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Magdeburg, den 26.08.2003

Innenminister Jeziorsky: "Übergangsbestimmungen zum neuen Waffenrecht laufen aus"

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 127/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 127/03 Magdeburg, den 27. August 2003 Innenminister Jeziorsky: "übergangsbestimmungen zum neuen Waffenrecht laufen aus" Nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky ist am 1. April 2003 das neue Bundeswaffengesetz in Kraft getreten. Darin wird u. a. der Umgang mit Waffen und Munition neu geregelt. Der Umgang mit einigen Waffen ist nunmehr gänzlich verboten; das betrifft z.B. Wurfsterne, Faustmesser oder auch Butterflymesser. Innenminister Jeziorsky weist auch darauf hin, dass am 31. August 2003 eine im Gesetz festgelegte übergangsfrist für Waffenbesitzer ausläuft. Jeziorsky: "Jeder, der am 1. April 2003 eine nach dem alten Waffenrecht nicht verbotene Waffe besaß, die nun aber verboten ist, hat diese bis zum 31. August 2003 unbrauchbar zu machen, einem Berechtigten zu überlassen oder einen Antrag auf Ausnahme von den Verboten zu stellen. Nur dann wird das mit Strafe bedrohte Verbot nicht wirksam." Bis zum 31. August 2003 sei außerdem diejenige Munition schriftlich anzumelden, die man berechtigt vor dem 1. April 2003 ohne Erlaubnis erworben hat, für deren Erwerb aber nunmehr eine Erlaubnis erforderlich sei. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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