Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit, TOP 6 der Landtagssitzung am 23./24. Oktober 2003
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 164/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 164/03 Magdeburg, den 23. Oktober 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit, TOP 6 der Landtagssitzung am 23./24. Oktober 2003 Anrede, am 4. Juli 2003 habe ich an dieser Stelle bereits deutlich gemacht, dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit einen weiteren wesentlichen Baustein der Reformvorhaben im Land Sachsen-Anhalt vorgelegt hat. In den letzten Wochen habe ich mit allen Landräten unseres Landes sehr intensive Gespräche über den Gesetzentwurf und die Möglichkeiten einer Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften geführt. Es bestand Einvernehmen, dass es dringend notwendig ist, die Ebene der Verwaltungsgemeinschaften zu stärken. Bemerkenswert ist, wie weit in vielen Landkreisen die Bemühungen zur Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften bereits heute fortgeschritten sind. Es gibt konkrete Pläne bei den betroffenen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreisen. Parallel zu den Gesprächen mit den Landräten finden zahlreiche Beratungen auf Wunsch von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften auf Arbeitsebene in meinem Ministerium statt, in denen konkrete Schritte zur Vorbereitung und Umsetzung der neuen Strukturen besprochen werden. Es zeigt sich, dass bereits der Gesetzentwurf in der Fläche intensiv diskutiert wurde. Das Interesse der Betroffenen ist sehr groß. Die vielen Detailfragen zeigen, dass sich die Betroffenen in Erwartung des neuen Gesetzes nicht mehr nur mit Grundsatzfragen beschäftigen, sondern bereits zielgerichtet an der Lösung ihrer Probleme vor Ort arbeiten. Andere Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sitzen in den Startlöchern und warten das Ergebnis der heutigen Sitzung des Landtages ab. Anrede, aufgrund der bisher geführten Gespräche habe ich die berechtigte Hoffnung, dass sich nach Verabschiedung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sehr viele Gemeinden freiwillig zu leistungsfähigen kommunalen Verwaltungseinheiten zusammenfinden werden. Freiwillig gebildete Strukturen sind mit deutlich weniger Problemen belastet. Sie haben in der Regel weniger Startschwierigkeiten. Die Gemeinden können als Partner ihre Interessen im Rahmen von Vereinbarungen regeln und vorhandene Unterschiede ausgleichen. Im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt lade ich jeden von Ihnen zur Mitgestaltung ein. Dies gilt auch und gerade für die bisherigen Verfechter der Verbandsgemeinde und des Prinzips der flächendeckenden Zwangseingemeindungen kleiner Gemeinden. Langfristig werden Sie erkennen, dass eine Reform mit Augenmaß und Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung unserem Land gut tun wird. Anrede, das Innenministerium wird den Prozess der freiwilligen Bildung leistungsfähiger Verwaltungseinheiten intensiv begleiten und auch weiterhin beratend tätig sein. Der straffe Zeitplan erfordert die aktive Begleitung, um vor Ort möglichst viele freiwillige Lösungen zu erreichen. Wenn das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit heute beschlossen wird, werden wir im Anschluss daran durch mein Haus alle Gemeinden des Landes nach ihren Vorstellungen befragt. Sie erhalten die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Noch in diesem Jahr sind Veranstaltungen geplant, in denen die Mitarbeiter meines Hauses vor Ort in den Landkreisen mit den Bürgermeistern aller Gemeinden und VG-Leitern die Möglichkeiten und Vorstellungen zur freiwilligen Bildung leistungsfähiger Einheiten besprechen werden. Erst wenn sich abzeichnet, dass vor Ort Verwaltungsgemeinschaft mit regelmäßig mindestens 10 000 Einwohner und Einheitsgemeinden mit regelmäßig mindestens 8 000 Einwohnern nicht freiwillig gebildet werden können, wird das Ministerium des Innern beginnend ab dem 1. April 2004 alle oder einzelne Gemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft zu einer Verwaltungsgemeinschaft zu ordnen. Dies gilt auch für Gemeinden, die bislang keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören und die nicht die für eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde erforderliche Leistungsfähigkeit erreichen. Durch den Verzicht auf Zwangseingemeindungen sind Fälle denkbar, in denen einzelne Gemeinden, z. B. wegen ihrer Lage, weder eine leistungsfähige Verwaltungsgemeinschaft noch eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde bilden können. In diesen Fällen kann auch eine Zuordnung zu einer angrenzenden Gemeinde erfolgen, die die erforderliche Leistungsfähigkeit für eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde hat. In diesem Fall wird die an sich verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde Trägergemeinde. Anrede, aber auch in den Fällen, in denen eine Zuordnung erforderlich werden wird, sollen die Ergebnisse der zahlreichen Gespräche mit Landräten, VG-Leitern, Bürgermeistern, Gemeinderäten und Bürgern Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums sein. Eine maßvolle Fortentwicklung und Stärkung der Verwaltungsgemeinschaften unter Wahrung des Selbstverwaltungsrechts der Mitgliedsgemeinden dient sowohl dem Ziel der Beibehaltung vielfältiger gemeindlicher Strukturen als auch der Optimierung der Verwaltungskraft der bürgernächsten Verwaltungsebene. Bis zum 31. Dezember 2004 wollen wir dieses Ziel erreicht haben. Ich bin davon überzeugt, dass sich der vor uns liegende Kraftakt auszahlen wird und bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de