Rede zur Einbringung eines Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes; 18. September 2003
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 048/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 048/03 Magdeburg, den 18. September 2003 Rede zur Einbringung eines Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes; 18. September 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Frühjahr dieses Jahres haben Bundesrat und Bundestag beschlossen, im Bereich der Beamtenbesoldung den Ländern größere Freiräume zu überlassen. Konkret wurden Öffnungsklauseln geschaffen, die zweierlei betrafen: das Urlaubsgeld sowie die Sonderzuwendung, das sog. Weihnachtsgeld. Sachsen-Anhalt hat seinerzeit im Bundesrat den Öffungsklauseln zugestimmt, wie die große Mehrheit der Länder (es gab 15 von 16 Ja-Stimmen). Dies geschah vor allem mit Blick darauf, dass die durchweg prekäre, aber sehr unterschiedliche Finanzlage der Länder zunehmend differenzierte Lösungen verlangt. Wenige Monate später zeigt sich, dass diese Einschätzung richtig war. Alle Bundesländer sind dabei, von ihren Möglichkeiten der Gestaltung Gebrauch zu machen. Selbst Baden-Württemberg und Bayern - zwei Länder mit zweifellos vergleichsweise günstiger Finanzlage - passen die Sonderzuwendung und das Urlaubsgeld der fiskalischen Lage an, und die ist selbst in diesen Ländern erheblich schwieriger geworden. Fast alle Länder sind dabei, Sonderzuwendungen und Urlaubsgeld zu kürzen bzw. zu streichen. Anrede, ich brauche hier nicht weiter auszuführen, dass Sachsen-Anhalt eine der schwierigsten Haushaltslagen aller Länder hat. Es war deshalb folgerichtig, dass die Landesregierung in ihrer Sitzung vom 9. September 2003 beschlossen hat, Veränderungen bei der Sonderzuwendung und dem Urlaubsgeld vorzusehen, die im Ergebnis auf eine ¿ sozial gestaffelte ¿ Kürzung hinauslaufen. Diese Veränderungen sind enthalten in dem Entwurf eines Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes. Dieses Gesetz bringen wir, die Landesregierung, hiermit in den Landtag ein. Bevor ich auf wenige Einzelheiten des Entwurfs eingehe, lassen Sie mich einige Vorbemerkungen machen zur Lage unseres Landes und zur Verantwortung von uns allen für unser Land. Kürzungen der Beamtenbesoldung sind bisher etwas Ungewöhnliches. Wir haben uns alle daran gewöhnt, dass jedes Jahr die Besoldung ein Stück weiter nach oben geht. In diesem Jahr ist deutschlandweit ein Punkt erreicht, an dem diese Erwartung nicht mehr erfüllt werden kann. Dies gilt um so mehr, als Anfang dieses Jahres für die Angestellten im öffentlichen Dienst ein Tarifabschluss zustande kam, der für eine weitere schwere Belastung des Landeshaushalts im Personalbereich sorgt. Die Landesregierung hat diesem Tarifabschluss in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder nicht zugestimmt, muss ihn aber mittragen. Durch bundesgesetzliche Regelungen wird er, was die lineare Tarifanpassung betrifft, mit einer Verzögerung von 3 Monaten auf die Beamtenbesoldung übertragen. Die Landesregierung hat allerdings frühzeitig klargemacht, dass sie ¿ wie andere Länder auch ¿ von ihrem neuen Recht Gebrauch machen werde, im Bereich der Sonderzuwendung und des Urlaubsgeldes eine gewisse Kompensation zu schaffen, um die fiskalischen Belastungen in Grenzen zu halten. Sie hat dabei auch darauf hingewiesen, dass sie bei Angestellten eine tarifvertragliche Lösung anstrebt, da es ¿ was das Jahresgehalt betrifft - auf Dauer kein Auseinanderlaufen der Angestelltenvergütung und der Beamtenbesoldung geben darf. Wie sie wissen, laufen derzeit Gespräche der Landesregierung mit Arbeitnehmervertretern über Veränderungen im Bereich der Arbeitszeit. Und ich kann sagen, dass diese Gespräche in konstruktivem Geist stattfinden und hoffentlich bald zu guten Ergebnissen führen. Anrede der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Streichung des Urlaubsgeldes sowie eine Neustrukturierung der Sonderzuwendung vor. Wir, die Landesregierung, gehen dabei den selben Weg wie die Sächsische Staatsregierung, die im Wesentlichen die gleichen strukturellen Reformen vorgelegt hat. Die neue Struktur besteht vor allem aus zwei Elementen: (1) Statt eines festen Anteils an der monatlichen Besoldung, wie bisher, werden pauschalierte Festbeträge gewährt. Und diese Festbeträge enthalten eine deutliche soziale Komponente. Denn sie sind so gestaffelt, dass sie ¿ als Anteil des monatlichen Grundgehaltes ¿ bei niedrigeren Besoldungsgruppen höher ausfallen als bei höheren Besoldungsgruppen. Niedrigere Besoldungsgruppen werden also nicht nur absolut, sondern auch relativ weniger stark von der Kürzung des Weihnachtsgeldes betroffen als höhere Besoldungsgruppen. (2) Es entfällt die bisherige Differenzierung des Weihnachtsgeldes zwischen sog. Westbeamten und Ostbeamten. Bisher war es üblich, dass die Sonderzuwendung die noch bestehende generelle Lücke zwischen West- und Ostbesoldung widerspiegelte, da ein konstanter Anteil des jeweiligen Grundgehaltes gezahlt wurde. Mit der Neuregelung erhalten alle Beamten Sachsen-Anhalts gemäß ihrer Einstufung die gleiche Sonderzuwendung. Wir, die Landesregierung, halten dies für eine sachgerechte Vorwegnahme gesamtdeutscher Normalität, die sich ja auch in einigen Jahren bei der Besoldung und der tariflichen Vergütung im öffentlichen Dienst durchsetzen wird. