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Magdeburg, den 20.10.2003

Olbertz informiert über Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 505/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 505/03 Magdeburg, den 21. Oktober 2003 Olbertz informiert über Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt Die Landesregierung hat am 21. Oktober 2003 die von Kultusminister Olbertz vorgelegte Hochschulstrukturplanung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 19. August 2003 als Grundlage für die Fortschreibung der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen bestätigt. Das Kultusministerium wurde beauftragt, bis zum 30. Juni 2004 über den Stand der Umsetzung zu berichten. Olbertz sagte, der äußere Anlass für die vorgelegte Hochschulstrukturplanung sei der erforderliche Beitrag des Hochschulbereiches zur Haushaltskonsolidierung. Die Strukturierungsvorschläge des Kultusministeriums seien aber vor allem in der hochschulübergreifenden Zusammenschau Vorschläge zu einer längst fälligen Neuordnung der Hochschulen, um deren Qualität und Effizienz zu verbessern. ¿Um die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes in den Kernaufgaben Lehre, Forschung und Dienstleistungen unter den sich ändernden Rahmenbedingungen zu sichern, sind die Konzentration der Ressourcen, die Profilierung der Hochschulen und die Schwerpunktbildung in der Forschung unabdingbare Vorgaben einer Neustrukturierung¿, sagte Olbertz. Die ressourcenbeanspruchenden Doppelangebote im Studium, verbunden mit einer teilweise geringen Nachfrage bzw. Auslastung seien Veranlassung genug, diese Neuordnung konsequent zu vollziehen und auch dann noch zu verfolgen, wenn die Einsparauflage im Jahr 2006 erfüllt sei. Der Impetus der Planungen weise klar  über die Haushaltskonsolidierung hinaus. Das Umsetzungskonzept orientiert sich an den Laufzeiten der Zielvereinbarungen. · Die Hochschulen werden ihre Struktur- und Entwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Hochschulstrukturplanung des Landes fortschreiben und damit strukturgerecht untersetzen. Insbesondere müssen sich die Hochschulen auf  Schwerpunkte festlegen, die Gegenstand interner und externer leistungsorientierter sowie strukturfördernder Mittelvergabe sind. · Den Budgetierungen werden die Vorgaben der Hochschulstrukturplanung zu Grunde gelegt. Sie bauen auf den Bemessungsmodellen der Planung auf. · Das Kultusministerium wird die bestehenden Fördermöglichkeiten für Forschung und Lehre im Sinne eines Anreizsystems zur Unterstützung der angestrebten Schwerpunktbildung nutzen. Die Hochschulen, insbesondere die Universitäten, sollen dazu die Deklaration der Schwerpunkte unter Berücksichtigung der Hochschulstrukturplanung einer Prüfung und einer Prioritätensetzung unterziehen und in Abstimmung mit dem Kultusministerium schwerpunktbezogene Verbundanträge stellen. Daher ist in diesem zentralen Punkt eine Fortschreibung der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen, insbesondere der Universitäten vorzunehmen. · Teile dieser Fördermittel sind auch für die Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und der hochschulinternen Infrastruktur zu nutzen. Dabei sind die diesbezüglichen Kooperationen unter den Hochschulen zu verbessern. Mit der Umsetzung dieser Regelungen wird alles unternommen, um die erforderlichen Einsparungen bis 2006 durch direkte Bewirtschaftung der Finanzmittel und durch erste Erträge der Neustrukturierung zu erwirtschaften, sagte Olbertz. In dieser Phase würden wichtige Voraussetzungen für ein die Neustrukturierung förderndes Finanzmanagement geschaffen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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