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Magdeburg, den 14.11.2003

Das Ökokonto bringt mehr Freiraum beim Ausgleich von Natur-Eingriffen/Ministerin Wernicke: Kein Freibrief für Beliebigkeit

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 238/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 238/03 Magdeburg, den 14. November 2003 Das ökokonto bringt mehr Freiraum beim Ausgleich von Natur-Eingriffen/Ministerin Wernicke: Kein Freibrief für Beliebigkeit Investoren und Gemeinden sollen mehr Spielraum für die Kompensation von Flächenversiegelung und anderen Eingriffen in Natur und Landschaft bekommen. Umweltministerin Petra Wernicke stellte dazu am Freitag auf einer Naturschutzkonferenz in Magdeburg das neue Instrument ökokonto vor. Es ist Bestandteil des neuen Naturschutzgesetzes, das sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen befindet. Wernicke nannte das ökokonto ein "anspruchsvolles Vorhaben". Gemeinden und Investoren erhielten mehr Freiraum für wirtschaftliches Agieren. Zugleich betonte die Ministerin: "Das ökokonto ist kein Freibrief für Beliebigkeit. Der Schutz der Umwelt wird keinen Millimeter aufgeweicht. Alle Ausgleichsmaßnahmen müssen auch tatsächlich geeignet sein, dauerhaft zur Aufwertung des Naturhaushaltes beizutragen. Der Verlust für die Umwelt durch Versiegelung an der einen Stelle muss auch weiterhin zu 100 Prozent durch Ausgleich und Ersatz an anderer Stelle kompensiert werden. Die Finanzierung erfolgt durch den Verursacher." Mit dem ökokonto soll das Verfahren zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft spürbar vereinfacht werden. So sollen Naturschutzmaßnahmen auch ohne konkreten Anlass bereits im Vorgriff auf Investitionen möglich und später als Kompensation anerkannt werden. Auch könnte ein Investor, der selbst keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Angriff nimmt, die Finanzierung von Maßnahmen, die auf dem ökokonto verbucht sind, übernehmen. Eine weitere Erleichterung bringt die neue Regelung, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht mehr zwangsläufig an Ort und Stelle durchgeführt werden müssen, sondern auch in gewisser Entfernung möglich werden. Dreh- und Angelpunkt des neuen Systems sind die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen. Sie führen das so genannte ökokonto. Bei ihnen müssen die geplanten Maßnahmen angezeigt werden. Sie prüfen und bestätigen die dauerhafte Wirksamkeit für Natur und Landschaft. Als Grundsatz gilt: Nur wenn die untere Naturschutzbehörde grünes Licht gegeben hat, wird die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme in das ökokonto aufgenommen und kann auf künftige Vorhaben angerechnet werden. Rückwirkend werden keine Maßnahmen anerkannt. Anbieter von Maßnahmen können sich in dem ökokonto registrieren lassen. Sie werden mit so genannten Nachfragern - also Investoren, die keine eigenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen ¿ zusammen gebracht. Sachsen-Anhalt ist neben Hessen und Schleswig-Holstein eines der ersten Bundesländer, das außerhalb des Baugesetzbuches ein ökokonto für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einführen will. Ziel von Ministerin Wernicke ist es, das ökokonto möglichst zeitnah nach der Verabschiedung des neuen Naturschutzgesetzes zu starten. Vor diesem Hintergrund hat sie sehr frühzeitig das Gespräch mit den Akteuren gesucht. Zur Naturschutzkonferenz hatten sich rund 100 Vertreter aus den Landkreisen, der Wirtschaft und Landwirtschaft sowie des Naturschutzes angemeldet. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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