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Magdeburg, den 21.11.2003

Innenminister Klaus Jeziorsky mit Forderung nach einer Verschärfung des Sprengstoffgesetzes bei der Innenministerkonferenz erfolgreich

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 182/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 182/03 Magdeburg, den 21. November 2003 Innenminister Klaus Jeziorsky mit Forderung nach einer Verschärfung des Sprengstoffgesetzes bei der Innenministerkonferenz erfolgreich Auf Initiative des Innenministers aus Sachsen-Anhalt, Klaus Jeziorsky, wurde auf der Innenministerkonferenz beschlossen, die Abgabe von Sprengstoff stärker zu kontrollieren. Zukünftig sollen an die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit die gleichen Anforderungen gestellt werden, wie an die waffen- und jagdrechtliche Zuverlässigkeit. So soll neben Personen, die wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, insbesondere den Personen, die sich extremistisch betätigen, der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen versagt werden. "Das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom Oktober 2002 verschärft erheblich die Zuverlässigkeitsanforderungen. Personen, die wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, wird der Umgang mit Waffen prinzipiell versagt. Personen, die sich extremistisch betätigen, gelten als unzuverlässig," so Jeziorsky. Zur Zeit komme es für die Erteilung einer Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen lediglich auf die erforderliche Zuverlässigkeit an. Jeziorsky: "Dieser unbestimmte Rechtsbegriff lässt einen zu großen Spielraum. Extremisten wird dadurch z.Z. die Möglichkeit eröffnet, sich völlig legal Sprengstoff zu verschaffen. Das soll durch die neue Regelung, die wir anstreben, verhindert werden." Der Innenminister sieht keinen Grund, an die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit geringere Anforderungen zu stellen als an die waffen- und jagdrechtliche Zuverlässigkeit. Es sei bekannt, dass der Bund derzeit eine Novelle des Sprengstoffgesetzes erarbeite, um die sprengstoffrechtliche an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzupassen. Zur Gewährleistung der inneren Sicherheit wurde nun im Rahmen der Innenministerkonferenz das Bundesministerium des Innern gebeten, das Sprengstoffgesetz kurzfristig entsprechend zu ändern, denn die Sprengstofffunde, wie zuletzt in München, zeigen das Bemühen der Szene, in den Besitz von Sprengstoff zu gelangen und für ihre Zwecke einzusetzen. Allein im Land Sachsen-Anhalt seien im vergangenen Jahr 53 kg Sprengstoff bei Razzien gefunden worden. Es sei also an der Zeit, die Bestimmungen entsprechend zu verschärfen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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