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Magdeburg, den 21.10.2003

Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 200/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 200/03 Magdeburg, den 21. Oktober 2003 Kabinett gibt Gesetz zur Änderung der Hochschulstruktur und Neufassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei In der Kabinettssitzung am 21. Oktober 2003 hat die Landesregierung beschlossen, die von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz vorgelegte Neufassung des Hochschulgesetzes und das Gesetz zur Veränderung der Hochschulstruktur zur Anhörung freizugeben. Das Kabinett wird über den Gesetzentwurf endgültig beschließen, sobald die Ergebnisse der Anhörung vorliegen. Wie Olbertz erläuterte, wurde das Gesetz bewusst als Artikelgesetz konzipiert, um zu verdeutlichen, dass unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden. Es sei die vordringliche Aufgabe des Vierten Hochschulstrukturgesetzes, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu stärken, sagte der Minister. Die hierzu notwendige Verordnungsermächtigung des Kultusministeriums auf der Grundlage von entsprechenden Kabinettsbeschlüssen sei bis zum 31. Dezember 2005 begrenzt. Olbertz bezeichnete diese außergewöhnliche Regelung als nur befristet legitimierbar. ¿Die standortübergreifenden Strukturplanungen müssen in den Händen einer übergeordneten Instanz liegen, die in Regierungsverantwortung steht¿, betonte der Minister. Notwendig sei der Blick von außen, um im Interesse einer effektiven Landesplanung Doppelangebote zu vermeiden. Insgesamt solle der Gesetzentwurf die erforderlichen Anpassungen der Hochschulstruktur des Landes ermöglichen und dazu beitragen, dass die Hochschulen in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium klare inhaltliche Schwerpunkte bzw. Profile setzen und effiziente Strukturen aufbauen können. Gerade vor dem Hintergrund sinkender öffentlicher Mittel und eines stärker werdenden nationalen wie internationalen Wettbewerbs sollen den Hochschulen die notwendigen Freiräume und rechtlichen Voraussetzungen an die Hand gegeben werden, um auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren zu können. Wie der Minister weiter ausführte, wurde die Novelle des Hochschulgesetzes gleichzeitig als Weichenstellung zu grundlegenden Reformen des Hochschulbereichs genutzt. Dies habe man zum Beispiel durch Straffung der Leitungsstrukturen, Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung der Hochschule und der Möglichkeit einer Gebührenerhebung umgesetzt. Bei den neuen Leitungs- und Gremienstrukturen solle es in den Hochschulen zukünftig nur noch zwei Organisationsebenen geben. Die erste Ebene sei die Hochschulleitung, die entweder aus dem Rektorat oder dem Rektor bzw. der Rektorin bestehe. Die zweite Ebene werde der Senat bilden. Dieser beschließe vor allem über akademische Angelegenheiten, darüber hinaus übernehme er die Aufgaben des Konzils. Für die Rektorwahlen und ggf. die Entscheidungen zur Grundordnung sind die Anzahl der Senatsmitglieder auf der Basis der Wahlergebnisse verdoppelt. Olbertz: ¿Als neues Element ist ein Kuratorium mit externen Mitgliedern vorgesehen, das zu wesentlichen Vorhaben der Hochschule Stellung nimmt.¿ Neu sei auch, dass die Hochschulen zukünftig Unternehmen gründen, sich an Unternehmen beteiligen oder Dienstleistungen gegen Geld anbieten könnten. ¿Die Hochschulen sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, zur Erledigung ihrer Aufgaben weitere Finanzquellen zu erschließen und sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten¿, sagte Olbertz. Insgesamt enthalte der Entwurf zahlreiche Vorschläge zur Stärkung der Hochschulautonomie. Die Gebührenfreiheit für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss wurde im Gesetz festgeschrieben. Ausgenommen hiervon sind Studierende, die das 60. Lebensjahr überschritten haben sowie Gasthörer und Gasthörerinnen. Hier beträgt die Gebühr bis zu 250 Euro pro Semester. Weiterhin können unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester von Studierenden erhoben werden, die länger als vier Semester über der Regelstudienzeit benötigen. Von dieser Regelung werde es verschiedene Ausnahmen geben, betonte der Kultusminister . Die zufließenden Einnahmen aus der Gebührenerhebung stünden den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung und sollten insbesondere für die Verbesserung der Lehre verwendet werden. Als weiteren Punkt nannte Olbertz, dass die Einrichtung von Studiengängen zukünftig in den Zielvereinbarungen geregelt werde. Ist dies nicht möglich, bedarf es, wie bundesweit üblich, einer Genehmigung durch das Kultusministerium. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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