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Magdeburg, den 12.08.2003

Innenminister Klaus Jeziorsky: Antikorruptionsprogramm erfolgreich

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 120/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 120/03 Magdeburg, den 13. August 2003 Innenminister Klaus Jeziorsky: Antikorruptionsprogramm erfolgreich Innenminister Klaus Jeziorsky betonte heute, dass das Antikorruptionsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt erfolgreich umgesetzt werden konnte. Jeziorsky: "Im ersten Halbjahr 2003 sind lediglich drei Ermittlungsverfahren gegen Beamtinnen oder Beamte wegen des Verdachts der Korruption bei den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt neu anhängig geworden, bei denen es sich um den Vorwurf der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit handelt. Die Verfahren verteilen sich auf die Staatsanwaltschaften Dessau, Halle und Magdeburg." Hier werde deutlich, dass das Maßnahmepaket der Landesregierung äußerst wirkungsvoll sei. "In der Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption vom März 1998 sind für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt Grundsätze und Einzelregelungen gegen Korruption verbindlich festgeschrieben worden. Dazu gehören insbesondere schriftlich zu bestätigende Wiederholungsbelehrungen, die Personalrotation in korruptionsgefährdeten Bereichen, die Realisierung des Vier-Augen-Prinzips als Element des innerbehördlichen Kontrollsystems, Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung im öffentlichen Auftragswesen sowie eine Anzeigepflicht für die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung bei konkretem Korruptionsverdacht", so der Innenminister. Mit Blick auf eine weitere Sensibilisierung zum Thema Korruption biete Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft in Magdeburg und dem Landeskriminalamt Seminare für Bedienstete der Landesverwaltung an, um auf die vielfältigen Erscheinungsformen der Korruption hinzuweisen und Möglichkeiten zur Vermeidung und Bekämpfung aufzuzeigen. Mit praktischen Hilfen und Hintergrundinformationen zur Bekämpfung der Korruption unterstütze auch die Broschüre des Innenministeriums "Informationen und Hinweise zur Bekämpfung der Korruption in Sachsen-Anhalt" dieses Anliegen. Im Rahmen der änderung des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt seien auch die Regelungen über die Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie die Grundsätze für Nebentätigkeiten neu gefasst worden, so Jeziorsky. Dem Beamten ist es bei restriktivem Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich untersagt, Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf sein Amt anzunehmen. Auch die Fortentwicklung des Nebentätigkeitsrechtes solle gewährleisten, dass Nebentätigkeiten nicht zu einer Kollision mit den dienstlichen Interessen und Pflichten führen, so seien auch durch die Erweiterung der Offenlegungspflichten und die generelle Befristung von Nebentätigkeiten seien gleichzeitig korruptionshemmende Aspekte berücksichtigt worden. Innenminister Klaus Jeziorsky: "Die seit Februar 2000 für den Geschäftsbereich des Innenministeriums eingerichtete Innenrevision hat korruptionshemmende Arbeitshilfen für die Praxis ausgearbeitet, die Vergabeverfahren insgesamt transparenter und in der Anwendung sicherer machen sollen." Die Arbeitshilfen seien derzeit Gegenstand der Beratungen des interministeriellen Arbeitskreises gegen Korruption, an dem alle Ressorts beteiligt seien. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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