Naturschutz und Landwirtschaft auf dem Weg zum Konsens - Drömlingskonferenz hat sich konstituiert
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 210/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 210/03 Magdeburg, den 9. Oktober 2003 Naturschutz und Landwirtschaft auf dem Weg zum Konsens - Drömlingskonferenz hat sich konstituiert Die seit Jahren schwelenden Differenzen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft im Drömling sollen aufgelöst werden. Das ist das Ziel der neu etablierten Drömlingskonferenz, die sich auf Anregung von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke am Donnerstag konstituierte. Das Gremium mit Vertretern von Naturschutz, Landwirtschaft sowie Politik und Verwaltung will sich zweimal pro Jahr treffen und gemeinsame Ziele abstecken. Zugleich soll in einem weiteren Schritt die Zusammenarbeit mit Niedersachsen zur Entwicklung des einheitlichen Naturraumes Drömling verstärkt werden. Grundlage für das neue Herangehen ist eine von Wernicke vorgelegte Rahmenkonzeption, die Kompromisslinien zur weiteren Entwicklung im Drömling entwickelt. Die Ministerin sagte: "Naturschutz und Landwirtschaft sind zwei Seiten einer Medaille im Drömling." Ohne Naturschutzziele aufzugeben, sei es möglich, der Landwirtschaft weitere Möglichkeiten einzuräumen. Das Rahmenkonzept empfiehlt beispielsweise Flächentausche. Flächen mit aus Naturschutzgründen hohen Bewirtschaftungsauflagen sollen gegen Flächen ohne oder mit nur geringen Auflagen getauscht werden. Wernicke setzt dabei auf Freiwilligkeit, um Projekte wie etwa das Weißstorchschutzprogramm schnell realisieren zu können. Des weiteren sollen Möglichkeiten zur kompletten Betriebsumsiedlung geprüft werden. Ein Kernpunkt des neuen Rahmenkonzeptes ist die Empfehlung an Naturschutz und Landwirtschaft, gemeinsam ein Flächenbewirtschaftungskonzept für den Drömling zu erarbeiten. Wernicke sagte: "Naturschutz und eine Bewirtschaftung schließen sich nicht aus. Landwirte unterstützen vielmehr mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung den Naturschutz." So ist er Schutz wiesenbrütender Vogelarten eines der Hauptziele des Naturparks. Dieses kann aber nur erreicht werden, wenn die Flächen unter Berücksichtigung der Brut- und Aufzuchtzeiten regelmäßig bewirtschaftet werden. Auch artenreiche Feuchtwiesen können nur erhalten werden, wenn sie beweidet werden. Um einen hohen Artenreichtum zu sichern, müssen Beweidungsformen gefunden werden, die den Belangen von Naturschutz und Landwirtschaft Rechnung tragen. Der Naturpark nimmt hier eine wichtige koordinierende Funktion ein und steht daher nicht zur Disposition. Auch der Plan zur überführung des Naturparks in ein Biosphärenreservat wird nicht angetastet. Hintergrund: Das Drömlings-Areal auf dem Gebiet der DDR an der Grenze zu Niedersachsen wurde 1990 vor der Einheit in das Nationalparkprogramm aufgenommen und nach damaligem Recht in einer Art Schnellverfahren ohne die heute übliche Anhörung der Beteiligten als Naturpark ausgewiesen. Landwirte beklagen seitdem wiederholt eine für sie schwierige Situation. Naturschützer treten für den Erhalt des für den Drömling typischen Niedermoorgebietes ein. 1992 erfolgte die Ausweisung als Europäisches Schutzgebiet nach Vogelschutzrichtlinie. Zugleich bewilligte der Bund 1992 eine zehnjährige Förderung als "Gebiet von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Diese Förderung soll nach dem Willen Sachsen-Anhalts nach 2003 fortgeführt werden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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