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Magdeburg, den 12.08.2003

Kultusminister wendet sich gegen Polemik der GEW

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 173/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 173/03 Magdeburg, den 12. August 2003 Kultusminister wendet sich gegen Polemik der GEW ¿Richtwerte für schulische Mindestgrößen bei der Schulentwicklungsplanung bleiben unverändert¿ Mit Befremden hat Kultusminister Olbertz auf die falsche und polemische Sachdarstellung der GEW im Zusammenhang mit dem diesjährigen Klassenbildungserlass reagiert. Der Erlass, der die Neuaufnahme der 5. Klassen an den Gymnasien regelt, sei schon im März 2003 bekannt gemacht und seitdem nicht verändert worden. Die Klassenbildung der Anfangsklassen stünde in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung der Landkreise, stellte der Minister klar. Selbst wenn aufgrund der demographischen Entwicklung in einigen Gymnasien keine Anfangsklassen gebildet werden könnten, habe das keinen zwingenden Einfluss auf die Entscheidung des Schulträgers über die Bestandsfähigkeit einer Schule ¿Von einer Verschärfung der Situation, wie die GEW behauptet, kann keine Rede sein.¿, sagte Olbertz. Wegen des dramatischen Schülerschwundes ab diesem Schuljahr und um der laufenden Schulentwicklungsplanung nicht vorzugreifen, lägen die Zahlen zur Klassenbildung sogar deutlich unter den bisherigen Regelungen. Für die Schulentwicklungsplanung, die den zukünftigen Bestand der Schulen regelt, hätten sich die Richtwerte gegenüber den vergangenen Jahren nicht verändert. ¿Ich halte es für unverantwortlich¿, sagte Olbertz ¿dass gerade die GEW als eine Gewerkschaft, die der Bildung verpflichtet ist, so kurz vor Schuljahresbeginn erhebliche Unruhe unter den Schülerinnen und Schülern schürt. In diesem Zusammenhang verwies der Minister erneut darauf, dass das Verwaltungsgericht entgegen der GEW-Behauptung kein Urteil in der Sache gesprochen, sondern lediglich einen formalen Einwand geltend gemacht habe. Nach Auffassung des Gerichtes bedürfe es für die Regelung der Eingangsklassenstärken einer Verordnung, die das Ministerium trotz anderer Rechtsauffassung daraufhin unverzüglich erlassen habe. Dies sei im Interesse der Schülerinnen und Schüler geschehen, die nicht auf der Basis einer einstweiligen Verfügung, sondern auf einer klaren Rechtsgrundlage und vor allem ohne Ungewissheit ihr neues Schuljahr beginnen sollten. Die kurze Terminsetzung sei den zeitlichen Gegebenheiten kurz vor Schuljahresbeginn geschuldet. Der Minister bekräftigte, dass in den letzten 12 Jahren die Klassenbildung immer im Rahmen eines Unterrichtsorganisationserlasses geregelt worden sei. Insofern habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes durchaus Erstaunen hervorgerufen. Am wichtigsten aber seien ihm Qualitätsanspruch und Angebotsspektrum der Schulen, wofür eine bestimmte Schul- und Klassengröße notwendig sei. ¿Je mehr kleine Klassen es gibt, desto schärfer tritt das Problem der Unterrichtsversorgung in den sogenannten Mangelfächern auf, das sowohl von der GEW als auch von vielen Eltern zu Recht immer wieder beklagt wird ¿, wiederholte der Olbertz einen wichtigen Beweggrund des Kultusministeriums für die getroffenen Regelungen. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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