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Magdeburg, den 22.09.2003

 Entwurf der Einbringungsrede für den Haushaltsplanentwurf 2004

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 051/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 051/03 Magdeburg, den 23. September 2003  Entwurf der Einbringungsrede für den Haushaltsplanentwurf 2004 Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, vor Ihnen liegt der Entwurf der Landesregierung für den Haushaltsplan 2004 und die Mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung für die Jahre 2003 bis 2007. Beide ¿ Haushaltsplan und mittelfristige Finanzplanung ¿ sind unter schwierigsten Rahmenbedingungen aufgestellt worden. Mit beiden setzt die Landesregierung ihren Kurs der finanzpolitischen Konsolidierung konsequent fort. Allerdings muss an dieser Stelle auch klar gesagt werden, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland dramatisch ist und was dies für uns in Sachsen-Anhalt bedeutet. Seit nunmehr beinahe drei Jahren befindet sich Deutschland in einer Rezession. Die Wachstumsraten bewegen sich nahe Null. In der ersten Hälfte dieses Jahres gab es sogar eine negative Wachstumsrate, die deutsche Wirtschaft schrumpfte. Und dies ist nicht nur den konjunkturellen Widrigkeiten geschuldet, die jede Volkswirtschaft von Zeit zu Zeit treffen. Nein, die Wachstumsmisere ist vor allem das Ergebnis jahrelang verschleppter Reformen, wie alle externen Beobachter einstimmig feststellen. Dafür trägt in erster Linie die Bundesregierung die Verantwortung. Folge dieser bundesweiten Entwicklung waren und sind verheerende Einbrüche bei den Steuereinnahmen. Dem konnte sich auch das Land Sachsen-Anhalt nicht entziehen. Die Steuerschätzer mussten inzwischen ihre Prognosen zum fünften Mal in Folge nach unten korrigieren. Das hat es in dieser Form noch nie gegeben. Die Steuerschätzung im Mai 2003 korrigierte die Vorhersage für das Steueraufkommen für 2004 um ganze 470 Mio. ¿. Um die Dramatik der Situation bei den Steuereinnahmen zu verdeutlichen, nenne ich einige Zahlen: Im Haushaltsplanentwurf 2004 sind Einnahmen aus Steuern, aus dem Länderfinanzausgleich und aus sogenannten Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 5,31 Mrd. Euro eingestellt. Das sind jene Einnahmen, die von der deutschlandweiten Entwicklung des Steueraufkommens maßgeblich beeinflusst werden. Diese Einnahmen liefern das steuerliche Fundament, auf dem der Landeshaushalt steht. 5,31 Mrd. Euro im Jahr 2004 - dies entspricht ziemlich genau dem, was im Jahr 1995, also vor acht Jahren, eingestellt werden konnte. Damals waren es 5,28 Mrd. Euro. Wir sind also, was das Steueraufkommen betrifft, bei einer Größenordnung angelangt, die wir Mitte der 90er Jahre hatten. Und dies bei einem Anstieg des Preisniveaus seit 1995 um 12 v. H.; und bei einem linearen Anstieg der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst von 14,3 v.H.; und bei einer zusätzlichen Steigerung der Löhne und Gehälter von 12,8 v.H. aufgrund der Ost/West-Angleichung. Nun wird mir gelegentlich von der Opposition vorgehalten: ¿Herr Paqué, stellen Sie sich doch nicht so an. Steuerausfälle hat es immer schon gegeben. Und auch wir, die frühere Regierung, mussten schließlich damit fertig werden. Das gehört doch zum normalen Regierungsgeschäft. Alles halb so schlimm.