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Magdeburg, den 19.11.2003

Plan zur Neuorganisation der wasserwirtschftlichen Ressourcen im Grundsatz bestätigt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 244/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 244/03 Magdeburg, den 13. November 2003 Plan zur Neuorganisation der wasserwirtschftlichen Ressourcen im Grundsatz bestätigt Das Landgericht Magdeburg hat am 12. November 2003 über die von den Kommunalen Wasserwerken Leipzig GmbH (KWL) gegen das Land Sachsen-Anhalt erhobene Klage entschieden. Dazu erklärt Umwelt-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens: "Wir sehen uns im Grundsatz bestätigt. Das Land kann mit der Reorganisation der wasserwirtschaftlichen Ressourcen fortfahren. Das derzeit in den parlamentarischen Beratungen befindliche Talsperrenbetriebsneuorganisationsgesetz kann unbeschadet weiter behandelt und verabschiedet werden, da sich das Gericht nicht gegen die Umwandlung des Talsperrenbetriebs von einer Anstalt öffentlichen Rechts in eine GmbH (Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH) ausgesprochen hat. Somit kann auch das aktuell laufende Bieterverfahren, in dessen Rahmen die Anteile an Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH FSA an einen Fachinvestor veräußert werden sollen, weitergeführt werden. Zugleich hat das Landgericht jedoch einschränkend dem Land vorgeschrieben, vorläufig nicht mehr als die Hälfte der Anteile an der FSA zu veräußern, in der alle fernwassertypischen Aktivitäten des Landes gebündelt werden. Das Umweltministerium sieht kein vernünftiger Grund für diese Einschränkung und wird daher in Berufung gehen. Ziel ist es, die Veräußerungsfähigkeit sämtlicher Anteile an der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH baldmöglichst herzustellen. Nicht zuletzt die Kostenentscheidung des Landgerichtes, wonach die KWL zwei Drittel der Prozesskosten übernehmen muss, ist ein Beleg dafür, dass das Land in dieser Auseinandersetzung den größeren Erfolg errungen hat. Andernfalls wäre nicht die KWL, sondern das Land zum höheren Anteil der Kostenübernahme verpflichtet worden. Insofern haben wir einen ersten Teilerfolg in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der KWL errungen." Hintergrund: Die KWL wollte zum einen verbieten lassen, dass das Land ein Bieterverfahren zur Veräußerung seiner fernwassertypischen Aktivitäten durchführt. Zum anderen wurde beantragt, die Bündelung der fernwassertypischen Aktivitäten in der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH und insofern den Formwechsel aus einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu einer GmbH zu untersagen. Letzteres ist im Entwurf des Talsperrenbetriebsneuordnungsgesetzes vorgesehen, das derzeit im Landtag beraten wird. Staatssekretär Aeikens: "In beiden Punkten ist das Landgericht dem Antrag der KWL nicht gefolgt. Insoweit sind die äußerungen der KWL vom 12. November 2003 vollständig zurückzuweisen." Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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