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Magdeburg, den 18.08.2003

Landesregierung beschließt weniger Weihnachtsgeld für Landesbedienstete in Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 383/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 383/03 Magdeburg, den 19. August 2003 Landesregierung beschließt weniger Weihnachtsgeld für Landesbedienstete in Sachsen-Anhalt Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute Kürzungen und Veränderungen bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes im Landesdienst beschlossen. Beamte und Richter in Sachsen-Anhalt erhalten ab 2003 nur noch eine abgesenkte Sonderzuwendung  (Weihnachtsgeld). Ministerpräsident Wolfgang Böhmer: ¿Bei den Beamten im Landesdienst  wird es bei der Sonderzuwendung keine Unterschiede mehr zwischen West- und Ostbesoldung geben. Um niedere Einkommensgruppen nicht über Gebühr zu belasten, wird es eine soziale Staffelung geben.¿ Als Sonderzahlung sind Festbeträge von 950 Euro bis 2.100 Euro vorgesehen. Danach erhalten die Beamten und Richter · bis Besoldungsgruppe A9                                                   950 Euro · in den Besoldungsgruppen A10 bis A 13, W1, R1  und C1             1.250 Euro · in den Besoldungsgruppen A14 bis A16, C2, C3, R2 und W2                  1.550 Euro · der übrigen Besoldungsgruppen                                         2.100 Euro · und Anwärter                                                                    350 Euro. Das Weihnachtsgeld wird wie bisher mit den Dezemberbezügen ausgezahlt. Auch die anderen mittel- und ostdeutschen Länder (außer Brandenburg) kürzen ab 2003 die Sonderzuwendungen. Die Regelungen in den neuen Bundesländern sind ähnlich angelegt. Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Dies ist ein angemessener Beitrag, der den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Lande Rechnung trägt. Angesichts der angespannten Haushaltslage kann auch der öffentliche Dienst nicht von Kürzungen ausgenommen werden. Mit der einheitlichen Regelung für Ost- und Westbeamte gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Besoldungsgerechtigkeit.¿ Für Minister und Staatssekretäre gehen die Sparmaßnahmen sogar noch einen Schritt weiter. Das Kabinett hat heute beschlossen, für die Staatssekretäre für die Jahre 2003 und 2004 eine ¿Nullrunde¿ bei den Bezügen einzulegen. Auch die Minister verzichten für diese beiden Jahre auf Besoldungsanpassungen. Paqué: ¿Auch die politische Führung des Landes will ihren Beitrag dazu leisten, dass Sachsen-Anhalt finanziell gesundet.¿ Zur Information : Bisher erhielten Beamte und Richter in Bund und Ländern ein jährliches Urlaubsgeld in Höhe von 332,34 Euro (West-Beamte) und 255,65 Euro (Ost-Beamte) und eine jährliche Sonderzuwendung  nach bundesrechtlichen Bestimmungen. Das heißt, Ost-Beamte bekamen 64,73 Prozent und West-Beamte 86,31 Prozent ihres jeweiligen Dezember-Monatsgehaltes auf Basis des Jahres 1993. Durch das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 werden diese Regelungen aufgehoben. Der Bund und die Länder können jeweils für ihren Bereich Regelungen über die Gewährung von Sonderzahlungen treffen, wobei der Höchstbetrag bundeseinheitlich festgeschrieben ist. Bereits im Frühjahr hatte Sachsen-Anhalts Landesregierung analog zu den anderen neuen Ländern beschlossen, das Urlaubsgeld ab 2004 zu streichen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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