¿ Dazu kann ich, gerichtet an die Opposition, nur sagen: von 1995, dem ersten Jahr Ihrer Regierungszeit, bis zum Jahr 2000 sind mit einer kleinen Ausnahme im Jahr 1997 die kassenmäßigen Einnahmen aus Steuern, aus Länderfinanzausgleich und aus Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen in jedem Jahr gestiegen. Im Jahr 2000 waren sie rund 500 Mio. Euro höher als 1995. Erst 2001 kam es zu einem geringen Rückgang um 50 Mio. Euro. Und erst im Jahr 2002 folgte dann der völlige Absturz. In 2002 wurden 660 Mio. Euro weniger eingenommen als in 2001. Einen derartigen Einbruch der Einnahmen hat es in der Geschichte unseres Landes nie zuvor gegeben. Und die Erholung seither ist minimal. Sie liegt weit unter den Erwartungen, wie sich an der mehrmaligen Korrektur der Steuerschätzungen zeigt. Anrede, diese wenigen Zahlen belegen, dass die Landesregierung die Entwicklung nicht dramatisiert. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Mit dem Haushaltsplan 2004 hat die Landesregierung das Nötige getan, um auch unter diesen widrigsten Umständen die Konsolidierung der Finanzen in unserem Land voranzutreiben. Aus dieser katastrophalen finanziellen Ausgangssituation heraus war schon ein großer Kraftakt nötig, um die Nettokreditaufnahme im Jahr 2003 auf 750 Mio. Euro und im Haushaltsplan 2004 auf 949 Mio. Euro zu begrenzen. Es ist übrigens nicht nur das Wegbrechen der Einnahmen, das die Haushaltsaufstellung erschwert hat. Es ist vor allem auch die Unsicherheit über die weitere Einnahmeentwicklung. Diese steht im Zusammenhang mit der steuerpolitischen Diskussion auf Bundesebene. Zum einen geht es dabei um das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform und um deren Gegenfinanzierung. Würde die Bundesregierung, was sie offenbar plant, das Vorziehen zum Großteil durch zusätzliche Kreditaufnahme finanzieren, so würde wahrscheinlich auch Sachsen-Anhalt zu einer verstärkten Kreditaufnahme gezwungen. Die Landesregierung konnte in ihrem Haushaltsplanentwurf 2004 diese steuerpolitischen Vorhaben nicht berücksichtigen. Es wäre ein Vorgreifen auf allzu ungewisse Entwicklungen gewesen, da hier noch die Behandlung im Bundesrat und ggf. im Vermittlungsausschuss folgen wird. Ähnliches gilt für die Gemeindefinanzreform, wie sie von der Bundesregierung geplant ist, einschließlich der Neuordnung der Sozialhilfezuständigkeiten. Die Bundesregierung will die Gemeinden entlasten ¿ was im Grundsatz gut und richtig ist ¿, aber sie will die Finanzierung dieser Entlastung auf die Länder schieben. Eine Gemeindefinanzreform, an deren Ende die finanzielle Ent lastung der Gemeinden durch eine finanzielle Be lastung der Länder finanziert wird, ist keine wirkliche Reform. Es ist reine Umverteilung. Die Bundesregierung will damit einen Keil zwischen Länder und Kommunen treiben. Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass dies nicht geschieht. Eine Entlastung für die Kommunen muss kommen, aber nicht auf Kosten der Länder. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Einbrüche und Unsicherheiten bei den Einnahmen sind das Eine. Zusätzliche Belastungen auf der Ausgabenseite das Andere. Die Landesregierung muss im Jahr 2004 eine ¿Altlast¿ der früheren Landesregierung abtragen, und zwar den Großteil der aufgelaufenen Arbeitszeitkonten der Lehrer. Die alte Landesregierung hatte in großem Stil die Bezahlung erbrachter Leistungen der Lehrer durch die Bildung von Zeitkonten auf die Zukunft verschoben. Dies war eine Form der versteckten Kreditaufnahme, die so nicht weitergehen durfte ¿ das haben wir immer gesagt. Im neuen Lehrertarifvertrag, der im Frühjahr 2003 abgeschlossen wurde, sind die Modalitäten der Auszahlung der Arbeitszeitkonten geregelt. Inzwischen hat