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Magdeburg, den 22.09.2003

Verkehrslärm: Für Brummis gilt in Brumby künftig Tempo 30

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 138/03 Magdeburg, 23. September 2003 Verkehrslärm: Für Brummis gilt in Brumby künftig Tempo 30 An der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 63 in Brumby wird für Lastkraftwagen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt. Eine entsprechende Anordnung hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises Schönebeck in Auswertung eines Vor-Ort-Termins mit Fachleuten des Landesverkehrsministeriums getroffen. Anwohner der Straße hatten sich bei Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre über zunehmenden Verkehrslärm beklagt. Zusätzlich soll die neu eingeführte Geschwindigkeitsbegrenzung dem Schutz von älteren Personen und Schulkindern beim überqueren der L 63 dienen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird von der Kreuzung L 63 / Neugattersleber Straße bis in den Haltestellenbereich der L 63 in Brumby gelten. Eine mögliche Verlegung der Haltestelle in Brumby wird vom Landkreis noch geprüft. Hans-Christian Mrowietz Praktikant Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de

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