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Magdeburg, den 11.11.2003

Erste Anhörung zügig umgesetzt / Landesregierung beschließt Weiterleitung des Entwurfes des Hochschulgesetzes an den Landtag

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 547/03 Magdeburg, den 11. November 2003 Erste Anhörung zügig umgesetzt / Landesregierung beschließt Weiterleitung des Entwurfes des Hochschulgesetzes an den Landtag Das Kabinett hat heute die Weiterleitung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung der Hochschulstruktur und zur Neufassung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt an den Landtag beschlossen. Vorausgegangen war eine erste Anhörung und zusätzlich ein wissenschaftliches Kolloquium mit namhaften Verfassungsrechtlern sowie Experten des Hochschulrechts der Universitäten Halle-Wittenberg, Berlin und Erlangen-Nürnberg. Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz berichtete in der Kabinettssitzung zusammenfassend über wesentliche Ergebnisse und Konsequenzen aus der Anhörung. Olbertz: ¿Wir haben die zahlreichen Wortmeldungen sorgfältig ausgewertet. Auf Anregung der Hochschulen und Verbände sind einige Gesetzesstellen geändert worden.¿ In dem neuen Text des Hochschulgesetzes werden zur Sicherung der Hochschulstrukturplanung und Neuordnung der Hochschulstruktur die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen stärker in den Mittelpunkt gerückt. Werden in diesen Zielvereinbarungen die Aufhebung oder Verlagerung von Studiengängen oder Fachbereichen vereinbart, setzt das Ministerium diesen Teil der jeweiligen Zielvereinbarung in einer Verordnung um, damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit entsteht. Vorrangiger Kritikpunkt der Angehörten war die vorgesehene Regelung, wonach das Ministerium Strukturveränderungen im Rahmen einer Rechtsverordnung regeln kann. In dem verfassungsrechtlichen Kolloquium stellten die Gutachter trotz unterschiedlicher Akzente übereinstimmend fest, dass die Verordnungsmöglichkeiten grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind. Die Anregungen der Gutachter zur Gestaltung und Begründung in Frage stehender Normen einschließlich des Benehmens mit den Hochschulen und einer Anhörung der betreffenden Fachbereiche wurden in der Neufassung des Entwurfes berücksichtigt. Weiterhin wurde die Genehmigungsregelung für Studiengänge in Art. 2 § 9 Abs. 3 so modifiziert, dass nunmehr die Genehmigung als erteilt gilt, wenn das Ministerium nicht innerhalb eines Monats nach der Anzeige durch die Hochschule widerspricht. Der Minister wies darauf hin, dass es im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft des Landtages weitere Anhörungen geben werde. Auch der Arbeitskreis Bildung der Regierungsfraktionen habe eine Anhörung hierzu signalisiert. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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