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Magdeburg, den 14.09.2003

Naturschutz-Netzwerk NATURA 2000 - Sachsen-Anhalt erfüllt Vorgaben der FFH-Richtlinie

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 191/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 191/03 Magdeburg, den 15. September 2003 Naturschutz-Netzwerk NATURA 2000 - Sachsen-Anhalt erfüllt Vorgaben der FFH-Richtlinie Sachsen-Anhalt wird 30.782 Hektar besondere Schutzgebiete für das europäische Netzwerk Natura 2000 nachmelden. Damit steigt der Anteil an der Landesfläche um 3,8 Prozent auf 11,26 Prozent. Das sind insgesamt 230.805 Hektar. Die größten nach zumeldenden Flächen sind die Truppenübungsplätze "Altmark" in der Colbitz-Letzlinger Heide und Altengrabow. Umweltministerin Petra Wernicke bezeichnete das Natura 2000 Netzwerk als ehrgeizigstes Naturschutzprojekt Europas. Zugleich mahnte sie an: "Wir müssen in diesem Zusammenhang aber noch einmal in Europa über die Kosten reden." Die Bundesländer seien mit dem zu erwartenden Aufwand für Monitoring, Betreuung und Unterhaltung überfordert. Sachsen-Anhalt wird vor allem folgende typische Lebensräume und Arten nachmelden: Binnen-Dünen und deren Trockenrasenvegationen, subpannonische Trockenrasen und andere trockene Heiden, Brenndolden-Auenwiesen und magere artenreiche Flachland-Mähwiesen, eutrophe Seen, Unterwasservegetation in Flüssen sowie spezielle Buchenwald- und Niedermoor-Typen. Zu den Arten zählen einige Fische wie der Steinbeißer und der Bitterling, der Kammolch und die Rotbauchunke, aber auch Käfer wie der Hirschkäfer, Eremit oder der Heldbock. Des weiteren müssen Fledermäuse wie die Mops- und Bechsteinfledermaus, die Kleine Hufeisennase und das Große Mausohr nachgemeldet werden. Das Kabinett hat für die Nachmeldeliste des Umweltministeriums vergangene Woche "grünes Licht" gegeben. Die Liste geht jetzt an die Bundesregierung und kann im Oktober fristgerecht an die EU weitergeleitet werden. Die Vorschlagsliste wurde zwischen Anfang Juni und Ende August mit Betroffenen und Naturschutzverbänden öffentlich diskutiert. Zu vermeintlich konfliktträchtigen Gebietsvorschlägen gab es gezielte Beratungen vor Ort und im Ministerium. Das betraf insbesondere den Arendsee und die Bergbaufolgelandschaft Geiseltal wegen der touristischen Nutzung. Beide potentiellen Naturschutzflächen wurden darauf hin konkretisiert. Im Bereich Geiseltal wurde insbesondere das Argument neu bewertet, dass es sich beim ehemaligen Tagebau um ein sich noch ständig entwickelndes Areal handelt und abschließende Aussagen über stabile Tier- und Pflanzenansiedlungen daher nicht möglich sind. Da eine Ausweisung als "Besonderes Schutzgebiet" (nach FFH-Richtlinie) auf Vorrat nicht möglich ist, wurde das jetzt zu meldende Gebiet kleiner gefasst. Zum Bereich Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt kamen die Beteiligten überein, dass Schutz- und gewerbliche Nutzungsinteressen unter einen Hut zu bringen sind. Ministerin Wernicke betonte: "Wir haben in diesen Fällen ein sinnvolles Nebeneinander von Schutz- und Nutzflächen angestrebt und gefunden." Sie wies darauf hin, dass Naturbesonderheiten auch die Attraktivität für touristische Nutzung steigern. Natura-2000-Flächen setzen sich, teilweise überlappend, aus FFH-Flächen und Vogelschutzgebieten zusammen. Sachsen-Anhalt wird etwa 1,5 Prozent seiner Landesfläche als FFH-Gebiete nachmelden. Der größte Teil sind die Truppenübungsplätze in der Colbitz-Letzlinger Heide und bei Altengrabow, aber auch Flussläufe und Fledermausquartiere. Damit erhöht sich das FFH-Gesamtvolumen auf 8,7 Prozent. Sachsen-Anhalt bleibt damit immer noch leicht unter dem Bundesdurchschnitt von neun Prozent. Als Vogelschutzgebiete werden 2,3 Prozent der Fläche nachgemeldet, womit sich der Gesamtwert auf 8,3 Prozent erhöht. Insbesondere geht es um Rastplätze für überwinternde nordische Vogelarten im Bereich der Elbe und der Tagebauseen sowie um typische Vogelarten der Laubwälder und Heideflächen. Diese Größe liegt leicht über dem bisherigen Durchschnitt von 8,1 Prozent für Deutschland insgesamt, der aber von der EU als unzureichend bezeichnet und daher gegenwärtig in einem Klageverfahren beanstandet wird. Andere Staaten haben höhere Flächenanteile als Vogelschutzgebiete ausgewiesen, so zum Beispiel die Niederlande 24,1 Prozent, Dänemark 22,3 Prozent, österreich 14,7 Prozent und Spanien 17,8 Prozent. Die EU-Kommission hat Deutschland vor einem halben Jahr aufgefordert, weitere für die Region typische besondere Schutzgebiete und Arten laut FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) zu melden. Für Sachsen-Anhalt wurden 18 Lebensraumtypen und etwa 30 Arten in den beiden biogeografischen Regionen (atlantische im NW und kontinentale im SO des Landes) benannt. Im Vergleich zu Gesamtdeutschland und zu anderen Bundesländern ist Sachsen-Anhalt jedoch eher gering betroffen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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