MD- Wasserschutzpolizei informiert/ Achtung Seilfähre
PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 364/03 Magdeburg, den 7. August 2003 MD- Wasserschutzpolizei informiert/ Achtung Seilfähre Auf Elbe und Saale gab es wiederholt Probleme bei der Vorbeifahrt von Kleinfahrzeugen, wie Ruderboote, Kanu oder Sportmotorboote, an seilgebundenen Fähren. Mehrfach kam es durch Unachtsamkeit bzw. Unkenntnis der Bootsführer zu kritischen Situationen. Mehrere muskelkraftbetriebene Kleinfahrzeuge kenterten. Bei der Kollision eines Sportmotorbootes mit dem Buchtnachen einer Gierseilfähre wurde erheblicher Sachschaden am Sportmotorboot verursacht (siehe Foto). Bei nur geringfügig anderer Kollisionslage hätte das entstandene Leck unterhalb der Wasserlinie gelegen und wahrscheinlich ein Sinken zur Folge gehabt. Ursache ist in den Meisten Fällen Unkenntnis über die bestehenden Rechtsverhältnisse. Der Fährführer ist verpflichtet, sich vor dem Queren von der Gefahrlosigkeit zu vergewissern. Er darf insbesondere keine anderen Fahrzeuge dazu zwingen, unvermittelt den Kurs oder die Geschwindigkeit zu ändern. Diese Verpflichtung gilt unter Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht gegenüber Kleinfahrzeugen. Dagegen haben die Führer von Kleinfahrzeugen die Rechtspflicht, "Groß-"Fahrzeugen, den zum Manövrieren notwendigen Raum zu lassen, demzufolge auch Fähren. Insbesondere auf der Elbe und der Saale ist zusätzlich festgelegt, dass die Vorbeifahrt an einer Seilfähre nur erfolgen darf, wenn sie an ihrem ständigen Liegeplatz stillliegt. Das gilt für alle Seilfähren, unabhängig ob Gier-, Quer- oder Hochseil. Bereits vor der Fahrt sollte sich der Bootsführer über die zu befahrende Strecke ausreichend informieren. Fähren und deren Liegeplatz gehören dabei zu den Besonderheiten, die es zu erfahren gilt. Der ständige Liegeplatz ist in vielen Schifffahrtskarten mit eingezeichnet oder in Nachschlagewerken, wie z. B. dem Europäischen Schifffahrts- und Hafenkalender (Weska) vermerkt. In der Praxis ist das Schifffahrtszeichen E.4a "Nicht freifahrende Fähre" auf der Seite von Elbe und Saale aufgestellt, wo sich der ständige Liegeplatz befindet. Befindet sich die Fähre in Fahrt oder am gegenüberliegenden Ufer, ist die Vorbeifahrt verboten und wie die Praxis zeigt auch gefährlich. Bei der Vorbeifahrt muss die Fähre an der ständigen Liegeseite stillliegen! Im Land Sachsen-Anhalt sind folgende Liegeplätze der Seilfähren festgelegt: Wasserstraße von nach Liegeplatz in Talrichtung Elbe-km 172,5 Prettin- Dommitzsch rechtes Ufer Elbe-km 184,8 Pretzsch- Mauken linkes Ufer Elbe-km 200,3 Elster- Wartenburg linkes Ufer Elbe-km 236,3 Coswig- Wörlitz rechtes Ufer Elbe-km 274,9 Aken- Steutz rechtes Ufer Elbe-km 287,2 Breitenhagen- Tochheim linkes Ufer Elbe-km 291,4 Barby- Walternienburg linkes Ufer Elbe-km 323,5 Westerhüsen- Kreuzhorst/Randau linkes Ufer Elbe-km 402,3 Arneburg- Neuermark/Lübars rechtes Ufer Elbe-km 416,1 Sandau- Fährkrug rechtes Ufer Elbe-km 422,2 Räbel- Dom Mühlenholz linkes Ufer Saale-km 9,6 Groß-Rosenburg- Tornitz rechtes Ufer Saale-km 60,4 Brucke- Rothenburg linkes Ufer Saale-km 70,4 Wettin- Zaschwitz rechtes Ufer Saale-km 82,1 Brachwitz- Neu Ragoscy rechtes Ufer Impressum: Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de

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