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Magdeburg, den 16.10.2003

Stellungnahme von Prof. Olbertz zu dem vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 196/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 196/03 Magdeburg, den 16. Oktober 2003 Stellungnahme von Prof. Olbertz zu dem vorzeitig an die öffentlichkeit gelangten Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes Die äußerungen der Opposition zu dem vorzeitig an die öffentlichkeit gelangten Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes veranlassten Kultusminister Prof. Dr. Olbertz zu folgender Stellungnahme. Zum dem Entwurf des Hochschulgesetzes ist selbstverständlich eine öffentliche Debatte vorgesehen. Die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf hat aber noch gar nicht begonnen. Nur ist zum Verfahren zu beachten, dass sich erst das Kabinett mit dem Gesetzesentwurf befassen muss. Die Landesregierung wird am Dienstag über den Gesetzentwurf beraten. Danach erfolgt zunächst eine Anhörung der Landesregierung. In der anschließenden parlamentarischen Beratung, die ebenfalls eine Anhörung vorsieht, können und sollen von allen Beteiligten änderungsvorschläge unterbreitet werden, für die ich ganz offen bin. Auch nach einer Verabschiedung des Gesetzes werden zahlreiche Strukturmaßnahmen mit den Hochschulen erörtert werden. Der Vorschlag, die notwendigen Strukturentscheidungen zur Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts befristet über eine Rechtsverordnung ¿ aufgrund eines Gesetzes! ‑ zu treffen, ist notwendig, damit für die Entwicklung der einzelnen Hochschulstandorte und ihrer Angebotsprofile überhaupt eine landesübergreifende Perspektive eingenommen werden kann. Dies ist nicht Aufgabe der einzelnen Hochschulrektoren, die für ihre jeweilige Hochschule Verantwortung übernommen haben, nicht aber für die Entwicklung einer in sich ausgewogenen, abgestimmten und profilierten Hochschullandschaft Sachsen-Anhalts insgesamt. Der Vorgängerregierung, auf deren Vorschläge sich weite Teile der neuen Hochschulstrukturplanung für das Land beziehen, ist es nicht gelungen, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Alle diesbezüglichen Pläne sind in die Schubläden gewandert. Dies hat zu empfindlichen Verzögerungen bei notwendigen Strukturkorrekturen im Hochschulsystem geführt, die uns heute allen schmerzlich zu schaffen machen. Diese Tatsache sollte Frau Kuppe bei ihrer harschen Kritik an den Vorschlägen zum Hochschulgesetz nicht aus den Augen verlieren. Von einem ¿Anschlag¿ auf die Hochschulautonomie kann keine Rede sein. Der Entwurf zum Hochschulgesetz enthält zahlreiche neue Regelungen zur Stärkung der Hochschulautonomie und räumt den Hochschulen weitaus größere Entscheidungsspielräume ein, als sie je zuvor hatten. Sie reichen von der Stellung der Rektorate über die Promotions- und Habilitationsordnungen bis zur wirtschaftlichen Eigenbetätigung der Hochschulen.  Die Stellungnahme der PDS-Fraktion disqualifiziert sich ¿ sowohl in der Sache als auch in der Wortwahl ¿ selbst. Die Exekutive kann die Legislative bei einem Gesetzgebungsverfahren überhaupt nicht ausschalten, da nur der Landtag ein Gesetz beschließen kann. Den Vorwurf, ihn ¿entmündigen¿ zu wollen, kann man nur als paradox bezeichnen. Im übrigen liegt der beabsichtigten Rechtsverordnung die Hochschulstrukturplanung des Landes zugrunde, die bereits mehrfach das Parlament beschäftigt hat und selbstverständlich weiterhin beschäftigen wird. Dass die entsprechenden Planungsgrundsätze und -vorschläge regelmäßig im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft des Landtages beraten werden müssen, ist längst gültige Beschlusslage des Landtages. Dies weiß Frau Sitte genau, zumal sie bei allen diesbezüglichen Beratungen des Ausschusses zugegen war. Frau Sitte ist als Parlamentarierin ebenso wie ich auf elementare Grundsätze der demokratischen Kultur in unserem Land verpflichtet. Ihre Stellungnahme entfernt sich hiervon sehr weit, abgesehen davon, dass sich jedem Bürger und jeder Bürgerin mit historischem Bewusstsein der Gebrauch des Wortes ¿Ermächtigungsgesetz¿ verbieten sollte. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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