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Magdeburg, den 23.10.2003

Redebeitrag von Innenminister Jeziorsky zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) - TOP 5 der Landtagssitzung am 23./24. Oktober 2003

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 162/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 162/03 Magdeburg, den 23. Oktober 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Jeziorsky zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) - TOP 5 der Landtagssitzung am 23./24. Oktober 2003 Anrede, mit dem änderungsgesetz soll in erster Linie die Durchführung von Märkten an Sonntagen sowie an den Feiertagen 1. Mai und 3. Oktober wieder ermöglicht werden. Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Regelungen sind in der ersten Beratung des Gesetzentwurfes in der Sitzung des Landtages am 10. April 2003 und in den Beratungen der befassten Ausschüsse bereits ausreichend dargestellt worden. Ich möchte daher nur kurz nochmals die Leitlinien der vorgesehenen Regelung in Erinnerung bringen. Es werden zwei Kategorien von Märkten gebildet: Spezialmärkte, die die regionale Identität oder den Fremdenverkehr zu fördern geeignet sind, werden privilegiert: Sie können einmal im Monat auf einen Sonntag oder auf die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober festgesetzt werden. Zusätzlich können Weihnachtsmärkte, die diese Voraussetzungen erfüllen, auf alle Adventssonntage festgesetzt werden. Bei all diesen Märkten stehen die Gesichtspunkte der Freizeitgestaltung und Unterhaltung im Vordergrund; das gewerbliche Element tritt zurück. Sonstige Märkte können dagegen nur bis zu viermal im Jahr auf einen Sonntag - ausgenommen im Monat Dezember - festgesetzt werden. Derartige Märkte dienen der typisch werktäglichen Bedarfsdeckung und sind überwiegend kommerziell geprägt. Daher dürfen Märkte dieses Markttypes nur an höchstens vier Sonntagen im Jahr stattfinden. Diese Begrenzung orientiert sich an einer Regelung im Ladenschlussgesetz, die Ausnahmen vom sonn- und feiertäglichen Arbeitsverbot vorsieht. Außerdem wird damit erreicht, dass die Veranstalter dieser Märkte nicht bessergestellt werden als all diejenigen Händler, die den Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes unterworfen sind. Anrede, bereits im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich dargestellt, dass die vorgeschlagenen Regelungen im Rahmen der Anhörung durch die Landesregierung auf breite Zustimmung bei Verbänden und Kammern gestoßen ist. Die Kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung durch den Innenausschuss nochmals betont, welch positive Resonanz unsere Vorschläge bei den Kommunen gefunden haben. Ich habe aber auch großes Verständnis, dass Kirchen und Gewerkschaften immer wieder auf die besondere Bedeutung des Schutzes von Sonn- und Feiertagen hinweisen und mahnen, dass dieser nicht hinter ökonomische Interessen zurücktreten dürfe. Gerade deshalb sehen wir in dem Gesetzentwurf eine Priviligierung nur für diejenigen Marktveranstaltungen vor, bei denen Freizeitgestaltung, Erholung, Unterhaltung und Familienleben im Vordergrund stehen. Bei den überwiegend kommerziell geprägten Markveranstaltungen belassen wir es dabei, dass diese nur viermal im Jahr auf einen Sonntag festgesetzt werden können. Anrede, mit den vorgeschlagenen Regelungen gibt es wieder klare Kriterien im Land, an welchen Sonn- und Feiertagen Märkte bestimmter Art stattfinden können. Es handelt sich dabei um eine ausgewogene Regelung, die sowohl dem Wunsch vieler Menschen nach weiteren Freizeitgestaltungsmöglichkeiten sowie wirtschaftlichen Notwendigkeiten entspricht und auch der Bedeutung des Sonn- und Feiertages Rechnung trägt. Sachsen-Anhalt hat hier ein Modell entwickelt, dass sich jetzt in der Praxis bewähren muss. Ich bin sicher, dass dies gelingt. Ich empfehle Ihnen daher, die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres anzunehmen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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