sich die Mehrzahl der Lehrer für eine vollständige Auszahlung im Jahre 2004 entschieden. Dadurch kommt es zu einmaligen Mehrausgaben von 260 Mio. Euro. Ohne diese Mehrausgaben läge die Nettoneuverschuldung deutlich niedriger, bei unter 700 Mio. ¿. Anrede, berücksichtigt man diese Rahmenbedingungen, so werte ich es als einen Erfolg der Landesregierung, einen Planentwurf vorlegen zu können, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Höhe der Nettoneuverschuldung wahrt. Die Nettoneuverschuldung des Landes Sachsen-Anhalt wird im Jahr 2004 949 Mio. Euro betragen. Wir sind nicht glücklich über die absolute Höhe dieser Nettoneuverschuldung, wir hätten uns eine niedrigere gewünscht. Aber unter den gegebenen Umständen haben wir die Grenzen des Möglichen erreicht. An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, dass nicht alle Länder Haushaltsplanentwürfe vorgelegt haben, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Ich wage auch die Vorhersage, dass neben dem Bund bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Bundesländer erhebliche Schwierigkeiten haben werden, die Verfassungsgrenze bei der Nettokreditaufnahme einzuhalten . Einige Ländern haben bereits in diesem Jahr die Verfassungsgrenze bei der Nettokreditaufnahme überschritten. Dies dokumentieren die jeweiligen Nachtragshaushalte. Erlauben Sie mir auch darauf hinzuweisen, dass der Regierungsentwurf einen Rückgang des Haushaltsvolumens um 1,7 v. H. enthält. Die Summe aller Ausgaben nimmt also um 1,7 v. H. ab, und zwar schon bereinigt um die Hochwasserhilfen, die im Jahr 2003 besonders stark zu Buche schlagen. Auch wenn ich mir bewusst bin, dass das Haushaltsvolumen aus eher technischen Gründen Schwankungen unterworfen ist, die seine Aussagekraft relativieren, so bleibt doch eines festzuhalten: Eine Abnahme der Ausgaben um 1,7 v. H. ist ein klarer Konsolidierungskurs. Der Finanzplanungsrat hat den Ländern eine Ausgabensteigerung von höchstens 1 v. H. als Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorgegeben. Mit einem Rückgang der Ausgaben um 1,7 v. H. ist diese Vorgabe mehr als erfüllt. Dass wir in Sachsen-Anhalt weiterhin einen konsequenten Konsolidierungskurs verfolgen, zeigt sich im übrigen auch am Anteil der Ausgaben, die rechtlich verpflichtend gebunden sind. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. 1995 betrug er rund 91 v. H. Für 2004 liegt er bei 99,1 v. H. Das heißt, weniger als ein Prozent dieses Haushaltes oder nur rund 90 Mio. Euro sind rechtlich noch nicht gebunden. Wir sind bei unseren Einsparbemühungen damit an eine Grenze gestoßen, die nur durch Eingriffe in Rechtsverpflichtungen weiter verändert werden kann. Dies zeigt übrigens auch, wie abwegig jene argumentieren, die der Meinung sind, Sparmaßnahmen von fast 0,5 v. H. des gesamten Haushaltsvolumens bewegten sich in Größenordungen, die man getrost vernachlässigen könne. Ich denke da an die Initiatorinnen des Volksbegehrens gegen das Kinderförderungsgesetz. Eine von Ihnen hatte in der Presse sinngemäß verlauten lassen, dass Einsparungen von 45 Mio. Euro durch die Reform der Kinderbetreuung bei einem Haushaltsvolumen von rd. 10 Mrd. Euro nicht der Rede wert seien. Ich stelle fest: 45 Mio. Euro sind die Hälfte dessen, was wir im Haushalt 2004 an freien Mitteln noch zu vergeben haben. Müssten wir diese 45 Mio. Euro an anderer Stelle zusätzlich einsparen, dann würde dies alternativ bedeuten, dass es keinerlei Landesfinanzierung für Theater und Orchester mehr geben würde; oder dass die Hochschulen des