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Magdeburg, den 18.11.2003

Landeskabinett beschließt grundlegende Modernisierung des Melderechts

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 564/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 564/03 Magdeburg, den 18. November 2003 Landeskabinett beschließt grundlegende Modernisierung des Melderechts Auf Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Änderung des Meldegesetzes und des Archivgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Er wird jetzt dem Landtag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf wird das Melderecht des Landes grundlegend modernisiert und an die Vorgaben des inzwischen dreimal geänderten Melderechtsrahmengesetzes des Bundes angepasst. Jeziorsky: ¿Bei Umzügen im Inland ist künftig keine Abmeldung mehr erforderlich. Durch den bundesweiten Verzicht auf diese Abmeldepflicht - für Umzüge innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt gilt dies bereits seit 1. März 1996 - werden die Bürger entlastet und die Verwaltungsabläufe in den Meldebehörden weiter vereinfacht.¿ Dies gelte auch für den Wegfall der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, der sich bisher durch Einsichtnahme in die Meldebestätigung von der An- oder Abmeldung zu überzeugen hatte. Mit dem Gesetzentwurf solle, so der Minister, auch dem fortschreitenden Einsatz der Informationstechnik in den Kommunen und der rasant zunehmenden Nutzung im privaten Bereich Rechnung getragen werden. Das Melderecht richte sich noch konsequenter an den Anforderungen an eine bürgerfreundliche Verwaltung aus und werde damit zukunftsfähig. Durch die jetzt geschaffenen rechtlichen Voraussetzungen dürfen die Meldebehörden künftig untereinander, mit anderen Behörden und mit dem Bürger auch elektronisch kommunizieren. Die Nutzung des Internets wird dabei ausdrücklich ermöglicht. Die Meldebehörden erhalten damit die Möglichkeit, die sich ihnen bietenden Vorteile der Informationstechnik bei · der Anmeldung, · der Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen sowie · der Erteilung von Melderegisterauskünften zu nutzen, um ihrer Aufgabe als Dienstleister für den Bürger in noch stärkerem Umfang gerecht zu  werden. Ob und in welchem Umfang hiervon Gebrauch gemacht wird, entscheiden die Kommunen eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Organisationshoheit. Die Möglichkeiten zur Nutzung neuer elektronischer Kommunikationsstrukturen und -wege biete den Meldebehörden jedoch die Chance, ihre Verwaltung zu modernisieren, um effektiver und kostengünstiger arbeiten zu können, so der Innenminister. Um die aufgezeigten Vorteile der elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und Meldebehörde per Internet unter Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit nutzen zu können, bedarf es jedoch geeigneter technisch-organisatorischer Vorkehrungen. Hierzu gehört z. B. die elektronische Signatur, die es dem Bürger ermöglicht, sich gegenüber der Meldebehörde zweifelsfrei zu identifizieren. Im Übrigen sollen einzelne Regelungen des Bundesarchivgesetzes, insbesondere die von 80 Jahren auf 60 Jahre verkürzte Schutzfrist für Archivgut, das besonderen Vorschriften über Geheimhaltung unterliegt, in das Landesarchivgesetz übernommen werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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