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Magdeburg, den 11.12.2003

Haushaltsplan des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2004 verabschiedet

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 072/03 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 072/03 Magdeburg, den 11. Dezember 2003 Haushaltsplan des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2004 verabschiedet Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute in zweiter Lesung den Haushaltsplan 2004 für das Land Sachsen-Anhalt verabschiedet.  Nachfolgend der Redetext von Finanzminister Karl-Heinz Paqué:  Anrede, wir beraten heute abschließend den Haushaltsplan 2004. Wie schon der Planentwurf, so ist auch der nun vorliegende Haushaltsplan Ausdruck des Kurses der finanzpolitischen Konsolidierung, den die Landesregierung konsequent verfolgt. Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltes waren dabei von Anfang an sehr schwierig. Und sie wurden noch einmal erheblich schwieriger, als die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung im November berücksichtigt werden mussten. Haushaltskonsolidierung Dennoch ist es der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen gelungen, die Konsolidierung der Landesfinanzen weiter voranzubringen. Die CDU- und die FDP-Fraktion haben mit der Landesregierung während der parlamentarischen Beratungen einen Haushaltsplan erarbeitet, der uns ein gutes Stück näher an unsere finanzpolitischen Ziele heranführt. Die Eckdaten des Haushalts sprechen für sich. Es sind die Eckdaten eines Kurses der strikten Konsolidierung: Das Haushaltsvolumen, also die Summe aller Ausgaben, nimmt gegenüber 2003 um 3,1 v.H. ab. Bereinigt um die Hochwassermittel liegt es 2,2 v.H. niedriger als in 2003. Ich erinnere daran: Der Finanzplanungsrat hat den Ländern eine Ausgabensteigerung von höchstens 1 v.H. pro Jahr als Beitrag zur Erfüllung der Bedingungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorgegeben. Mit dem Rückgang der Ausgaben von 2,2 v.H. haben wir diese Vorgabe mehr als deutlich erfüllt. Wir in Sachsen-Anhalt haben unseren Beitrag zur Erfüllung des Stabilitätspaktes geleistet. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 949 Mio. ¿, die Kreditfinanzierungsquote bei 9,1 v.H. Das heißt: Trotz allen Sparens müssen noch immer 9,1 v.H. unserer Ausgaben über Kredite finanziert werden. Das ist bedauerlich. Damit können wir nicht zufrieden sein. Und damit sind wir auch nicht zufrieden. Aber unter den gegebenen Umständen war es nicht möglich, die Kreditaufnahme noch weiter zu beschränken. In jedem Fall gilt es festzuhalten: Trotz widrigster Bedingungen ist es uns gelungen, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen, in dem auch nach den Steuerausfällen von rund 110 Mio. ¿ für 2004, die im November geschätzt wurden, die Nettokreditaufnahme immer noch um gut 20 Mio. ¿ unter dem Niveau der eigenfinanzierten Investitionen liegt. Es gibt andere, erheblich wohlhabendere Länder in Deutschland, in denen dies für das Jahr 2004 nicht gelingt oder nicht gelingen wird. Zu bedenken ist ferner, dass wir in 2004 durch einmalige Sondereffekte insgesamt eine zusätzliche Belastung bei den Ausgaben von netto 200 Mio. ¿ tragen müssen, bedingt vor allem durch die Auszahlung der Arbeitszeitkonten der Lehrer in Höhe von 260 Mio. ¿. Dies ist eine Erblast der Vorgängerregierung, die uns gerade im Jahre 2004 einmalig mit voller Wucht trifft. Bereinigt um diese einmaligen Sondereffekte, die es ab nächstem Jahr nicht mehr geben wird, läge unsere Nettokreditaufnahme bei rund 750 Mio. ¿ - und dadurch auch mit weitem Abstand unter der Verfassungsgrenze. Macht man sich ferner klar, dass die Steuerausfälle für 2004 insgesamt gegenüber den früheren Prognosen bei rund 360 Mio. ¿ liegen, so zeigt sich ziemlich genau, dass wir ¿ was die Ausgabenseite betrifft ¿ in unseren ursprünglichen Planungen liegen. Mit anderen Worten: Wir mussten Mitte dieses Jahres unsere mittelfristige Finanzplanung korrigieren und vom Plan der Halbierung der Nettoneuverschuldung pro Jahr abrücken. Aber wir haben