Landes künftig nicht mehr auf zehn, sondern auf 25 v. H. ihrer Mittel verzichten müssten; oder dass alle freiwilligen Programme des Sozialministeriums gestrichen werden müssten ¿ nicht zuletzt auch Investitionen für Kindertagesstätten, Zuschüsse für die Verbraucherberatung, die Förderung von Beratungsstellen (z. B. für Schwangere) oder Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe. Wer das will, muss das offen sagen. Denn 45 Mio. ¿ sind eben doch sehr viel Geld. Dahinter steht eben eine einfache Grundsatzfrage, die öffentlich diskutiert werden muss: Wir können nicht weiter Lasten auf zukünftige Generationen abwälzen. Wir können das schon gar nicht in Sachsen-Anhalt, dem Land mit dem höchsten Pro-Kopf-Schuldenstand aller neuen Länder. Und deshalb bedeutet jeder Vorschlag, an einer Stelle des Haushalts nicht zu sparen, den Verzicht auf Ausgaben an einer anderen Stelle. Die muss dann benannt werden, und darüber müssen wir dann öffentlich diskutieren. Es geht um politische Prioritäten, um das Abwägen von Zielen ¿ und nicht um einseitiges Genörgel über Kürzungen. Anrede, der Haushaltsplanentwurf 2004 ist von Schwerpunkten geprägt, die ich mit drei Schlagworten umschreiben will: 1. Konsolidierung, und zwar vorrangig durch das Absenken konsumtiver Ausgaben, insbesondere von Personalausgaben; 2. Schonung investiver Ausgaben und 3. Stabilisierung der Landeszuweisungen an die Kommunen. Die Personalausgaben stellen den größten Ausgabenblock dar. Sie sind daher mittel- und langfristig die entscheidende Stellschraube für das Gesunden der Landesfinanzen und für das Erreichen unserer Konsolidierungsziele. Die Landesregierung hat im August 2002 ein ehrgeiziges Konzept des Personalabbaus aufgestellt. Wir streben an, mittelfristig den Personalbesatz im öffentlichen Dienst des Landes auf das Mittelmaß der westdeutschen Länder zu senken ¿ auf 21,6 Beschäftigte (¿Planpersonal¿) pro 1000 Einwohner. Im Durchschnitt werden wir in dieser Legislaturperiode pro Jahr etwa 2400 Stellen abbauen. Bisher wurde dieses Konzept konsequent umgesetzt und der geplante Stellenabbau auch vollzogen. Mit Beginn des Haushaltsjahres 2003 wurde für die gesamte Landesverwaltung ein Einstellungsstopp verhängt. Zudem dürfen keine Beförderungen, keine höhere Eingruppierungen und keine höheren Einstufungen vorgenommen werden. Ausnahmen bedürfen bei unabweisbarem Bedarf der Zustimmung des Ministerpräsidenten, etwa bei der Einstellung von Lehrern in Mangelfächern. Sämtliche Personalabgänge im Rahmen der natürlichen Fluktuation tragen also zur Einsparung von Personalausgaben bei. Noch höhere Einsparungen wären folglich nur dann möglich, wenn etwa durch betriebsbedingte Kündigungen die Zahl der Bediensteten über die natürlichen Abgänge hinaus zusätzlich verringert würde. Anrede, derart strenge Maßnahmen der Personalbewirtschaftung hat es in Sachsen-Anhalt noch nicht gegeben. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vom Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei strikt kontrolliert und überprüft. Die Personalausgaben sind im Haushaltsplan 2004 mit rund 2,8 Mrd. Euro veranschlagt. Zwar ist dies ein Aufwuchs gegenüber dem Vorjahr um 145,2 Mio. Euro, doch er ist allein der Auszahlung der Lehrerarbeitszeitkonten in Höhe von 260 Mio. Euro geschuldet. Erlauben Sie mir an dieser Stelle etwas detailliertere Ausführungen zu den Personalkosten, zumal in der letzten Woche aus der Presse eine Berechnung des parlamentarischen Geschäftsführers der PDS-Fraktion, Herrn Gallert, zur Veranschlagung