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Magdeburg, den 31.07.2003

Innenminister Jeziorsky: Kriminalitätsbekämpfung von Scheckkartenbetrug

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 116/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 116/03 Magdeburg, den 1. August 2003 Innenminister Jeziorsky: Kriminalitätsbekämpfung von Scheckkartenbetrug Projektstart von "KUNO" bei der Polizeidirektion Magdeburg Mit der zunehmenden Tendenz des weltweit akzeptierten unbaren Zahlungsverkehrs nimmt nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky auch die Zahl der dazu einsetzbaren Zahlungskarten sprunghaft zu. Allein in Deutschland wurden im vergangenen Jahr über 110 Millionen dieser Karten eingesetzt. Damit einhergehend stiegen auch die Fallzahl von Betrugsdelikten mit gestohlenen oder verlorenen Debit- und Kreditkarten, die für betrügerische Einkäufe im elektronischen Lastschriftverfahren eingesetzt werden. Hierbei sei es möglich, ohne Eingabe einer PIN, sondern durch Unterschriftsleistung unter Verwendung der Karte einzukaufen. Besonders hohe Schäden verursachen sogenannte Serieneinkäufe, wenn eine Debitkarte (ec-Karte, S-Karte o. a.) durch den Täter wiederholt in verschiedenen Einkaufsstätten missbräuchlich genutzt werde. Bei rechtswidrig erlangten und betrügerisch eingesetzten unbaren Zahlungsmitteln im Jahr 2002 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2.531 von "Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel" erfasst. Im Einzelnen stellt sich der Betrug mittels Scheck und Kreditkarten wie folgt dar: mit Scheck 47 mit Debitkarte ohne PIN 1.105 mit Debitkarte mit PIN 756 mit Kreditkarten 388 mit Daten von Zahlungskarten 98 sonstige unbare Zahlungsmittel 137 Einen Schwerpunkt beim Gebrauch von rechtswidrig erlangten Debitkarten im Elektronischen Lastschriftverkehr (ELV), so der Innenminister, bilde der Bereich der Polizeidirektion Magdeburg. Für das Jahr 2002 sei mit 439 Delikten ein Anstieg um 28,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Auch für das 1. Halbjahr 2003 sei mit 347 Delikten eine Steigerung beim "Betrug mit Debitkarte ohne PIN" um 142,7 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2002 (143 Deikte) festzustellen. Gleichzeitig sei die Zahl der Strafanzeigen wegen Diebstahl unbarer Zahlungsmittel von 596 Fällen im Jahr 2001 auf 1.043 Fälle im Jahr 2002 gestiegen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, werde ab dem 1. August auch in Magdeburg ein in Dresden entwickeltes und bereits erfolgreich durchgeführtes Präventionsprojekt (KUNO - K riminalitätsbekämpfung im u nbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung n ichtpolizeilicher O rganisationsstrukturen) gestartet. Es ergänzt die weiterhin notwendige Kartensperre bei der Hausbank, die aber nur gegen den Missbrauch der Karte bei der Benutzung der PIN sichert. Jeziorsky: "Die erweiterte Kartensperre im Rahmen von KUNO ist zunächst auf den Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Magdeburg begrenzt. Sie wird durch die Polizeidirektion Magdeburg im Einverständnis mit dem betroffenen Bürger veranlasst, wenn der Diebstahl oder der sonstige Verlust von Debitkarten angezeigt wird. In ein spezielles Formular werden Bankleitzahl, Konto- und Kartennummer eingetragen. Diese Daten werden unverzüglich zunächst an die Polizeidirektion weitergeleitet, wenn die Anzeigenerstattung im Polizeirevier erfolgte, und von dort in die Sperrdateien der elektronischen Kassensysteme für die angeschlossenen Handelsketten und Einzelhändler eingegeben. Die Sperrung der Karte an den Kassenterminals der teilnehmenden Handelsketten und Einzelhändler wird damit aktiviert." Betroffene können sich an das nächste Polizeirevier oder direkt an die Polizeidirektion Magdeburg wenden, um den Verlust der Karte zu melden und damit deren missbräuchliche Nutzung verhindern. Alle weiteren Informationen erhalten sie dort von den Polizeibeamten. In diesem Zusammenhang müsse hervorgehoben werden, so Jeziorsky, dass sich das ec-cash-Verfahren, d.h. der Einsatz der Debitkarte unter Verwendung der PIN, besser für eine Langzeitprävention und zur Reduzierung von Kartenbetrugsverfahren eignet. Allerdings hat die Polizei keinen Einfluss auf die Wahl des jeweiligen Verfahrens durch den Handel. Bundesweit stellt sich der Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsittel wie folgt dar: mit Scheck 4.135 mit Debitkarte ohne PIN 40.346 mit Debitkarte mit PIN 36.969 mit Kreditkarten 29.326 mit Daten von Zahlungskarten 3.345 Sonstige unbare Zahlungsmittel 2.214 Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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