dies nicht getan, weil wir plötzlich die Disziplin bei den Ausgaben aufgegeben haben. Nein, wir haben dies getan, weil die Einnahmen zusammenbrachen. Wir sind wie Schwimmer, die gegen einen Strom schwimmen ¿ so hat es Ministerpräsident Böhmer einmal in jüngerer Zeit formuliert. Und es ist die Gegenströmung, die stärker wurde, während unser Krafteinsatz beim Schwimmen keineswegs nachgelassen hat. Genau dies, meine Damen und Herren, lässt sich inzwischen auch statistisch gut erkennen, und zwar im Vergleich unserer Finanzsituation mit der anderer Länder. Sachsen-Anhalt hat finanzpolitisch klare Fortschritte gemacht, seit das Land eine CDU/FDP-Regierung hat. Mit den Haushaltsplänen 2003 und 2004 ist es Sachsen-Anhalt erstmals wieder gelungen, pro Kopf der Bevölkerung eine deutlich niedrigere Nettoneuverschuldung zu erreichen als Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Sachsen-Anhalt liegt 2004 bei 370 ¿ pro Kopf, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bei 425 bzw. 435 ¿ pro Kopf. Ohne die einmalige Sonderbelastung durch die Auszahlung der Arbeitszeitkonten der Lehrer läge die Nettokreditaufnahme in Sachsen-Anhalt in 2004 genau so hoch wie in Thüringen, und die liegt bei 290 ¿ Pro Kopf. Unter den ostdeutschen Ländern liegt allein der Freistaat Sachsen mit eine Nettoneuverschuldung von 88 ¿ pro Kopf noch ein gutes Stück voraus. Unsere finanzpolitischen Fortschritte sind aber einfach nicht zu übersehen. Und sie werden auch nicht übersehen, meine Damen und Herren. Es häufen sich die Aussagen außenstehender Beobachter, die unseren konsequenten finanzpolitischen Kurs auch erkennen und honorieren ¿ gerade auch im Vergleich der mittel- und ostdeutschen Länder. So veröffentlichte jüngst die Bertelsmann-Stiftung eine wissenschaftlich fundierte Rangliste aller Bundesländer, das sich im wesentlichen auf Daten der Zeit bis 2001 bzw. 2002 stützte. In dieser Rangliste belegte Sachsen-Anhalt erwartungsgemäß den letzten Platz. Aber: Es wurde mit Blick auf die weitere Entwicklung ab 2004 prognostiziert, dass das Land einen kräftigen Sprung nach vorne machen und Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern überholen wird ¿ und zwar gerade auch wegen des konsequenten finanzpolitischen Kurses. Kurzum: Wir sind auf dem richtigen Weg, auch wenn der Weg noch lang und steinig ist. Aber es muss doch die Bürger dieses Landes und uns als Regierung ermutigen, dass auswärtige Beobachter klar erkennen, dass dieses Land sich auf dem Weg befindet von der Schuldenfalle in solide öffentliche Finanzen.  Anrede, in diesen Tagen tagt der Vermittlungsausschuss. Er berät über politische Reformen, die für unser Land von großer Tragweite sein können. Daher nutze ich die Gelegenheit, hier nochmals eines ganz klar zu sagen: weitere Einnahmerückgänge werden eine Erhöhung der Neuverschuldung erzwingen. Dies gilt nicht nur für ein Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform. Ein Vorziehen ist nur dann sinnvoll, wenn dies im wesentlichen nicht durch eine Erhöhung der Neuverschuldung finanziert wird. Die bundespolitischen Beschlüsse können zu erheblichen Veränderungen im Haushaltsplan 2004 führen. Deshalb betone ich nochmals, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsplan 2004 ihre Grundlinie gehalten hat. Sie hat einen verfassungsgemäßen Haushalt vorgelegt. Alles, was dies jetzt gefährden könnte, ist von anderer Stelle zu verantworten. Personal Anrede, wir haben im Bereich der konsumtiven Ausgaben erhebliche Einsparungen für den Haushaltsplan 2004 erreicht. Der Personalabbau ist hier an erster Stelle zu nennen ¿ übrigens ist dies auch ein Punkt, der in der Studie der Bertelsmann-Stiftung ausdrücklich und anerkennend hervorgehoben wird. Mit unserem Personalabbaukonzept werden wir in den nächsten Jahren endlich einen Personalbesatz pro Kopf erreichen, der sich mit dem anderer Länder messen lässt. Einen wichtigen Beitrag für künftige Personaleinsparungen wird die Verwaltungsreform leisten. Mit der Auflösung der Regierungspräsidien und der Konzentration wesentlicher Teile des Verwaltungsmittelbaus im Landesverwaltungsamt