterricht nach Stundentafel in den Sonderschulen nicht wesentlich kürzen zu müssen. Da die Unterrichtsplanungen noch nicht abgeschlossen sind, - Einstellungen werden im Verlaufe der Sommerferien vollzogen -, ist der endgültige Stand der Unterrichtsversorgung noch nicht erreicht. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/
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