der Personalausgaben zu entnehmen war. Leider war diese Berechnung nicht korrekt. Neben der Auszahlung der Lehrerarbeitszeitkonten sind Mehrausgaben in Höhe von rund 100 Mio. Euro zu berücksichtigen, und zwar für Tarifsteigerungen aus der letzten Tarif- und Besoldungsrunde (einschließlich der daraus resultierenden Absicherung der Personalausgaben der Hochschulen) sowie für die Steigerung bei den Versorgungsbezügen. Zur Senkung der Personalausgaben haben zunächst zwei eher technische Faktoren beigetragen, die für sich genommen nichts mit einer Sparleistung zu tun haben: Zum einen wird zum Dezember 2004 der Auszahlungszeitpunkt der Angestelltengehälter verschoben. Die Sozialausgaben müssen damit erst im Folgejahr gezahlt werden. Dies führt zu einer Einsparung in Höhe von 60 Mio. Euro. Der geltende Tarifvertrag im öffentlichen Dienst hat hinsichtlich des Zahlungszeitpunktes der Angestelltengehälter Flexibilität geschaffen. Die Landesregierung hat sich entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen ¿ wie eine ganze Reihe anderer Länder auch. Zum anderen ergibt sich aus der Umgestaltung des Landesamtes für Verbraucherschutz in einen LHO-Betrieb eine Verschiebung von 23,6 Mio. Euro Personalausgaben aus der Hauptgruppe 4 in die Hauptgruppe 6. Echte Einsparungen veranschlagen wir im Haushaltsplan 2004 im Vergleich zum Haushaltsplan 2003 - für die Auswirkungen des Stellenabbaus; - für den Wegfall des Urlaubsgeldes und die Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte und -   für die Verkürzung der Arbeitszeit für Angestellte. Hier stehen wir derzeit in Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Das gesamte Einsparvolumen aufgrund dieser Maßnahmen beläuft sich auf 135 Mio. Euro. Es sind also beträchtliche Einsparungen, die wir, die Landesregierung, im Haushaltsplan 2004 veranschlagt haben. Das Personalabbaukonzept und alle anderen Bewirtschaftungsmaßnahmen, von denen die Landesregierung Gebrauch macht, nutzen das vorhandene Einsparpotential im Personalbereich voll aus. Deshalb sind gelegentlich geäußerte Forderungen, das Land solle die Anstrengungen zum Stellenabbau noch weiter verschärfen, in keiner Weise nachvollziehbar. Wer so argumentiert, der redet betriebsbedingten Kündigungen das Wort ¿ und das muss dann auch ganz offen gesagt werden. Wir, die Landesregierung, nutzen alle Möglichkeiten des Personalabbaus. Wir versuchen jedoch, möglichst ohne betriebsbedingte Kündigungen auszukommen. Wir wollen die Senkung der Personalkosten möglichst im Konsens aller Beteiligten erreichen ¿ und nicht in einer Atmosphäre der Konfrontation. Lassen Sie mich abschließend zum Thema Personalkosten noch eines ganz ausdrücklich betonen: Personalabbau heißt nicht Personalsparen um jeden Preis. Es heißt umfassende Aufgabenkritik in der Landesverwaltung, es heißt Neuorientierung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neue Aufgaben, es heißt Strukturwandel im weitesten Sinn. Wir, die Landesregierung, sind dabei, wie ein privates Unternehmen unsere interne Organisation und unser externes Leistungsangebot zu überprüfen. So ¿ und nur so ¿ werden wir in der Lage sein, bei abnehmendem Personalbestand die Kernaufgaben des Staates effizient zu bewältigen. Nur so wird auch eine hohe Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet sein ¿ trotz der Opfer, die wir Beamten und Angestellten zumuten müssen. Anrede, ich komme zu den Investitionen. Die Investitionen in unserem Land sind für die regierungstragenden Parteien CDU und FDP von hoher politischer