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Magdeburg, den 04.11.2003

Neue Verordnung zum Ladenschlussgesetz / Wirtschaftsminister Rehberger: Sachsen-Anhalt ist besucherfreundliches Bundesland

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 536/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 536/03 Magdeburg, den 4. November 2003 Neue Verordnung zum Ladenschlussgesetz / Wirtschaftsminister Rehberger: Sachsen-Anhalt ist besucherfreundliches Bundesland Verkaufsstellen in Kurorten sowie in bestimmten Ausflugs- und Erholungsorten dürfen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr für eine Dauer von jeweils acht Stunden öffnen. Die Landsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine entsprechende Verordnung zum Ladenschlussgesetz beschlossen. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger betonte, dass die Verordnung im Interesse der Einkaufsbedürfnisse ortsfremder Besucher, Touristen und Erholungssuchenden sei. Sie trage damit zur Attraktivitätserhöhung des Tourismusstandortes Sachsen-Anhalt bei. ¿Besonders Kurzurlauber nutzen die Wochenenden für touristische Aktivitäten. Sachsen-Anhalt soll ihnen als besucherfreundliches Land in Erinnerung bleiben und damit zum Wiederkommen einladen¿, betonte Rehberger. Diese neue Verordnung wurde notwendig, weil es seit Inkrafttreten der letzten Verordnung im Jahr 1995 und deren Änderung im Jahr 1999 in Sachsen-Anhalt eine Reihe von Veränderungen in der Entwicklung von Ausflugs- und Erholungsorten gegeben hat. In Abstimmung mit den Regierungspräsidien und den Kommunen wurde eine aktuelle Liste von etwa 180 Orten erarbeitet, für die die Ausnahmeregelung gilt. Dazu gehören Kur- und Erholungsorte ebenso wie beispielsweise die Stadtzentren von Dessau, Magdeburg und Halle, kulturtouristisch bedeutende Städte wie Lutherstadt Wittenberg und kleinere Ausflugsorte, zum Beispiel Arendsee und Freyburg. Das Ladenschlussgesetz ist ein Bundesgesetz und regelt im § 3 die allgemeinen Öffnungszeiten. Nach § 10 können die Landesregierungen jedoch, im Interesse der Versorgungssicherheit, Sonderregelungen erlassen. Das betrifft zum Beispiel den Verkauf von für den Fremdenverkehr bestimmte Produkte in Kur- und Erholungs- sowie in Ausflugsorten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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