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Magdeburg, den 28.08.2003

SICHERUNG BEDEUTENDER KUNSTWERKE FÜR DAS LAND DURCH EINE GÜTLICHE EINIGUNG MIT DEM HAUS ANHALT

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 178/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 178/03 Magdeburg, den 29. August 2003 SICHERUNG BEDEUTENDER KUNSTWERKE FÜR DAS LAND DURCH EINE GÜTLICHE EINIGUNG MIT DEM HAUS ANHALT Unterzeichnung der Restitutionsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Erbengemeinschaft von Anhalt ¿Die Erbengemeinschaft und das Land sind sich ihrer Verantwortung bewusst, das kulturelle Erbe des ehemaligen Landes Anhalt zu pflegen und zu bewahren. Um dies zu gewährleisten, wollen die Vertragspartner auf der Basis der Wiedergutmachungsbestimmungen des Ausgleichsleistungsgesetzes einvernehmlich dafür Sorge tragen und entsprechende Möglichkeiten schaffen, dass Kunstgegenstände, die einen historischen Bezug zu Sachsen-Anhalt haben, nach Möglichkeit im Lande verbleiben sollen.¿ Mit dieser Präambel beginnt die ¿Gütliche Einigung¿, die der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, und der Treuhänder des Herzoglichen Hauses Anhalt, Herr Wolf v. Trotha, heute im Festsaal des Schlosses Oranienbaum unterzeichnen. Durch den Vertrag wird erreicht, dass 15 Gemälde, die ein für Sachsen-Anhalt, Deutschland und den gesamten europäischen Kulturraum wichtiges Erbe darstellen, dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Durch diesen in Sachsen-Anhalt auf Grundlage des § 5 Ausgleichsleistungsgesetz erstmalig auf Landesebene erzielten Kompromiss wird der einvernehmliche und dauerhafte Ausgleich zwischen öffentlichem und privatem Interesse an 66 restitutionsbehafteten Gemälden in der Verfügungsberechtigung des Landes ermöglicht. Die zwischen 1945 und 1949 auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage entschädigungslos enteigneten Gemälde befinden sich derzeit in der Staatlichen Galerie Moritzburg Halle Landeskunstmuseum Sachen-Anhalt und in der Kulturstiftung DessauWörlitz. Mit dieser Einigung wird insbesondere der dauerhafte Verbleib wertvoller und bedeutender Kunstwerke und Kulturgüter für das Land Sachsen-Anhalt gesichert. -2- Die Restitutionsvereinbarung schreibt in ihren Kernpunkten folgendes fest: 1. Die ¿Gütliche Einigung¿ wird auf Grundlage des § 5 Ausgleichleistungsgesetz als privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen. Sie wird mit Unterzeichnung rechtswirksam und das zuständige Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Halle bei der Umsetzung des Ausgleichsleistungsgesetzes wirksam entlastet. 2. Gegenstand der Einigung sind 67 recherchierte und zugeordnete bewegliche Sachen, 66 Gemälde und 1 Gemäldekatalog, aus dem Eigentum des Herzogs Joachim Ernst von Anhalt. 3. Für 15 Gemälde, die von herausragender kunst- und kulturhistorischen Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt sind (14 Anhaltische Ahnenporträts und ein Porträt), verzichtet die Erbengemeinschaft von Anhalt auf Rückgabeansprüche. Bei den Gemälden handelt es sich unter anderem um: · Zwei lebensgroße Anhaltische Ahnengemälde von Lucas Cranach d. J., · Drei Anhaltische Ahnengemälde von dem bedeutenden Hofmaler C.F.R.      Lisiewsky und um · Ein Portrait des berühmten deutschen Kunstgelehrten Johann Joachim     Winckelmann (1717-1768). 4. Das Land Sachen-Anhalt entrichtet für diesen Verzicht einen Ausgleichsbetrag und erwirbt damit das Eigentum an den 15 Gemälden. Der Ausgleich ist in drei Raten bis zum Mai 2004 an die Erbengemeinschaft zu entrichten. 5. 51 Gemälde und der mehrbändige Herzogliche Gemäldebestandskatalog werden an die Erbengemeinschaft zurückgegeben. 6. Für zwölf dieser 51 Gemälde hat sich das Land Sachsen-Anhalt ein bis zum 31. Dezember 2013 befristetes Vorkaufsrecht gesichert. Es handelt sich hierbei vor allem um Anhaltische Ahnengemälde des 17. bis 19. Jahrhunderts. Die heutige Unterzeichnung wurde durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit der beiden Vertragspartner mit verschiedenen Einrichtungen im Lande Sachsen-Anhalt möglich. Die Erbengemeinschaft Anhalt und das Land Sachsen-Anhalt wollen auch künftig gemeinsam für die Entwicklung der Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt Sorge tragen. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Treuhänder des Herzoglichen Hauses Anhalt Kontakt : Kultusministerium Sachsen-Anhalt Telefon +49-(0)391-567 36 38 Telefax +49-(0)391-567 37 75 Email:  presse@mk.sachsen-anhalt.de   Treuhänder Herzogliches Haus Anhalt Telefon +49-(0)172-690 83 26 Telefax +49-(0)69-17000 777 Email    trotha.wolf@gmx.net Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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