ergeben sich erhebliche Einsparpotentiale. Weitere Effizienzgewinne versprechen · die Zusammenlegung von Staatshochbau und Straßenbau in einem Landesbaubetrieb, · die Einrichtung eines zentralen Liegenschaftsmanagements, · die Reform der Bezügestellen und · die Gründung der Investitionsbank als Nachfolger des Landesförderinstituts. Diese Umgestaltungen wurden nun im Haushalt dargestellt und sind Teil der umfangreichen Beschlussempfehlung. Es fällt dabei übrigens auf, dass auch die Opposition am Kurs der Verwaltungsreform im Grundsatz sehr wenig auszusetzen hat. Ich habe bisher bei keinem einzigen dieser Projekte wirklich grundsätzliche Einwände der Opposition gehört. Und dass Sie, sehr geehrte Opposition, in den Ausschussberatungen an der Umsetzung im einzelnen herumnörgeln, das ist ohne jeden Zweifel ihr gutes Recht. Wir fassen dies als eine Ermunterung auf. Unsere Pflicht als Regierung ist es, an diesen Baustellen weiterhin konzentriert zu arbeiten und über alle Ressorts konstruktiv zusammenzuwirken. Dass es dabei gelegentlich das ein oder andere Problem bei der Abstimmung und bei der Umsetzung gibt, das ist ganz normal und kann uns nicht entmutigen. Denn wer keine Risiken eingeht, der kann auch nichts voranbringen. Anrede, wer Personalausgaben senken will, der muss nicht nur Stellen abbauen. Er muss auch die Steigerung der Lohnkosten pro Arbeitsplatz unter Kontrolle halten. In dieser Hinsicht sind wir für das Jahr 2004 ein gutes Stück vorangekommen, und zwar sowohl bei den Angestellten als auch bei den Beamten. Mit dem neuen Angestelltentarifvertrag wird ein bedeutender Beitrag zur Verringerung der Personalausgaben geleistet. Jährlich können nun rund 35 Mio. ¿ an Personalausgaben eingespart werden. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich für die äußerst konstruktive Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften während der Verhandlungen zum Tarifvertrag bedanken. Mein Dank gilt aber auch den Beamten des Landes, die mit ihrem Verzicht auf das Urlaubsgeld und mit der Absenkung des Weihnachtsgeldes einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Vertretern der Angestellten und der Beamten sowie mit den Personalräten, sie zeigt übrigens, dass unser Kurs der Verwaltungsmodernisierung und des Sparens keineswegs in einer Atmosphäre der Konfrontation stattfindet. Es herrscht eine weit verbreitete Einsicht in die Notwendigkeiten und eine große Bereitschaft, auf dem Weg der Landesregierung mitzumachen. Anrede im Haushaltsplanentwurf waren im Personalbereich Globale Minderausgaben eingestellt, die in Zusammenhang mit dem Angestelltentarifvertrag standen (und auch mit der Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes der Angestelltengehälter zusammenhingen). Diese Globalen Minderausgaben sind inzwischen aufgelöst und den Ausgabeansätzen zugeordnet worden. Die Personalausgabeansätze entsprechen damit den aktuellen tarifrechtlichen und auszahlungstechnischen Regelungen. Ich möchte in diesem Zusammenhang klarstellen, dass die Auflösung der Globalen Minderausgaben für den Personalbereich auch die Universitäten betroffen hat und ihr Zuschussbetrag deshalb abgesenkt wurde. Falsch aber wäre es, hierin einen Eingriff in die Zielvereinbarungen zu sehen. Teilweise ist dies von der Opposition in der Öffentlichkeit so wiedergegeben worden. Hinter der Absenkung verbirgt sich vielmehr folgendes: Mit dem Angestelltentarifvertrag sparen auch die Universitäten Personalkosten ein. Ihre Personalaufwendungen sind geringer. Diese, und nur diese Folgen wurden durch die Absenkung im Haushalt dargestellt. Tatsächlich verhält es sich daher mit den Absenkungen genau anders als gemeinhin angenommen: die Universitäten werden nicht zusätzlich beschnitten, sondern die Bemühungen der Landesregierung, die Personalausgaben zu senken, kommen auch den Universitäten zugute, denen ja mit den Zielvereinbarungen eine Verpflichtung zur Kostensenkung verordnet wurde. All dies zeigt, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung im Personalbereich alles tut, um im Rahmen der Möglichkeiten Einsparungen zu