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Magdeburg, den 16.09.2003

MD- Hinweise zur Amnestieregelung des neuen Waffengesetzes

PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 436/03 Magdeburg, den 17. September 2003 MD- Hinweise zur Amnestieregelung des neuen Waffengesetzes Aus gegebenem Anlass weist die Polizeidirektion Magdeburg nochmals darauf hin, dass am 30. September 2003 die Amnestieregelung gem. § 58 (8) des neuen Waffengesetzes endet. Nach den §§ 51, 52 Waffengesetz stellt der unerlaubte Waffenbesitz eine Straftat dar. Um möglichst viele illegal in Besitz befindliche "scharfe" Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, gewährt der Gesetzgeber bis zum o.g. Datum unter bestimmten Voraussetzungen Strafffreiheit. Eine solche ist demnach möglich, wenn die Waffe unbrauchbar gemacht wird (aus Sicherheits- und Dokumen- tationsgründen wird empfohlen, das von einem Fachmann, z.B. einem Büchsenmacher, ausführen zu lassen) die Waffe einem Berechtigten überlassen wird (z.B. Waffenhändlern, Sportschützen oder Jägern, die für die Waffe eine Erlaubnis haben) oder die Waffe bei der zuständigen Behörde abgegeben wird. Zuständig sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise, für die Städte Halle und Magdeburg die jeweiligen Polizeidirektionen. In jedem Fall muss die Waffe ordnungsgemäß transportiert werden. Dazu darf sie weder schuss- noch zugriffsbereit sein. Sie sollte daher entladen (!) in einem verschlossenen Behältnis ( bei Kfz im verschlossenen Kofferraum) transportiert werden. (kü.) Impressum: Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de

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