Knapp vier Wochen nach dem Unfall im Steintagbau Petersberg Weitere Sprengarbeiten nur mit verschärften Sicherheitsauflagen
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 147/03 Magdeburg, den 30. Juli 2003 Knapp vier Wochen nach dem Unfall im Steintagbau Petersberg Weitere Sprengarbeiten nur mit verschärften Sicherheitsauflagen Sprengungen am Petersberger Porphyr-Steinbruch der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH (MDB) sind nur noch unter verschärften Sicherheitsauflagen wieder möglich. Das hat das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) in Konsequenz auf die Untersuchungsergebnisse zur missglückten Sprengung vom 30. Juni 2003 angeordnet. Eine Gefährdung der öffentlichkeit durch Steinflug soll so wirksam ausgeschlossen werden. Zu den Auflagen zählen: Sprengungen mit Auswürfen in Richtung der Ortschaft Petersberg werden grundsätzlich untersagt. über begründete Ausnahmen entscheidet das LAGB im Einzelfall auf Antrag. Die Sprengbohrlöcher müssen in der vorderen Reihe einzeln vermessen werden, damit jede Sprengladung auf den tatsächlichen Sprengwiderstand der Abbauwand eingestellt werden kann. Das Einhalten der Sprengvorgabe, d. h. des Mindestabstandes zwischen dem Sitz der Sprengladung und der freien Wand, muss vor dem Anbringen der Sprengladungen kontrolliert werden. Bei festgestellten Unterschreitungen ist die eingesetzte Sprengstoffmenge zu reduzieren. Die Sprenglöcher der 1. Reihe sind ausschließlich mit patroniertem Sprengstoff zu besetzen. Damit wird verhindert, dass es zu einer Anhäufung und Konzentration von Sprengstoff an Stellen im Gestein kommt, in denen die Festigkeit durch vorhandene offene Klüfte, Spalten und Hohlräume bereits erheblich herabgesetzt sein könnte. Mit der Verwendung von Sprengstoffpatronen ist dagegen eine gleichmäßige Verteilung des Sprengstoffes in den Bohrlöchern gewährleistet und ein "überladen" ausgeschlossen. Bei der Sprengung am 30. Juni 2003 wurden einzelne Steine bis zu 380 Meter weit in die Ortschaft Petersberg geschleudert. Es entstand erheblicher Sachschaden. Weitere Sprengungen wurden daraufhin von der Bergbehörde untersagt. Eine Untersuchung der Vorfälle wurde in Auftrag gegeben. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden die verschärften Auflagen für den Antrag der MDB vom 24. Juli 2003 auf Wiederzulassung der Sprengarbeiten im Steintagebau Petersberger Quarzporphyr erarbeitet. Die MDB hat als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen jetzt die Planung und Ausführung der Sprengarbeiten an eine neue Firma in eine Hand gegeben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf strafrechtliche Tatbestände sind hingegen noch nicht abgeschlossen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de
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