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Magdeburg, den 28.08.2003

Stiftung Moritzburg errichtet - Olbertz: Stiftungserrichtung eröffnet neue Chancen für das Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 179/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 179/03 Magdeburg, den 29. August 2003 Stiftung Moritzburg errichtet - Olbertz: Stiftungserrichtung eröffnet neue Chancen für das Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt Per Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung auf Initiative des Kultusministeriums am Dienstag die Errichtung der Stiftung Moritzburg beschlossen und damit das Landeskunstmuseum in eine Stiftung Öffentlichen Rechts umgewandelt. Die Rechtsformänderung soll die Handlungsfähigkeit der Staatlichen Galerie erhöhen und sie in die Lage versetzen, sich zu einem Landeskunstmuseum mit dem Schwer­punkt der Klassischen Moderne zu entwickeln. Unter anderem durch die Übernahme von Sammlungen soll sie an ihr ursprüngliches Sammlungsprofil wieder anknüpfen, das in der Nazizeit im Rahmen der Aktion ¿Entartete Kunst¿ weitgehend zerstört worden ist. Außerdem kann die Moritzburg nun für den geplanten Ausbau der sogenannten Westruine selbst als Bauherr auftreten und Fördermittel einwerben. Einen weiteren Grund, die Stiftung Moritzburg zu errichten, sieht Kultusminister Olbertz in der Notwendigkeit, das Nebeneinander von unmittelbarer und mittelbarer Landesverwaltung aufzuheben. Das Auseinanderfallen von Eigentum und Nutzung führe zu einem unangemessenen Abstimmungsbedarf. Die Moritzburg stand bisher als unselbständige Einrichtung des Landes Sachsen¿Anhalt unter der Dienst- und Fachaufsicht des Regierungspräsidiums Halle, ihre Liegenschaften dagegen wurden durch die Stiftung Schlösser, Burgen und Gärten verwaltet und bewirtschaftet. ¿Diese unterschiedlichen Entscheidungsstrukturen sind für ein Kunstmuseum des Aufgabenprofils der Moritzburg nicht optimal¿, erklärte Kultusminister Olbertz. Auch dem Engagement der bisher Verantwortlichen sind damit immer wieder Grenzen gezogen worden. Stiftungszweck der Moritzburg ist laut Satzung der Erhalt der Moritzburg und das Betreiben des Kunstmuseums mit den Aufgaben Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln von Werken der Kunst. Zugleich sorgt sie für die bauliche Unterhaltung und Entwicklung der denkmalgeschützten Liegenschaft und erschließt die Museumsbestände durch Forschung, Dokumentation, Publikation und Ausstellung. Die Stiftung wird durch einen Vorstand geleitet, der einem Kuratorium verpflichtet ist und von einem künstlerisch-wissenschaftlichen Beirat fachlich begleitet wird. Die Stiftung soll mit Veröffentlichung des Errichtungsbeschlusses rechtlich handlungsfähig werden, auch wenn die Überführung des Personals und der Liegen­schaften erst im weiteren Verlauf des Jahres erfolgt. Die Stiftung kann aber schon jetzt selbständig Verhandlungen führen und Drittmittel beantragen. Die Gründung der Stiftung erfolgt für das Land kostenneutral. Auch einen Stellenaufwuchs wird es nicht geben. ¿Wichtig ist mir vor allem, dass die Moritzburg in der Kunstszene, Mäzenen und Sammlern gegenüber als selbständiger und entscheidungsfähiger Verhandlungspartner auftreten kann¿, so Olbertz. Insgesamt müssten die Ausstellungsflächen deutlich erweitert werden, erklärte der Kultusminister. Die Änderung der Rechtsform solle daher auch die Planungen für einen Erweiterungsbau auf dem Gelände der Moritzburg beschleunigen. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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