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Magdeburg, den 02.12.2003

Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt mit neuem Krankenhausgesetz bundesweit einen Schritt voraus

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 588/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 588/03 Magdeburg, den 2. Dezember 2003 Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt mit neuem Krankenhausgesetz bundesweit einen Schritt voraus Sachsen-Anhalt bringt als erstes Bundesland ein neues Krankenhausgesetz auf den Weg, das dem neuen diagnoseorientierten Fallpauschalensystem Rechnung trägt. Das Kabinett gab am heutigen Dienstag in seiner Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhörung frei. Gesundheitsminister Gerry Kley sagte nach der Kabinettssitzung: "Sachsen-Anhalt betritt bei der Krankenhausplanung Neuland und ist mit diesem Gesetz den anderen Bundesländern einen Schritt voraus. Die Fallpauschalen werden die Krankenhauslandschaft weiter rasant verändern. Gesetze können nicht hinter diesen Entwicklungen zurückbleiben. Es ist eine Tatsache, dass Planbetten im künftigen Fallmanagement der Kliniken keine große Rolle mehr spielen werden. Deshalb ist diese Gesetzesänderung unumgänglich." Das Krankenhausgesetz des Bundes lässt den Ländern die Möglichkeit, nähere Vorschriften selbst zu erlassen. Das neue Krankenhausgesetz des Landes regelt u.a. Finanzierungsfragen bei Krankenhausinvestitionen, enthält Vorgaben zur Durchführung von Fördermaßnahmen und beinhaltet eine grundlegend veränderte Vorschrift zur Erarbeitung und Erstellung des Krankenhausplanes. Rahmenvorgaben und daran gebundene Verträge sind wesentliche Elemente der veränderten und künftig vom Bett gelösten Planung, die auch die jährliche Fortschreibung ablösen wird. Bislang handelte es sich bei der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt - wie in allen anderen Bundesländern auch - um eine bedarfsorientierte Kapazitätsplanung. Dabei waren Krankenhausstandorte mit Fachgebieten und Planbetten, Tagesklinikplätze sowie Funktionsabteilungen und mit Krankenhäusern verbundene Ausbildungsstätten Gegenstand der Planung. Die Vergütung der Krankenhausleistungen erfolgte überwiegend in Form von Tagessätzen. Durch die Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems (Fallpauschalengesetz-FPG) wird die Finanzierung nach tagesgleichen Pflegesätzen abgelöst. Somit ist nicht mehr die Kapazität (das Krankenhausbett beziehungsweise der Tagesklinikplatz), sondern die je Patient oder je Patientin zu erbringende Leistung Grundlage für die Abrechnung. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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