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Magdeburg, den 23.10.2003

Redeentwurf von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Durchführung des Finanzausgleichs

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 165/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 165/03 Magdeburg, den 23. Oktober 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redeentwurf von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Durchführung des Finanzausgleichs TOP 12 der Landtagssitzung am 23./24.10.2003 Anrede, im von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Finanzausgleichs geht es um zwei schwierige Problemfelder: Einerseits um Finanzen und andererseits um Veränderungen bestehender Gepflogenheiten. Dass die Landesregierung sich dennoch dieser schwierigen Aufgabe annimmt, hat einen Grund. Dieser Grund ist die äußerst angespannte Finanzlage des Landes und seiner Kommunen. Die Situation ist seit geraumer Zeit allseits bekannt. Ich will sie daher nicht noch einmal beschreiben. Die Landesregierung sucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach Wegen, um zur Entlastung der Kommunen und des Landes beizutragen. In Ergänzung des bereits vorhandenen bzw. begonnenen Maßnahmepaketes der Verwaltungs-, Funktional- und Kommunalreform will der Entwurf des Gesetzes zur Vereinfachung des Finanzausgleichs im Verwaltungsvollzug bei der Gewährung von Finanzhilfen Möglichkeiten der Vereinfachung, Konzentration und Beschleunigung nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen neben dem Finanzausgleichsgesetz noch bestehende Sonderregelungen über die Gewährung von Finanzhilfen in das FAG überführt werden. Konkret sind dies die Bereiche Aufnahmegesetz, Jugendpauschale, Musikschulförderung und Förderung der Traditions- und Heimatpflege. Diese Leistungen sollen zum Teil mit den allgemeinen Zuweisungen, teilweise aber auch der besseren Darstellbarkeit wegen, als gesonderte Zuweisungen über das FAG ausgereicht werden. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung im Einzelnen ergeben sich dadurch in jedem Fall aber zumindest mittelfristig bedeutende Rationalisierungseffekte. Die Verfahrensvereinfachungen beim Aufnahmegesetz z. B. lassen allein im Bereich der mittleren Landesverwaltung ein Einsparpotential von ca. sechs Vollzeitkräften entstehen. Die endgültigen Auswirkungen auf allen Verwaltungsebenen lassen sich momentan noch nicht beziffern. überwiegend wird die kommunale Seite von den Maßnahmen profitieren. Insgesamt wird ein Finanzpotential von 64.7 Millionen Euro künftig über das FAG ausgereicht. 56.8 Millionen Euro aus dem Aufnahmegesetz und der Traditions- und Heimatpflege fließen in den allgemeinen Finanzverbund, ca. 7.9 Millionen Euro werden als Zweckzuweisung für Kinder- und Jugendarbeit sowie für Musikschulen außerhalb der Finanzausgleichsmasse bereitgestellt. Die Verlagerung dieser Mittel ist aus Sicht des Landes finanzneutral. Mehr- oder Minderleistungen sind damit nicht verbunden. Basis dieser Aussage ist der Haushaltsplanentwurf 2004. Die Verbundquote des FAG steigt damit auf 1.6 Milliarden Euro. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung bereits im Einzelplan 13, aus dem sich der Finanzausgleich speist, berücksichtigt. Die innere Aufteilung der neu hinzugekommenen Leistungsanteile folgt dem Prinzip der Aufgabenbezogenheit der Finanzausgleichsleistungen. Da die Aufgabenbestände der drei kommunalen Gruppen Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden unterschiedlich sind, fließen auch die Finanzströme aus dem allgemeinen Finanzverbund nicht gleichmäßig allen drei kommunalen Gruppen zu. Die Mittel für Aufgaben des Aufnahmegesetzes dürfen nur an die dafür zuständigen kreisfreien Städte und Landkreise gehen. Um das Zuweisungssystem so einfach wie möglich auszugestalten, wird durchgängig auf die Einwohnerzahl als Zuweisungskriterium abgestellt. Der Bezug auf den Einwohner ist nach den Erfahrungen der Praxis das brauchbarste Zurechnungskriterium. Neben den verwaltungsvereinfachenden und deregulierenden Maßnahmen sieht der Gesetzentwurf auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände eine Veränderung bei der Bemessung der investiven Zuweisungen vor. Die aus dem Finanzverbund des FAG gewährten Investitionshilfen sollen auf 12 % der Finanzausgleichsmasse festgesetzt werden. Das ergibt einen absoluten Betrag von rd. 197 Millionen Euro. Diese Verstetigung wirkt bei weiter anwachsenden investiven Anteilen - so die bisherige Rechtslage - zunehmenden Verspannungen im Zuweisungsgefüge des FAG entgegen. Gleichzeitig werden die Investitionsbemühungen der Kommunen verlässlich dauerhaft und angemessen unterstützt. In den Grundzügen und in der Zielrichtung findet dieses Gesetzesvorhaben die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Bei jeder Art von Veränderung gibt es jedoch auch immer Kritiker. Das wird auch diesmal nicht anders sein. Bei einer nicht durch Partikularinteressen getrübten Abwägung und Gesamtbilanz ergibt sich aber, dass die durch die Vereinfachungen hervorgerufenen Entlastungen gerade in der jetzigen Haushaltssituation unverzichtbar sind. Ich hoffe, dass sich diese Einsicht auch bei Ihnen, meine Damen und Herren, durchsetzen wird und das Gesetz eine breite Zustimmung findet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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