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Magdeburg, den 12.08.2003

Nutzung von Stilllegungsflächen für die Viehfütterung Länder wollen Nutzung bis Ende Mai ausdehnen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 168/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 168/03 Magdeburg, den 13. August 2003 Nutzung von Stilllegungsflächen für die Viehfütterung Länder wollen Nutzung bis Ende Mai ausdehnen Nach Informationen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gestattet die EU-Kommission Landwirten in von Trockenheit betroffenen Regionen, eine Einsaat der Stilllegungsflächen vor dem 31.08.2003 vorzunehmen. Der Aufwuchs kann in diesen Regionen bis zum 15. Januar 2004 genutzt werden, vorausgesetzt es wird kein Gewinn erzielt. Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen sind auf diesen Flächen erlaubt. Auch kann beispielsweise der Nachbar diese Flächen bis zum 15. Januar beweiden unter der Maßgabe, dass kein Gewinn für den stilllegenden Betrieb erzielt wird. Bezüglich einer Fortführung der Nutzung der Stilllegungsflächen als Viehfutter bis Ende Mai 2004 ist BMVEL auf Anregung von Baden-Württemberg - unterstützt durch Sachsen-Anhalt - derzeit bei der EU-Kommission bemüht. Eine diesbezügliche Entscheidung aus Brüssel steht noch aus. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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