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Magdeburg, den 13.08.2003

Finanzminister Karl-Heinz Paqué: Gemeindefinanzreform der Bundesregierung geht zu Lasten der Länder

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 037/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 037/03 Magdeburg, den 13. August 2003 Finanzminister Karl-Heinz Paqué: Gemeindefinanzreform der Bundesregierung geht zu Lasten der Länder Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat die heute von der Bundesregierung beschlossene Gemeindefinanzreform als unseriös zurückgewiesen. ¿Dieses Gesetz geht klar zu Lasten der Länder und vieler Freiberufler. Auch wenn der Bund dies bislang zu verschleiern versucht, zeichnet sich eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die Länder ab. Für Sachsen-Anhalt läuft es für 2004 mindestens auf 40 Millionen Euro hinaus. In den kommenden Jahren werden die Belastungen sogar noch steigen.¿ Die Einbeziehung der Freiberufler ist nach Auffassung von Paqué der falsche Weg, Gemeinden eine zuverlässige Einnahmequelle zu erschließen. Wie absurd die Reform sei, zeige sich an den Überlegungen Eichels, den Ländern trotz Mehrbelastung weniger Schulden zu erlauben: ¿Dieser Versuch, den nationalen Stabilitätspakt einseitig aufzukündigen, wird scheitern¿, so Paqué. Auch die Absicht des Bundes, den Ländern mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Steuern in Milliardenhöhe wegzunehmen, kann Finanzminister Paqué nicht akzeptieren. Wenn der Bund gleichzeitig seinen Anteil an der Umsatzsteuer  erhöhe, lasse er sich die Entlastung der Kommunen von den Ländern bezahlen. Der Minister warnte die Bundesregierung davor, mit ihrer Reform der Gewerbesteuer in den mittel- und ostdeutschen Ländern einen Keil zwischen Ländern und Kommunen zu treiben. Die Neugestaltung der bestehenden Gewerbesteuer treffe insbesondere durch den Wegfall des Staffeltarifes * und das Abschmelzen des  Freibetrages** gerade die gewinnschwachen Personenunternehmen. Die daraus resultierenden höheren Gemeindesteuern fielen schließlich den Ländern auf die Füße, weil die Einnahmen aus den Gemeindesteuern im Länderfinanzausgleich angerechnet werden. ¿Wie schwach diese Reform ist, zeigt sich schon daran, dass die Bundesregierung zusätzlich etwa durch die Mindestbesteuerung *** Geld in die  Kassen bringen will. Ohne diese Sondermaßnahmen blieben die Einnahmen nach dem Entwurf der Bundesregierung unter dem bisherigen Niveau¿,  kritisierte Paqué. *   Die Steuermesszahl wird bei Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften einheitlich auf 3 Prozent festgelegt. Bisher galt bei Personenunternehmen eine gestaffelte Messzahl von 1 bis 5 Prozent, abhängig von der Höhe des Gewerbeertrages. (Bei Kapitalgesellschaften betrug sie einheitlich 5 Prozent.) **  Der Freibetrag für Personenunternehmen wird zwar von bisher 24.500 ¿ angehoben, wird aber bei Erträgen von 25.000 ¿ bis 50.000 ¿ gleitend abgebaut. (Das heißt, ab Erträgen von 50.000 ¿ entfällt der Freibetrag komplett.) *** Ab 2004 soll für Unternehmen die Möglichkeit eingeschränkt werden, Verluste steuersparend auf spätere Gewinnjahre vorzutragen. Oberhalb von 100.000 ¿ dürfen aufgelaufene Verluste nur noch bis zur Hälfte der jeweiligen Gewinne verrechnet werden. Dies gilt für die Einkommen-, aber auch für die Körperschaft- und Gewerbesteuern. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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