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Magdeburg, den 01.09.2003

Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 402/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 402/03 Magdeburg, den 2. September 2003 Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Monat in den Landtag eingebracht werden. Jeziorsky: ¿Das aus dem Jahr 1993 stammende Kommunalwahlgesetz ist dringend zu novellieren, um den Anforderungen zu genügen, die die gegenwärtigen kommunalen Reformen und die künftigen Entwicklungen stellen. Im Jahr 2004 werden die allgemeinen Kommunalwahlen stattfinden. Es ist davon auszugehen, dass viele der Kommunen, die eine Fusion beabsichtigen, den Wahltermin nutzen werden, um zeitgleich in neue Strukturen zu wählen. Aus diesem Grunde wurde ein neuer Abschnitt in das Kommunalwahlgesetz eingearbeitet, der die Fragen im Zusammenhang mit einer solchen Wahl in eine neue Struktur beantwortet.¿ Zugleich seien Anregungen aus der kommunalen Praxis zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes aufgenommen worden. Zentrale Änderungsinhalte des Gesetzentwurfs sind: Ø Ein neuer Abschnitt des Kommunalwahlgesetzes enthält Sonderregeln für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in Vertretungen, die erst nach der Wahl zu existieren beginnen. Die neuen Bestimmungen gelten sowohl für die Wahl in die Vertretung einer Kommune, die mit Beginn der neuen allgemeinen Wahlperiode entsteht, als auch für die einzelne Neuwahl, also bei der Neubildung einer Kommune während einer laufenden Wahlperiode. Bei Ausgestaltung der Regelung wurde großer Wert auf Transparenz, Praxistauglichkeit und Flexibilität gelegt. Ø Durch Einführung der Möglichkeit, kreisangehörige Gemeinden in Wahlbereiche einzuteilen, wird örtlichen Besonderheiten stärker Rechnung getragen. Zugleich wird dadurch ein Nachrücken nächstfestgestellter Bewerber auch für kreisangehörige Gemeinden ermöglicht, wodurch im Einzelfall letztlich sogar Ergänzungswahlen vermieden werden können. Ø Die Aufstellung von Bewerbern für Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe wird durch Anbindung an die Parteiorganisation der ortsnächsten Stufe vereinfacht. So können künftig Ortsverbände, auch kommunenübergreifend, Wahlvorschläge aufstellen, wenn in der Kommune keine Parteiorganisation besteht. Ø Die Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft sollen künftig die Aufgaben des Wahlleiters auf den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes übertragen sowie einen gemeinsamen Wahlausschuss einrichten können. Der dadurch entstehende Bündelungseffekt führt zu Kosteneinsparungen. Ø Die Besetzung der Wahlorgane wurde in vielfacher Hinsicht vereinfacht. Zu nennen ist hier beispielhaft die Reduzierung der Anzahl der Beisitzer, die Einbeziehung der Verwaltungsgemeinschaft, die Möglichkeit der Amtshilfe durch Behörden. Ø Der Wahlvorbereitungszeitraum wurde verlängert, um den Wahlorganen und Behörden eine gründlichere und damit weniger fehleranfällige Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Dies spart wiederum Kosten. Innenminister Jeziorsky : ¿Die Änderungen des Kommunalwahlgesetzes werden die Arbeit der an der Durchführung einer Wahl Beteiligten erleichtern. Es orientiert sich an den Bedingungen in unseren Dörfern und Städten und garantiert mehr Transparenz und mehr Flexibilität gerade im Hinblick auf anstehende kommunale Veränderungen in unserem Land.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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