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf die Einzelheiten der Berechnungsmethode und des Regelwerks eingehen. Dies kann der Beratung in den Ausschüssen vorbehalten bleiben. Lassen Sie mich aber kurz die pauschalierten Festbeträge nennen. Sie betragen · 950 Euro für den einfachen und mittleren Dienst · 1.250 Euro für den gehobenen Dienst · 1.550 Euro für den höheren Dienst · 2.100 Euro für die übrigen Besoldungsgruppen. · Anwärter bekommen 350 Euro. Lassen sie mich auch hinzufügen, dass damit die Sonderzuwendung als Anteil der monatlichen Besoldung in etwa folgenden Bemessungsätzen entspricht: · für Beamte im einfachen und mittleren Dienst 45%, · für Beamte im gehobenen Dienst 42,5% und · für Beamte im höheren Dienst 40%, und zwar der jeweiligen Ost-Besoldung. Genau dies spiegelt die soziale Staffelung wider, die ich als eine der Grundsätze der Reform bezeichnet habe. Leichte Abweichungen von diesen Prozentsätzen ergeben sich nur durch die Pauschalierung innerhalb der jeweiligen Beamtengruppen, da eine durchschnittliche Bezugsgröße für die jeweiligen Gruppen gewählt werden musste. Auch diese leichten Abweichungen innerhalb der Gruppen stellen sich ¿ als Anteil an der monatlichen Besoldung - stets zugunsten der niedrigeren Einkommen dar. Anrede die Landesregierung plant die vorgelegte Veränderung der Sonderzuwendung bereits ab diesem Jahr 2003, die Streichung des Urlaubsgeldes ab 2004. Unsere finanzielle Lage im Land lässt uns keine andere Wahl, als frühzeitig zu handeln und die finanzielle Entlastung, die mit dieser Reform verbunden ist, bereits in diesem Jahr zu realisieren, so wie das auch in einer Reihe anderer Länder beschlossen ist. (9 Länder: BW; BE; HH; MV; NI; NW; RP; SH; TH) Ich muss an dieser Stelle die Beamtinnen und Beamten unseres Landes um Verständnis bitten. Ich habe dies auch schon in einer Reihe persönlicher Gespräche mit Vertretern der Beamtenschaft getan. Wir stehen in unserem Land am Scheideweg: Wir müssen in diesen Jahren dringend unseren Landeshaushalt sanieren. Davon wird die Zukunftsfähigkeit unseres Landes abhängen. Und unabdingbarer Kern dieser Sanierung ist die Kontrolle über die Personalkosten. Wir als Landesregierung arbeiten intensiv und konsequent an der Senkung der Personalkosten. Dies geschieht vor allem durch Personalabbau. Aber der Personalabbau muss flankiert werden durch Entlastungen bei den Gehältern, und zwar sowohl bei der Besoldung der Beamten als auch bei der Vergütung der Angestellten. Die neue Struktur der Sonderzuwendung und die Abschaffung des Urlaubsgeldes ab 2004 sind unabdingbare Elemente dieser Entlastung auf der Seite der Beamten. Arbeitszeitverkürzungen und in der Zukunft moderate Tarifabschlüsse sind es bei den Angestellten. Zu bedenken ist dabei auch, dass selbst nach Maßgabe der Kürzungen der Sonderzuwendung für den Großteil der Beamten durch die lineare Tarifanpassung ein Zuwachs im Jahresgehalt verbleibt. Dies gilt insbesondere für die Beamten der niedrigeren Besoldungsstufen. Es geht also bei den meisten nicht um einen Einkommensverzicht, sondern um einen teilweisen Verzicht auf eine Erhöhung. Die Beamten und auch die Angestellten unseres Landes möchte ich herzlich bitten, sich ihrer besonderen Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes bewusst zu sein. Genau wie in einem privaten Unternehmen, das in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist, so tragen auch in einer öffentlichen Verwaltung die Beschäftigten eine große Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens. Im Unterschied zu Angestellten in der privaten Wirtschaft gibt es für Beamte kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Aber gerade dies verstärkt ihre Verantwortung für den Staat. In einer Zeit, in der viele Menschen ihre Arbeitsplätze gefährdet sehen, müssen alle ihren Beitrag zur Sicherung der Zukunft leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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