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Magdeburg, den 02.12.2003

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Erleichterung der Haushaltsführung in den Kommunen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 590/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 590/03 Magdeburg, den 2. Dezember 2003 Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Erleichterung der Haushaltsführung in den Kommunen Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen beschlossen. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zugeleitet. Die vorgeschlagene Novellierung verfolge das Ziel, so Jeziorsky, das Verfahren bei der Genehmigung kommunaler Haushalte zu beschleunigen. Insbesondere solle erreicht werden, dass Kreditaufnahmen zur Durchführung kommunaler Investitionen beschleunigt werden. Zur Ermöglichung bzw. Erleichterung kommunaler Investitionstätigkeit gerade in Zeiten enger werdender kommunaler Handlungsspielräume solle deshalb, so der Innenminister, die Gemeindeordnung geändert werden. Über eine Änderung der Vorschriften über die Haushaltssatzung und vorläufige Haushaltsführung solle der Zeitpunkt kommunaler Investitionen vorverlegt werden können. Damit würden örtliche Wirtschaftsaktivitäten belebt sowie Unternehmen und Gewerbetreibende vor Ort unterstützt. In der Vergangenheit habe sich das Verfahren bei der Genehmigung kommunaler Haushalte oft als zu zäh erwiesen, um Impulse für den wirtschaftlichen Bereich durch Investitionen der Kommunen zu geben. Dieser Nachteil solle nun durch die geplante Novellierung der Gemeindeordnung überwunden werden, indem den Kommunen auch schon vor der Genehmigung der Haushalte Investitionen ermöglicht werden. Jeziorsky: ¿Damit wird sichergestellt, dass bereits zu Beginn eines Haushaltsjahres Investitionen getätigt werden können und nicht erst im zweiten Halbjahr, nachdem die Haushalte genehmigt worden sind. Die Landesregierung will mit dieser Änderung gerade in Zeiten knapper Haushalte bewusst ein Zeichen in Richtung Kommunen und Kommunalaufsichtsbehörden setzen, indem praktische Verfahrenhindernisse beseitigt und Wirtschaftsaktivitäten vor Ort gefördert werden.¿ Die Regelungen sollen den Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen schwierigen Finanzlage vorübergehend helfen und bleiben deshalb zeitlich begrenzt bis Ende 2006 in Kraft. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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