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Magdeburg, den 24.11.2003

Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt das Investitionsbank-Begleitgesetz / Finanzminister Paqué:  Investitionsbank soll vorhandene Förderung verbessern

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 068/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 068/03 Magdeburg, den 21. November 2003 Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt das Investitionsbank-Begleitgesetz / Finanzminister Paqué:  Investitionsbank soll vorhandene Förderung verbessern Die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt haben heute das  Investitionsbank-Begleitgesetz abschließend beraten und beschlossen. Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué ging in seiner Rede auf die vorrangigen Aufgaben der Investitionsbank ein.  An erster Stelle stehe, so Paqué, die bereits vorhandene Förderung zu verbessern, sie kundenorien­tierter, effizienter und ganzheitlicher zu gestalten. · Die Investitionsbank wird dazu beitragen, die Angebotslü­cke im Fremdkapitalbereich zu schließen. · Sie wird die Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer und Mittelständler wesentlich verbessern. · In der Investitionsbank werden die Förderprogramme und Dienstleistungen kundenorientiert gebündelt sein. So wird es z. B. individuelle Pakete für Existenzgründer geben, aber auch solche Pakete, die für wachstumsorientierte, in­novationsorientierte oder konsolidierungsorientierte Inves­titionen Verwendung finden. · Die Antragsbearbeitung wird unbürokratisch und zielorien­tiert erfolgen. Entscheidungen werden dem Kunden inner­halb eines vorher festgelegten kurzen Zeitraumes mitge­teilt. Zudem fallen die Entscheidungen größtenteils direkt in der  Investitionsbank. Nur in Einzelfällen werden Ent­scheidungsausschüsse eingerichtet, die dann in einem transparenten Verfahren zügig über den Förderungsantrag beraten wird. · Die Investitionsbank erschließt und entwickelt für den Kun­den haushaltsunabhängige Finanzierungsquellen wie z.B. privates Kapital, innovative Finanzinstrumente oder Wag­niskapital ¿ und zwar auch in Form revolvierender Förder­fonds. · In der Investitionsbank wird eine zentrale Förderberatung zu möglichst allen Förderprogrammen angeboten. Dies trägt entscheidend bei zu einer zielgruppenorientierten Kundenberatung und zur Transparenz der Förderlandschaft. Paqué erläuterte weiter: ¿Das Landesförderinstitut ist auf die Gewährung von Treuhanddarlehen aus Haushaltsmitteln beschränkt. Die Investitionsbank dagegen wird im Fördergeschäft nicht mehr nur auf die Gewährung von Treuhandkrediten aus Haushaltsmitteln an­gewiesen sein. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben des Lan­desförderinstituts wird die Investitionsbank auf der Basis ihrer Eigenkapitalausstattung weitere Förderdarlehen ausreichen und diese am Kapitalmarkt refinanzieren.¿ Das nun vorliegende Regelwerk zur Gründung der Investitionsbank ist von der EU-Kommission und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gebilligt worden. Nach Maßgabe der BAFin wurde der Name ¿Investitionsbank Sachsen-Anhalt¿ um den Zusatz ¿Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale¿ erweitert. Dies verdeutliche den Charakter der Investitionsbank als teilrechtsfähige Anstalt in der NORD/LB, so Paqué.  Es gehe um die Klar­stellung, dass es sich bei der Investitionsbank um keine rechtlich selbstständige Anstalt handele. Der Vorstand der NORD/LB habe die bankaufsichtsrechtliche Verant­wortung für die Investitionsbank. Der Finanzminister betonte, dass die Förderpolitik unabhängig von der rechtlichen Konstruktion der Investitionsbank in der Hand der Landesregierung liege; ihr Handlungsspielraum würde nicht eingeschränkt. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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