Neuer Tarifvertrag für die Landesverwaltung: Ministerpräsident Böhmer lobt Gewerkschaften für Augenmaß/ Land steht zu seiner sozialen Verantwortung
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 569/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 569/03 Magdeburg, den 20. November 2003 Neuer Tarifvertrag für die Landesverwaltung: Ministerpräsident Böhmer lobt Gewerkschaften für Augenmaß/ Land steht zu seiner sozialen Verantwortung Sachsen-Anhalt hat als erstes ostdeutsches Bundesland einen flächendeckenden Tarifvertrag für seine Angestellten und Arbeiter in der Landesverwaltung vereinbart. Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer hat heute in einer Pressekonferenz in Magdeburg gemeinsam mit den Vertretern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Manfred Bartsch, sowie der dbb tarifunion, Willi Russ, wesentliche Punkte vorgestellt. Der Ministerpräsident begrüßte den neuen Tarifvertrag als ein wichtiges Zeichen der Solidarität. Sowohl das Land als auch die Beschäftigten hätten für sechs Jahre bis Ende 2009 Planungssicherheit. Mit dem Abschluss hätten die Tarifvertragsparteien bewiesen, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einvernehmliche Regelungen erzielbar seien. Der Tarifvertrag, so der Regierungschef, bringe zwar für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzielle Einbußen mit sich. Sie seien aber angesichts des Bestandsschutzes der Arbeitsverhältnisse zumutbar. Im Gegenzug verzichte das Land auf sonst unvermeidbare betriebsbedingte Kündigungen. Die Landesregierung stehe zu ihrer sozialen Verantwortung und habe daher einer einvernehmlichen Lösung ohne Kündigungen den Vorzug gegeben. Nach dem neuen Tarifvertrag tritt ab 1. Januar 2004 eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gleichzeitiger Kürzung der Gehälter im folgenden Umfang in Kraft: Angestellte bis zur Vergütungsgruppe V c BAT einschließlich arbeiten künftig zwei Wochenstunden weniger (Absenkung um 5%), für Angestellte der Vergütungsgruppen V b bis IV b BAT wird die Arbeitszeit um 2,5 Stunden (Absenkung um 6,25 %) und für die Vergütungsgruppen IV a BAT und höher um drei Wochenstunden (Absenkung um 7,5%) herabgesetzt. Die Arbeitszeit der Arbeiter wird einheitlich um zwei Wochenstunden (entspricht einer Absenkung von 5%) gekürzt. Diese Regelungen gelten für BAT-O und BAT-W in gleicher Weise. Von der Absenkung der Arbeitszeit sind rund 18.000 Angestellte und Arbeiter in der Landesverwaltung betroffen. Beschäftigte in einem Teilzeitarbeitsverhältnis oder in Altersteilzeit fallen nicht unter die Absenkung. Für befristet Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aus Drittmitteln finanziert wird, sowie Arbeitnehmer anderer öffentlicher Arbeitgeber (z. B. Kommunen) gilt dieser Tarifvertrag nicht. Die Arbeitnehmer erhalten ein Wahlrecht, ob sie wöchentlich verkürzt arbeiten oder wie bisher 40 Wochenstunden und ein Ausgleich durch zusätzliche freie Tage erfolgt. Der Ausgleich beträgt 6,5 freie Tage (bei einer Absenkung von 5%), 8,125 freie Tage (bei einer Absenkung von 6,25%) bzw. 9,75 freie Tage (bei einer Absenkung in Höhe von 7,5%) pro Halbjahr. Außerdem wird Beschäftigten ein Anspruch auf Fort- bzw. Weiterbildung von 5 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bzw. eine Umschulung im erforderlichen Umfange gewährt, sofern ein Wechsel in andere Bereiche der Landesverwaltung eine Fortbildung bedingt. Die Tarifvertragsparteien sehen darin eine Stärkung des öffentlichen Dienstes hin zu einer flexiblen Verwaltung. Das Finanzministerium rechnet mit Einsparungen von rund 36,5 Millionen Euro für das Jahr 2004. Damit kann etwa ein Drittel der unverhofften Steuermindereinnahmen ausgeglichen werden. Das übrige Defizit muss durch Ausgabenkürzungen erspart werden. Circa 36.200 Stunden pro Woche werden eingespart, was 904,81 Vollbeschäftigteneinheiten entspricht. Die Laufzeit des Vertrages wird sechs Jahre betragen. Eine Kündigung dieses Vertrages ist frühestens zum 30. Juni 2008 möglich. Im Sommer 2006 ist eine Überprüfung des Vertrages vorgesehen. Das Land und die Gewerkschaften Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die dbb tarifunion hatten am 15. Oktober 2003 in Magdeburg den Tarifvertrag zur Absenkung der Arbeitszeit in der Landesverwaltung paraphiert. Nachdem die jeweiligen Gremien für das Land und die Gewerkschaften der Einigung zugestimmt haben und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nach einer Mitgliederbefragung ebenfalls ihre Zustimmung erklärt hat, steht einem In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2004 nichts mehr im Wege. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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