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Magdeburg, den 08.10.2003

Sachsen-Anhalt fördert umweltschonende Landbewirtschaftung Gelder für den Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Obst sowie Wein und Hopfen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 212/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 212/03 Magdeburg, den 9. Oktober 2003 Sachsen-Anhalt fördert umweltschonende Landbewirtschaftung Gelder für den Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Obst sowie Wein und Hopfen Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eröffnet am 15. Oktober 2003 das Antragsverfahren für das Förderprogramm zum umweltschonenden Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Kern- und Steinobst sowie von Wein und Hopfen in Sachsen-Anhalt. Mit dem Förderprogramm sollen landwirtschaftliche, gärtnerische Unternehmen und Winzer unterstützt werden. Voraussetzung ist u.a. die Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie der Einsatz von nützlingsschonenden Präparaten über einen Verpflichtungszeitraum von insgesamt 5 Jahren. Dadurch sollen die natürlichen Ressourcen Boden und Wasser geschützt werden. Anträge können bis zum 15. November 2003 bei den jeweils zuständigen ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung bzw. deren Außenstellen (äLF) gestellt werden. Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel soll die Bewilligung anhand von Prioritäten erfolgen. Es ist vorgesehen, Anträge zur übernahme einer Verpflichtung, Flächenerweiterung einer bestehenden Verpflichtung, Zusatzförderung (Verschärfung der Verpflichtung) und von Antragstellern mit ausgelaufener Vertragsnaturschutz- Förderung für Wein vorrangig zu bewilligen. Im nächsten Jahr soll die Priorität wieder den Erst- und Neuantragstellern eingeräumt werden. Die strenge Regelung für die Flächenerweiterung im letzten Jahr wurde wieder aufgehoben. Die EU-Kommission hat die Verordnung bereits geändert. Wenn die hinzukommende Fläche nicht mehr als 50 % der ursprünglichen Fläche beträgt, bleibt die Bewilligung für die bestehende Verpflichtung erhalten. Nur die hinzukommende Fläche wird für die Restlaufzeit neu bewilligt. Dazu ist ein Erweiterungsantrag zu stellen. Erst bei einem Flächenzuwachs von mehr als 50 % muss ein Neuantrag ausgefüllt werden. Die ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (äLF) bzw. deren Außenstellen halten die erforderlichen Antragsunterlagen und Informationen zum Programm bereit. Mit Beginn des Antragsverfahrens können die Antragsunterlagen auch über das Internet auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (www. mlu.sachsen-anhalt.de) abgerufen werden. Unter "Themen A-Z", "Agrarumweltmaßnahmen". Wer bereits eine Förderung erhält, bekommt am Jahresende aktuelle Richtlinien, Merkblätter und Betriebshefte. Die äLF werden gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau auch regionale Schulungen zur Einhaltung der Verpflichtung durchführen. Diese Schulungen werden als fachspezifische Fortbildungsveranstaltung für die eingegangene Verpflichtung anerkannt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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