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Magdeburg, den 18.08.2003

Kabinett bestätigt nach eingehender Beratung Eckwerte für die neue Hochschulstrukturplanung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 381/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 381/03 Magdeburg, den 19. August 2003 Kabinett bestätigt nach eingehender Beratung Eckwerte für die neue Hochschulstrukturplanung Nach erfolgter Anhörung der Hochschuleinrichtungen und Prüfung der Vorschläge durch alle Ministerien hat sich die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung erneut mit dem Entwurf einer Hochschulstrukturplanung befasst. Im Ergebnis der Sitzung wurde das Kultusministerium beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs bis zum Oktober 2003 ein Hochschulstrukturgesetz zu erarbeiten. Im Rahmen eines sich auf mehrere Jahre erstreckenden Reformprozesses sollen in Sachsen-Anhalt strukturelle Weiterentwicklungen der Hochschullandschaft erreicht werden. Hierbei ist es das erklärte Ziel, die Hochschuleinrichtungen durch Schwerpunktbildung fachlich so zu profilieren, dass sie im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen können. Die Strukturveränderungen sollen gleichzeitig mithelfen, ab 2006 10% des gegenwärtigen Gesamtbudgets der Hochschulen einzusparen. Die Planungsvorhaben des Kultusministeriums nehmen Anregungen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe ¿Wissenschaftsstruktur¿ aus dem Jahre 2001 auf und haben diese auf der Basis einer kritischen Bestandsaufnahme weiterentwickelt. Wesentliche Planungsanstöße folgen dem Bericht der Arbeitsgruppe ¿Hochschulstrukturen¿ vom Juni 2003, die von dem ehemaligen Generalsekretär des Wissenschaftsrates, Dr. Winfried Benz, geleitet wurde . Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz berichtete, dass die Hochschulen zu dem vorgelegten Entwurf umfänglich Stellung genommen hätten. Die Hochschulen vertreten die Auffassung, dass die für die jeweilige Hochschule geforderte Einsparsumme durch Kostenentlastung allein in Folge von Strukturmaßnahmen zum geforderten Zeitpunkt nicht erbracht werden könne. Dies bedeute, dass zusätzliche Maßnahmen zur Kostensenkung ergriffen werden müssten. ¿In diesem Zusammenhang bestehen in den Hochschulen zum Teil erhebliche Widerstände gegen einige der Strukturvorschläge. Einstellungs- und Investitionsstopps werden abgelehnt.¿, resümierte der Kultusminister. Die Ziele und Leitlinien der Hochschulstrukturplanung würden allerdings überwiegend akzeptiert. ¿Angesichts erheblicher Auslastungsdefizite und der Diskrepanz zwischen Studienanfängerzahlen und Absolventenzahlen in vielen Studiengängen müssen alle Reserven aufgedeckt und zur Konsolidierung der Hochschulhaushalte erschlossen werden¿, so Minister Olbertz. Nach sorgfältiger Abwägung aller vorgetragenen Argumente werde an den wesentlichen Eckwerten des Entwurfs für die Hochschulstrukturplanung festgehalten. Mit den Hochschulen wolle das Kultusministerium im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu einem Hochschulstrukturgesetz noch einmal in einen intensiven Diskurs eintreten. Die zukünftige Entwicklung der Hochschulen hänge maßgeblich von der Qualität von Forschung und Lehre, der Studiennachfrage, der Anpassungsfähigkeit der Personalstruktur an die Anforderungen des Wissenschaftssystems und den Erwartungen an das Hochschulsystem zur positiven Beeinflussung von Standortfaktoren ab, betonte der Kultusminister. Diesen Anforderungen könnten die Hochschulen nur dann gerecht werden, wenn beispielsweise die Kooperationen im Wissenschaftssystem intern und extern sowie mit der Wirtschaft verbessert und die dem Wissenschaftssystem zur Verfügung stehenden Mittel effizienter als bisher eingesetzt würden. Die Landesregierung setzt hierbei auch weiterhin auf die verantwortungsbewusste Mitwirkung der Hochschulen, die ein eigenes Interesse daran hätten, ihre spezifischen Ziele im Rahmen der Hochschulstrukturentwicklung des Landes umzusetzen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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