Landesregierung beschließt 193 Mio. Euro Umschichtung in das Finanzausgleichsgesetz
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 371/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 371/03 Magdeburg, den 12. August 2003 Landesregierung beschließt 193 Mio. Euro Umschichtung in das Finanzausgleichsgesetz Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky die Grundlagen für weitere Verwaltungsvereinfachungen beschlossen. Geplant sind nach Auskunft von Innenminister Jeziorsky Neuregelungen zur finanziellen Abgeltung von Aufgaben, die von den Kommunen auf Grund von Bundes- und Landesgesetzen wahrgenommen werden. Die Vereinfachungen beziehen sich auf das Aufnahmegesetz zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge und von Spätaussiedlern, das Kinderförderungsgesetz, die Jugendpauschale, die Förderung der Musikschulen und der Traditions- und Heimatpflege. Jeziorsky: ¿Durch strukturelle Änderungen der bisherigen Abrechnungsverfahren können Erleichterungen der täglichen Verwaltungsarbeit erreicht werden, die bei allen Beteiligten zur Einsparung von Zeit und Arbeitsaufwand führen.¿ Weniger Aufwand bedeutet eine effizientere Verwaltung und weniger Kosten; angesichts der Finanzsituation aller öffentlichen Haushalte ist dies ein Schritt zur finanziellen Gesundung des Gemeinwesens. Anstelle aufwendiger Einzelabrechnungen, so Jeziorsky, solle die Auszahlung der Mittel zukünftig durch die Einbeziehung in den kommunalen Finanzausgleich erfolgen. Dazu wird die Finanzausgleichsmasse um die bisher einzeln bereitgestellten Mittel aufgestockt, so dass ein um gut 193 Millionen Euro höherer Betrag für den kommunalen Finanzausgleich über das Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung stehen werde. Durch eine noch zu regelnde Feinsteuerung bei der Verteilung der Mittel auf die drei kommunalen Gruppen (kreisfreie Städte, Landkreise und kreisangehörige Gemeinden) werde dafür Sorge getragen, dass die umgeschichteten Haushaltsmittel dort ankommen, wo auch die Aufgaben wahrgenommen werden. Jeziorsky: ¿Für die Kommunen bedeutet das Verfahren der Gesamtabgeltung über die allgemeinen Zuweisungen des Finanzausgleichs eine Stärkung der ihr von der Verfassung gewährleisteten Selbstständigkeit. Gleichzeitig fördert es die effiziente Ausgestaltung der Aufgabenerledigung und schafft damit mittelfristig größere finanzielle Beweglichkeit.¿ Die Umschichtungen zugunsten der allgemeinen Zuweisung sollen mit dem 1. Januar 2004 wirksam werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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