Innenminister Jeziorsky: "Telefonüberwachung unterliegt strenger Kontrolle - Notwendige Maßnahme zur Verbrechensbekämpfung"
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 134/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 134/03 Magdeburg, den 4. September 2003 Innenminister Jeziorsky: "Telefonüberwachung unterliegt strenger Kontrolle - Notwendige Maßnahme zur Verbrechensbekämpfung" Um schwerste Verbrechen zu verhindern oder aufzuklären sei es zwingend, so Innenminister Klaus Jeziorsky, dass die Polizei bei Straftätern Telefonüberwachungen durchführt. Dies geschehe, um die Bürger vor Straftaten zu schützen. Im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von überwachungsmaßnahmen betont Minister Jeziorsky, dass der rechtliche Rahmen zur Telekommunikationsüberwachung durch die Strafprozessordnung geregelt sei. Die überwachung der Telekommunikation dürfe nur durch einen Richter angeordnet werden. Jeziorsky: "Die Telekommunikationsüberwachung ist keine Standardmaßnahme in der polizeilichen Ermittlungsarbeit, sondern kommt erst zur Anwendung, wenn andere Ermittlungsmethoden nicht zum Erfolg führen. Abgehört werden Straftäter und nicht der unbescholtene Bürger." Darüber hinaus sei die Telekommunikationsüberwachung an einen Straftatenkatalog gebunden. Zu diesen Straftaten gehören u. a. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung wie die Bildung krimineller Vereinigungen oder die Bildung terroristischer Vereinigungen, Raub oder räuberischer Erpressung, Mord, Totschlag, Völkermord, schwerer Menschenhandel, Straftaten nach dem Waffengesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz sowie dem Kriegswaffenkontrollgesetz, schwere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, Straftaten bei dem gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern und der schweren Bandenhehlerei. "Der mit einer Telefonüberwachung verbundene Grundrechtseingriff", so Jeziorsky, "ist gesetzlich auf solche Straftaten begrenzt, die den Einsatz aus Gründen der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen und bei denen andere Maßnahmen aussichtslos wären." Im Jahr 2002 wurden im Land Sachsen-Anhalt durch die Polizei 179 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt, bei denen 649 Anschlüsse überwacht wurden. Dies entspricht einer Steigerung von 31,64 % im Vergleich zum Vorjahr. Von den Maßnahmen waren 451 Personen betroffen. übersicht der Anzahl von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKü) sowie der überwachten Anschlüsse in den Jahren 1998 bis 2002 Jahr TKü überwachte Anschlüsse 1998 117 261 1999 117 291 2000 134 425 2001 132 493 2002 179 649 In den meisten Fällen erfolgte die überwachung in Ermittlungsverfahren bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (127), gefolgt von Straftaten nach dem WaffG, dem Außenwirtschaftsgesetz sowie dem Kriegswaffenkontrollgesetz (8), dem Ausländer- sowie dem Asylverfahrensgesetz (8), der gewerbsmäßigen Hehlerei, Bandenhehlerei, gewerbsmäßigen Bandenhehlerei (7), Raub oder räuberischer Erpressung (6), Mord, Totschlag, Völkermord (5). Die steigende Anzahl von überwachungsmaßnahmen dürfe nicht losgelöst, so Jeziorsky, von den Entwicklungen auf dem Telekommunikationsmarkt gesehen werden. So nahm allein die Anzahl der Mobilfunkteilnehmer von ca. 4 Millionen im Jahr 1995 auf ca. 48 Millionen im Jahr 2000 zu. Inzwischen ist statistisch gesehen jeder dritte Bundesbürger mit einem Personal Computer ausgerüstet. In Zeiten der zunehmenden Bedeutung von Telekommunikation in der Gesellschaft und der damit verbundenen Ausweitung von Mobilfunknetzen und dem Internet, sei auch eine zunehmende Professionalisierung der Straftäter festzustellen. Verfügten zum Beispiel Straftäter früher über einen Festnetzanschluss und maximal einen Fax-Anschluss, hätten Straftäter heute eine Vielzahl von Kommunikationsmitteln zur Verfügung. Nach polizeilichen Erfahrungen benutzen Straftäter mittlerweile mehrere Handys, die mit Bekannten und Mittätern ständig getauscht werden. Darüber hinaus werden die sogenannten SIM-Karten (SIM-Subscriber Identity Modul) ausgewechselt oder sogenannte Prepaid-Karten besorgt, so dass noch nicht einmal der Name an einen Provider mitgeteilt werden muss, um telefonieren zu können. Auch die Kommunikation via Internet nimmt zu. Weiterhin wurde mit Inkrafttreten der änderung des Strafvollzugsgesetzes im Oktober 2002 der Anwendungsbereich auf Straftaten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ausgedehnt. An nur einem Beispiel, so Jeziorsky, aus der polizeilichen Praxis sei die Problematik mit dem Austausch von SIM-Karten belegt. So wurden bei einer Durchsuchungsmaßnahme bei einem Straftäter 114 SIM-Karten verschiedener Mobiltelefonnetze aufgefunden. Dies hätte die entsprechende Anordnung von 114 Telefonüberwachungsmaßnahmen zur Folge gehabt. Denn notwendigerweise müssen möglichst alle bekannten Anschlüsse eines Täters überwacht werden, um zu vermeiden, dass entscheidende Informationen auf nicht überwachten Anschlüssen für die Polizei verloren gingen. Jeziorsky: "Dem Unterlaufen der überwachungsmaßnahmen durch Austausch der SIM-Karte ist im Interesse einer effektiven Strafverfolgung dringend entgegenzuwirken. Abhilfe könnte hierbei die überwachung eines Mobilfunktelefones anhand der individuellen Geräte-Nummer (IMEI-Nummer - International Mobile Equipment Identification) anstatt der Rufnummer schaffen." Dazu bedarf es einer Gesetzesänderung, dass die Anordnung zur Telefonüberwachung auf das "Endgerät" ergeht. In Staaten wie den Niederlanden, Italien oder der Schweiz ist die überwachung anhand der Gerätenummer bereits Praxis. Minister Jeziorsky: "Ich werde mich bei meinen Kollegen in der Innenministerkonferenz für eine entsprechende Initiative einsetzen." Der Minister verweist abschließend darauf, dass für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung das Ermittlungsinstrument der Telekommunikationsüberwachung unabdingbar ist, insbesondere im Bereich der Schweren Kriminalität. "Den kriminellen Machenschaften z. B. im Bereich der Organisierten Kriminalität ist mit herkömmlichen Ermittlungsmethoden immer schwerer zu begegnen. Die überwachung der Telekommunikation hat sich als ein effizientes Mittel bei der Kriminalitätsbekämpfung erwiesen." Die "Erfolgsquote" für Sachsen-Anhalt läge bei Zweidrittel, d. h. in über 66 % trugen die Maßnahmen zum Erfolg des Ermittlungsverfahrens bei. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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