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Magdeburg, den 23.10.2003

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky: Schließung der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin (Landkreis Wittenberg) verhindern ? TOP 18 der Sitzung des Landtages am 23./24.10.2003

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 167/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 167/03 Magdeburg, den 24. Oktober 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky: Schließung der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin (Landkreis Wittenberg) verhindern ¿ TOP 18 der Sitzung des Landtages am 23./24.10.2003 Anrede, die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg hat den Landtag von Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren mehrfach beschäftigt. Während der Befassungen wurde deutlich, dass es ¿ parteiübergreifend ¿ unser gemeinsames Anliegen ist, die KZ-Gedenkstätte im Schloss Lichtenburg nicht nur zu erhalten und die zu Recht von der öffentlichkeit geforderte Modernisierung voranzubringen. Der gegenwärtige Zustand der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg ist unhaltbar. Auch der Gedenkstättenbeirat im Land Sachsen-Anhalt, der sich bereits mehrfach mit diesem Problem beschäftigt hat, schätzt ein, dass die Gedenkstätte der dringenden Sanierung im äußeren und der konzeptionellen überarbeitung im Inneren bedarf. Doch ¿ und das sage ich an dieser Stelle ganz offen ¿ zur Realisierung des gemeinsamen Zieles ist es noch ein weiter Weg. Das Land setzt sich seit Jahren für den Erhalt der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg ein und ist diesbezüglich aktiv geworden. Ich weise insoweit nur darauf hin, dass das Land trotz seiner schwierigen Finanzlage die für die Sanierung der Einrichtung in den Haushalt eingestellten Gelder wesentlich erhöht hat. Trotzdem reichen die von uns eingesetzten Mittel nicht aus, um das gesamte Projekt realisieren zu können. Wir benötigen die Unterstützung des Bundes. Um eine Förderung mit Bundesmitteln erreichen zu können, muss einem entsprechenden Antrag ein inhaltlich ausgereiftes und wissenschaftlich begründetes Konzept zugrunde liegen . Zur Vorbereitung dieses Antrages hat das Regierungspräsidium Magdeburg Anfang dieses Jahres eine Arbeitsgruppe gebildet, an der neben dem Landkreis Wittenberg auch Wissenschaftler und Architekten mitgewirkt haben. Aufgrund der Haushaltssituation hat jetzt jedoch der Landkreis Wittenberg entschieden, vorläufig keine weiteren Leistungen - ob ideell oder finanziell - zur Erarbeitung des Konzeptes zu erbringen; vor einem weiteren Engagement müsse zunächst über die erforderlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung entschieden werden. Damit können zur Zeit auch die Landeshaushalt eingestellten Fördermittel nicht abgerufen werden, obwohl keine anteilige Gegenfinanzierung erwartet wird. Der Landkreis hat nun zu entscheiden, wie er seine Trägerschaft über die Gedenkstätte Lichtenburg zukünftig gestalten will. Nach meinen Informationen wird die entsprechende Kreistagssitzung noch in diesem Monat stattfinden. Deren Beschlüssen kann ich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Anrede, ich will nicht verhehlen, dass wir uns in Bezug auf die Gedenkstätte Lichtenburg in einer schwierigen Lage befinden. Wie Sie schon am Haushaltsplanentwurf 2004 ersehen, wird sich das wird sich auch das Land seiner Verantwortung nicht entziehen. Lassen Sie mich noch kurz zu den einzelnen Forderungen im Entschließungsantrag der PDS Stellung nehmen: Die Landesregierung hat für die Förderung des Aufbaus der Gedenkstätte Lichtenburg Mittel in einem beträchtlichen Umfang eingeplant. Noch für das laufende Jahr 2003 steht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro allein für die Lichtenburg zur Verfügung. Die Barmittel können im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 250.000 Euro und im Haushaltsjahr 2006 in Höhe von 100.000 Euro abgerufen werden. Aus dem Ansatz des Haushaltes 2003 sind noch rund 100.000 Euro nicht verausgabt. Wir werden versuchen, diese Mittel in das nächste Haushaltsjahr 2004 zu übertragen. Hierbei handelt es sich um Investitionsmittel, die vom Landkreis abzurufen sind. Der Antrag der PDS läuft dagegen auf eine institutionelle Förderung hinaus. Dies ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Darüber hinaus würde eine derartige Verfahrensweise bedeuten, dass die vom Land für die Modernisierung vorgesehenen Mittel in einem hohen Maße im konsumtiven Bereich, also für Personal- und Betriebskosten, verbraucht würden. Mittel zur Kofinanzierung der Bundesförderung stünden damit nicht mehr zur Verfügung. Ich gehe davon aus, dass eine derartige Entwicklung auch nicht im Sinne der Antragsteller wäre. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus hat es der Bund bisher abgelehnt, Träger von Gedenkstätten zu werden. Es ist nicht zu erwarten, dass er in diesem Fall seine Position ändern wird. Wir werden aber in der nächsten Zeit mit dem Landkreis Wittenberg erneut über die weitere Verfahrensweise in dieser Angelegenheit sprechen, um möglichst zu einer tragfähigen Lösung zu kommen. Sie sehen, es bedarf keines Antrages der PDS, damit das Land seiner Verantwortung nachkommt! Selbstverständlich sind wir bereit, im Innenausschuss über das Ergebnis zu berichten. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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