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Magdeburg, den 27.10.2003

Alter DDR-Anglerausweis soll nicht mehr automatisch zu neuem Fischereischein führen/Sachsen-Anhalt ändert Gesetz

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 225/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 225/03 Magdeburg, den 25. Oktober 2003 Alter DDR-Anglerausweis soll nicht mehr automatisch zu neuem Fischereischein führen/Sachsen-Anhalt ändert Gesetz Sachsen-Anhalt ändert sein Fischereigesetz. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke sagte am Samstag auf dem Fischereitag Sachsen-Anhalt in Schlaitz: "Obgleich sich das Fischereigesetz von 1993 bewährt hat, wollen wir auf Veränderungen der vergangenen zehn Jahre reagieren." Die Ministerin sprach von einer "änderung mit Augenmaß" und sagte den Fachverbänden Möglichkeiten der Mitwirkung zu. Insbesondere will Wernicke die Fachkunde der Angler stärken. Der alte DDR-Anglerausweis soll künftig nicht mehr automatisch zu einem neuen Fischereischein führen. Wiedereinsteiger müssten demnach wie jeder andere auch eine ordentliche Prüfung ablegen, um einen Fischereischein zu bekommen. Bislang reicht die Raubfischmarke des DDR-Anglerverbandes (ein Dokument zur Befugnis, Raubfische wie Hecht, Zander oder Aal zu angeln) von 1990 aus, um ohne weitere Prüfung neu einen Fischereischein zu bekommen. Wernicke sagte: "Es ist fachlich falsch und ungerecht, dass 13 Jahre nach der Einheit die historische Zufälligkeit eines Verbandsausweises als Blankoscheck gelten soll. Wer seit 1990 nichts mit dem Fischereirecht zu tun hatte und sich neu als Angler beweisen will, muss sich einer Prüfung unterziehen - egal, ob er in der DDR aktiver Angler war oder nicht." Zudem soll es künftig einen 30-stündigen Pflichtlehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung geben. Wernicke sagte: "Damit folgen wir dem Beispiel der meisten anderen Bundesländer. Wir leisten also einen Beitrag zur Harmonisierung der Prüfungsbedingungen in Deutschland." Ein Schwerpunkt der Novelle ist auch der Abbau von Barrieren für Behinderte. Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht zur Ablegung einer Fischerprüfung in der geforderten Form in der Lage sind, sollen einen Sonderfischereischein bekommen können. Dieser berechtigt dann zum Angeln in Begleitung eines regulären Fischereischeininhabers. Nach Wernickes Fahrplan könnte das neue Gesetz Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. Eine erste Kabinettsbefassung steht in Kürze an. Danach ist eine Verbandsanhörung vorgesehen. Der Landtag würde sich demnach Anfang 2004 erstmals mit der Novelle befassen können. Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es rund 62.000 Fischereischeinbesitzer, 7.000 mehr als vor fünf Jahren. Rund 50.000 Angler sind im Deutschen Anglerverband DAV und im Verband Deutscher Sportfischer VDSF organisiert. Die beiden Landesverbände arbeiten unter dem Dach des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt. Die Speisefischerzeugung lag 2002 mit 648 Tonnen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre von 540 Tonnen. Dies gilt als Beleg für die Stabilisierung der landesweit 22 im Haupterwerb tätigen Fischereibetriebe. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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