Kultusminister Olbertz: SPD-Entwurf zum Hochschulgesetz von Niedersachsen abgeschrieben
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 224/03 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 224/03 Magdeburg, den 9. Dezember 2003 Kultusminister Olbertz: SPD-Entwurf zum Hochschulgesetz von Niedersachsen abgeschrieben Zum SPD-Entwurf für ein neues Hochschulgesetz nahm am Abend Kultusminister Prof. Dr. Olbertz Stellung. Der Entwurf orientiere sich in vielen Punkten auffällig dicht am Hochschulgesetz Niedersachsens, das u.a. Stiftungshochschulen vorsieht, so Olbertz. Gerade dieses Modell aber sei deutschlandweit umstritten, weil es zahlreiche Fragen offen lasse und sich bisher keineswegs bewährt habe. ¿Ebenso lässt die Einführung sogenannter Studienkonten offen, ob deren geldwerter Ausdruck nicht am Ende schneller in Studiengebühren mündet als dies vom Regierungsentwurf befürchtet wurde. Ohne Gebühren ist ein solches Konzept letzten Endes sinnlos¿, so Olbertz. Das gelte auch, wenn das Konto nach einem zügigen Studium später für die Weiterbildung ¿aufgebraucht¿ werden könne. ¿Außerdem ist anzunehmen, dass man diese Konten nur bei staatlichen Hochschulen desselben Landes einlösen kann. Stiftungshochschulen jedenfalls wären gerade in der Weiterbildung auf Einnahmen durch Gebühren angewiesen. ¿Wie wenig überlegt dieser Vorschlag ist, sieht man auch daran, dass die vorgeschlagenen Anrechte über einen Zeitraum von mindestens 35 Jahren gelten müssten¿. Dies könne nur mit einem enormen, generationsübergreifenden bürokratischen Aufwand gehandhabt werden, fügte der Minister hinzu. Zu begrüßen sei dagegen, dass auch der SPD-Entwurf eine Stärkung der Entscheidungsgremien der Hochschulen und die Abschaffung des Konzils beinhaltet. Dem Regierungsentwurf durchaus nicht unähnlich, wenn auch mit einer Schlichtungsfunktion des Hochschulrates gekoppelt, sei die Möglichkeit von Zielvorgaben durch das Kultusministerium, wenn Zielvereinbarungen nicht zustande kommen. Mit dem Hinweis darauf, dass das Ministerium in diesem Falle ¿Zielvorgaben erlassen¿ könne, werde zwar krampfhaft der Begriff ¿Verordnung¿ vermieden, ¿aber in der Sache läuft es auf dasselbe hinaus¿, so Olbertz. Eine solche Handlungsvollmacht für das Kultusministerium war noch vor wenigen Wochen von der SPD als gravierender Eingriff in die Hochschulautonomie verurteilt worden. ¿Mit Blick auf die von der Opposition so vehement verteidigte Hochschulautonomie mutet dieser Vorschlag eher wie eine Verschärfung des Regierungsentwurfs an¿, sagte Kultusminister Olbertz. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass das Ministerium nach den SPD-Plänen zuvor ein Benehmen mit dem Landtag herstellen müsse, was die Exekutive in erheblicher Weise einschränke. Es mag richtig sein, fügte der Kultusminister hinzu, dass der als ¿schlank¿ bezeichnete SPD-Entwurf insgesamt weniger Regelungen enthalte. Dafür seien sie aber an vielen Stellen um so komplizierter oder wenig durchdacht. Zum Beispiel dürften die (unbestimmten) ¿Maßnahmen¿ bei Überschreitung der Regelstudienzeiten die Studierenden eher aufschrecken lassen. Viele Vorschriften, etwa das vorgeschriebene Präsidium und die Dekanate betreffend, engen die Selbstgestaltungsspielräume der Hochschulen empfindlich ein, sagte Minister Olbertz. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/
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