Priorität. Wir, die Landesregierung, konnten die Investitionsausgaben auf einem hohen Niveau halten. Mit einer Investitionsquote von 18,6 v. H. im Jahr 2004 legen wir ein sehr respektables Ergebnis vor. Noch immer liegt in unserem Land die Investitionsquote weit über dem Niveau der westdeutschen Länder. Gleichwohl kann sich Sachsen-Anhalt dem Bundesweiten Trend sinkender Investitionsquoten nicht entziehen. Und dies hängt auch mit einer bundesweit Sparpolitik zusammen, die bei konsumtiven Ausgaben kurzfristig auf wenig Beweglichkeit stößt. In der Zukunft wird in dieser Hinsicht die Situation eher noch schwieriger, und zwar durch den Rückgang von Zuweisungen aus dem Solidarpakt II. Hier wird besonders deutlich, welche Bedeutung der nachhaltigen Senkung der konsumtiven Ausgaben zukommt. Nur bei deren Begrenzung werden finanzielle Spielräume für staatlich finanzierte Investitionen erhalten bleiben bzw. neu entsehen können. Wichtig war uns bei der Haushaltsaufstellung vor allem auch, dass die vorgesehenen Investitionsausgaben die Bindung von Drittmitteln sicherstellen, und zwar sowohl der bereitgestellten Bundesmittel als auch der EU-MIttel. Dies geschah und geschieht unter anderem durch ein systematisches Überprüfen der EU-finanzierten Programme. Die Landesregierung hat dafür eine ressortübergreifende Clearingstelle eingerichtet. Diese Clearingstelle  steuert und überwacht die EU-Förderpolitik in Sachsen-Anhalt. Regelmäßig werden die aktuellen Entwicklungstendenzen ausgewertet. Als Ergebnis wurden bereits Umschichtungen innerhalb der Förderschwerpunkte vorgenommen. Programme, für die nur geringer Bedarf bestand, wurden zu Gunsten stärker frequentierter Maßnahmen umgeschichtet. Dabei lag die politische Priorität bei der Aufstockung von Mitteln für die Verkehrsinfrastruktur sowie für Forschung und Entwicklung. Weitere Änderungen des derzeit gültigen Operationellen Programms wird es  im Ergebnis der Halbzeitbewertung geben, die bald ansteht. Wir unterstützen nun verstärkt Maßnahmen wie die Erneuerung und die Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur oder die Infrastruktur im Bereich Forschung und Entwicklung. Bereiche, die eine enorme Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes haben. Anrede, der Landesregierung ist es gelungen, die Leistungen an die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs konstant zu halten. Die Kommunen des Landes sind über die Verbundquote des kommunalen Finanzausgleichs an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt. Die Landesregierung hat die Möglichkeiten des Abrechnungsverfahrens im Kommunalen Finanzausgleich genutzt. So konnten wir den Kommunalanteil an den bisher aufgetretenen Steuermindereinnahmen so ausgleichen, dass gegenüber dem Vorjahr eine Konstanz der Zahlungen erreicht wird. Bei den Leistungen aus dem Landeshaushalt an die Kommunen insgesamt, d. h. einschließlich aller sonstigen Leistungen der Ressorts, wird es gegenüber 2003 einen Rückgang von 77,4 Mio. Euro geben (um die Hochwasserzahlungen bereinigt). Dieser Rückgang erklärt sich zum Teil daraus, dass für bestimmte gesetzliche Leistungen weniger Bedarf besteht. So hat der Innenminister für die Unterbringung von Flüchtlingen 5,3 Mio. Euro weniger angemeldet als im Vorjahr. Bei den Leistungen nach dem Kinderförderungsgesetz waren im Jahr 2003 Übergangshilfen in Höhe von 15 Mio. Euro veranschlagt. Die gibt es für 2004 nicht mehr, denn der Übergang von den Regeln des KiBeG zu den Regeln des KiFöG wird vollzogen sein. Es ist insofern grob