Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt das Investitionsbank-Begleitgesetz / Finanzminister Paqué: Investitionsbank soll vorhandene Förderung verbessern
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 068/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 068/03 Magdeburg, den 21. November 2003 Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt das Investitionsbank-Begleitgesetz / Finanzminister Paqué: Investitionsbank soll vorhandene Förderung verbessern Die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt haben heute das Investitionsbank-Begleitgesetz abschließend beraten und beschlossen. Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué ging in seiner Rede auf die vorrangigen Aufgaben der Investitionsbank ein. An erster Stelle stehe, so Paqué, die bereits vorhandene Förderung zu verbessern, sie kundenorientierter, effizienter und ganzheitlicher zu gestalten. · Die Investitionsbank wird dazu beitragen, die Angebotslücke im Fremdkapitalbereich zu schließen. · Sie wird die Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer und Mittelständler wesentlich verbessern. · In der Investitionsbank werden die Förderprogramme und Dienstleistungen kundenorientiert gebündelt sein. So wird es z. B. individuelle Pakete für Existenzgründer geben, aber auch solche Pakete, die für wachstumsorientierte, innovationsorientierte oder konsolidierungsorientierte Investitionen Verwendung finden. · Die Antragsbearbeitung wird unbürokratisch und zielorientiert erfolgen. Entscheidungen werden dem Kunden innerhalb eines vorher festgelegten kurzen Zeitraumes mitgeteilt. Zudem fallen die Entscheidungen größtenteils direkt in der Investitionsbank. Nur in Einzelfällen werden Entscheidungsausschüsse eingerichtet, die dann in einem transparenten Verfahren zügig über den Förderungsantrag beraten wird. · Die Investitionsbank erschließt und entwickelt für den Kunden haushaltsunabhängige Finanzierungsquellen wie z.B. privates Kapital, innovative Finanzinstrumente oder Wagniskapital ¿ und zwar auch in Form revolvierender Förderfonds. · In der Investitionsbank wird eine zentrale Förderberatung zu möglichst allen Förderprogrammen angeboten. Dies trägt entscheidend bei zu einer zielgruppenorientierten Kundenberatung und zur Transparenz der Förderlandschaft. Paqué erläuterte weiter: ¿Das Landesförderinstitut ist auf die Gewährung von Treuhanddarlehen aus Haushaltsmitteln beschränkt. Die Investitionsbank dagegen wird im Fördergeschäft nicht mehr nur auf die Gewährung von Treuhandkrediten aus Haushaltsmitteln angewiesen sein. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben des Landesförderinstituts wird die Investitionsbank auf der Basis ihrer Eigenkapitalausstattung weitere Förderdarlehen ausreichen und diese am Kapitalmarkt refinanzieren.¿ Das nun vorliegende Regelwerk zur Gründung der Investitionsbank ist von der EU-Kommission und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gebilligt worden. Nach Maßgabe der BAFin wurde der Name ¿Investitionsbank Sachsen-Anhalt¿ um den Zusatz ¿Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale¿ erweitert. Dies verdeutliche den Charakter der Investitionsbank als teilrechtsfähige Anstalt in der NORD/LB, so Paqué. Es gehe um die Klarstellung, dass es sich bei der Investitionsbank um keine rechtlich selbstständige Anstalt handele. Der Vorstand der NORD/LB habe die bankaufsichtsrechtliche Verantwortung für die Investitionsbank. Der Finanzminister betonte, dass die Förderpolitik unabhängig von der rechtlichen Konstruktion der Investitionsbank in der Hand der Landesregierung liege; ihr Handlungsspielraum würde nicht eingeschränkt. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de