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Magdeburg, den 24.09.2003

"Neue Graffiti-Verordnung vor gut einem Jahr in Kraft getreten"

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 144/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 144/03 Magdeburg, den 25. September 2003 Innenminister Klaus Jeziorsky: "Neue Graffiti-Verordnung vor gut einem Jahr in Kraft getreten" Bisher 17 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und sieben Bußgeldbescheide erteilt Nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky ist die Gefahrenabwehrverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zum Schutz vor illegalem Graffiti am 23. August 2002 in Kraft getreten. Seitdem seien Berichten der Regierungspräsidien zufolge, so Jeziorsky, bis Ende August 2003 insgesamt 17 Ordnungswidrigkeitsverfahren (acht Verfahren im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, drei Verfahren im Landkreis Stendal, zwei Verfahren in der Stadt Magdeburg, ein Verfahren in der Stadt Halle, zwei Verfahren im Landkreis Mansfelder Land und ein Verfahren im Landkreis Bernburg) eingeleitet worden. Des Weiteren wurden sieben Bußgeldbescheide (fünf Bußgeldbescheide im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, ein Bußgeldbescheid in der Stadt Magdeburg und ein Bußgeldbescheid in der Stadt Halle ) erteilt. Dabei wurden Bußgelder in Höhe von 25 Euro bis 1000 Euro ausgesprochen. Gemäß Verordnung können Bußgelder bis zu 5000 Euro verhängt werden. Die Ordnungswidrigkeitenverfahren resultieren teilweise aus Ermittlungsvorgängen, die von der Staatsanwaltschaft an die Bußgeldbehörden abgegeben worden sind, nachdem sich der Verdacht einer Straftat (Sachbeschädigung) nicht bestätigt hat. Jeziorsky: "Mit dieser Gefahrenabwehrverordnung ist eine landesrechtliche Grundlage zur Bekämpfung von Veränderungen des Erscheinungsbildes einer Sache durch Aufbringung von Graffiti und andere Verhaltensweisen geschaffen worden. Sie dient der Abwehr von Verunstaltungen an öffentlichen und privaten Gebäuden, Verkehrsmitteln und Freiflächen. Da Graffiti nicht regional beschränkt ist, sondern alle Städte und Gemeinden des Landes betrifft, wurde diese Regelung mit landesweiter Geltung geschaffen." Info: Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 20. Dezember 2000 auf Initiative der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Thüringen, Bayern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt, den Entwurf eines Graffiti-Bekämpfungsgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Am 20. Februar 2003 wurde der Gesetzentwurf u. a. an den Rechts- und den Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Beratung überwiesen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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