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Magdeburg, den 21.07.2003

Erntetransporte Erweiterung der Ausnahmeregelung für Erntetransporte an Sonn- und Feiertagen

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 106/03 Magdeburg, 21. Juli 2003 Erntetransporte Erweiterung der Ausnahmeregelung für Erntetransporte an Sonn- und Feiertagen Im September 2002 hatte Landesverkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre durch eine allgemeine Ausnahmegenehmigung dafür gesorgt, dass in Sachsen-Anhalt alle Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Lkw mit Anhänger bestimmte Erntetransporte auch an Sonn- und Feiertagen durchführen dürfen. "Diese Regelung hat sich bewährt und den Landwirten geholfen, auch unter ungünstigem Witterungsverlauf die Ernte ohne zeitaufwändige Antragsstellung möglichst verlustfrei einzubringen, was angesichts des diesjährigen trockenen Sommers besonders wichtig ist", so Minister Daehre. Mit Wirkung vom 15. Juli 2003 habe er daher einer Erweiterung des Transports von Erntegütern an Sonn- und Feiertagen zugestimmt. Folgende Produkte können an diesen Tagen zusätzlich zu den Produkten der Getreide- Hackfrucht-, Futter- und Maisernte transportiert werden: ölfrüchte wie Raps, Lein, Sonnenblumen; Obst und Gemüse; Sonderkulturen wie Arznei- und Gewürzpflanzen, Hopfen, Tabak und Wein. Diese Regelung wird den Landwirten helfen, die in diesem Jahr ohnehin geringe Ernte ohne zeitraubende Behördengänge auch an Sonn- und Feiertagen ihrer unmittelbaren Weiterverarbeitung zuzuführen. Torsten Ganz Pressesprecher i. V. Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de

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