irreführend, wenn Sie, sehr geehrter Herr Dr. Püchel, in einer Pressemitteilung behaupten, die Kommunen müssten Kürzungen von 100 Mio. Euro hinnehmen. Wie kommen Sie nur auf diese viel zu hohe Zahl? Ich darf an dieser Stelle die sozialdemokratische Opposition auch daran erinnern, dass es in Ihrer Regierungszeit überhaupt nicht unüblich war, dass Leistungen an die Kommunen gegenüber dem Vorjahr verringert wurden. Nur in den Jahren 1998 und 2000 gab es Zuwächse. In allen anderen Jahren ihrer Regierungszeit sahen die Haushaltspläne weniger vor als im jeweiligen Vorjahr: 1996 minus 293,6 Mio. Euro, 1997 minus 247,8 Mio. Euro, 1999 minus 10,0 Mio. Euro, 2001 minus 111,1 Mio. Euro und 2002 sogar minus 281,8 Mio. Euro. Und diese Kürzungen der kommunalen Leistungen  in den Haushaltsplänen haben Sie in den Jahren vorgenommen, in denen die Einnahmesituation des Landes noch deutlich besser war als in der Zeit unserer Regierung. Es würde Ihnen deshalb gut anstehen, sehr geehrter Herr Dr. Püchel, sich mit Kritik an der Landesregierung in dieser Frage etwas zurückzuhalten. Meine Ausführungen zu den Kommunalfinanzen wären unvollständig, wenn ich nicht kurz auf die Gemeindefinanzreform hinweisen würde, die derzeit auf Bundesebene diskutiert wird. Bekanntlich gibt es hier noch keinen Konsens. Eines allerdings scheint schon jetzt recht klar: die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird sich wahrscheinlich nicht verschlechtern, sondern sie wird sich verbessern. Über die weiteren Modalitäten ist auf Bundesebene noch ausgiebig zu diskutieren, vor allem im Bundesrat und ggf. im Vermittlungsausschuss. Insbesondere bedarf es einer genauen Prüfung, ob kommunale Verbesserungen zu Lasten der Länder gehen werden. Dies würde nicht nur für Sachsen-Anhalt insgesamt keinen Gewinn bedeuten, denn Land und Kommunen bilden wie überall in Deutschland einen Finanzverbund. In jedem Fall gibt es derzeit eine große Unsicherheit, wie genau die künftige kommunale Finanzausstattung aussehen wird. Die Landesregierung sieht deshalb keinen Bedarf, auf Landesebene tätig zu werden, solange sich keine klare Perspektive aufzeigt. Neben einer Stabilisierung der Kommunalfinanzen strebt die Landesregierung an, vorhandene Rationalisierungspotentiale auf dem Gebiet der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und seinen Kommunen konsequent zu nutzen. Es ist Wille der Landesregierung, dass die Leistungen des Landes aus dem Aufnahmegesetz, aus dem Kinderförderungsgesetz, bei der Musikschulförderung und bei der Förderung der Traditions- und Heimatpflege sowie bei der Ausreichung der Jugendpauschale durch Zuweisungsverfahren im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes abgelöst werden. Dadurch ergeben sich zumindest mittelfristig gewisse Rationalisierungseffekte. Die Verfahrensvereinfachung beim Aufnahmegesetz wird Einsparpotentiale in der Landesverwaltung von mehreren Vollzeitkräften ermöglichen. Allerdings werden sich die gesamten Auswirkungen auf die Verwaltungen von Land und Kommunen erst im Nachhinein beziffern lassen. Aber auch die kommunale Seite wird von der Vereinfachung profitieren. In jedem Falle wird die Landesregierung sicherstellen, dass der Umfang der bisher vom Land über die Fachgesetze gewährten finanziellen Leistungen unverändert bleibt. Dies ergibt sich schon aus der Höhe der veranschlagten Positionen. Und es wird sich aus Zweckbindungen ergeben, die garantieren, dass es nicht zu Umschichtungen aufgrund de

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