erzielen. Dazu zählt auch die konsequente Personalbewirtschaftung durch eine Geschäftsstelle Personal in der Staatskanzlei, die sich im Jahr 2003 als sehr wirksam erwiesen hat und die auch 2004 in unveränderter Form beibehalten wird. Die Beschränkungen des Ressortprinzips, die damit verbunden sein müssen, ergeben sich aus der Notwendigkeit der Situation heraus und werden in dieser Landesregierung im Interesse der Sache nicht in Frage gestellt. Investitionen Anrede, die Investitionsquote ist im Vergleich zu den Vorjahren leicht zurückgegangen. Das muss ich einräumen, dass kann ich aber auch einräumen, und zwar aus folgenden Grunde. Wir haben eine Investitionsquote von 18,9 v. H. erreicht. Und dies ohne die Ausgaben, die zur Beseitigung der Hochwasserfolgen vorgesehen sind. Die Investitionsquote beliefe sich dann auf 21,1 v. H. Ich habe bereits dargestellt, unter welchen Bedingungen wir zu leiden haben. Und es ist ganz klar: wären die Rahmenbedingungen leichter, könnte auch die Investitionsquote höher sein. Auch wenn die Landesmittel immer knapper werden, ist die Kofinanzierung der EU-Mittel dennoch sichergestellt. Ermöglicht wurde dies insbesondere durch zwei Maßnahmen: · durch die Überarbeitung der Strukturen des Operationellen Programms und · durch die Verbesserung der Finanzierungsverhältnisse, insbesondere durch den optimierten Einsatz von Drittmitteln. Auch mit der Gründung der Investitionsbank haben wir ein Instrument geschaffen, um Investitionen zu erleichtern. Die Bank bietet neuartige Gestaltungs- und Fördermöglichkeiten, und zwar jenseits der klassischen Bereitstellung von Zuschüssen. Die Investitionsbank wird eine effektive und problemorientierte Förderung ermöglichen. Ihre Tätigkeit wird sich in einfachen Haushaltskennziffern nicht abbilden lassen, aber sie wird spürbar an der Verbesserung des Klimas für Investitionen in unserem Land mitwirken. Auch die Steuerausfälle aus der November-Steuerschätzung konnten ausgeglichen werden, ohne im investiven Bereich allzu sehr zu kürzen. Zum Ausgleich der fehlenden 110 Mio. ¿ wurden die investiven Ausgaben nur um gut 10 Mio. ¿ verringert. Auch hier haben die regierungstragenden Fraktionen höchst konstruktiv mit uns, der Landesregierung, zusammengearbeitet. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, beim Thema ¿Investitionen¿, eine Kritik zu erwidern, die im Zusammenhang mit dem Fortschrittsbericht ¿Aufbau Ost¿ für das Jahr 2002 aufgekommen ist. Es wurde uns, der CDU/FDP-Regierung, vorgehalten, wir hätten die Mittel aus dem Solidarpakt II im Jahr 2002 zweckwidrig verwendet. Zweckwidrig heißt in diesem Zusammenhang: nicht investiv. Dieser Vorwurf geht ins Leere, und zwar aus folgenden Gründen. Zum einen ist die geringe Nachweisquote natürlich zunächst einmal Folge der verfehlten Politik der SPD-Vorgängerregierung. Diese hatte einen Haushalt vorgelegt, der hoffnungslos unterfinanziert war. Und dies wurde mit dem Nachtragshaushalt korrigiert. Und nur dies führte zu der hohen Neuverschuldung. Sehr geehrte SPD-Opposition, gerade weil wir die von Ihnen übernommenen Haushaltsrisiken und den Jahresfehlbetrag aus dem Jahr 2001 mit dem Nachtragshaushalt 2002 haben auffangen müssen, schneiden wir im Ländervergleich im Jahr 2002 so schlecht ab. Und es ist schon etwas merkwürdig, wenn ausgerechnet der Magdeburger SPD-Bundestagsabgeordnete, Herr Dr. Küster, in der Volksstimme derartige Vorwürfe erhebt. Zum anderen ist das unbefriedigende Ergebnis teilweise auch den angewandten Berechnungsmethoden zuzuschreiben, von denen die Bundesregierung nicht abzubringen war, trotz der von uns und von anderen geäußerten Bedenken. Nicht jede Investition ist gut und nicht jeder Konsum ist schlecht, und die einfache haushaltstechnische Kategorisierung führt oft nicht weiter. Wer zum Beispiel ein leerstehendes Gewerbegebiet erweitert, der investiert zwar, der tut aber wohl doch viel weniger für unser Land als derjenige, der Forschungspersonal an Universitäten finanziert, aber das ist ¿Konsum¿. Hier muss mit dem Bund nachverhandelt werden, und dies werden wir tun, um die Bundesregierung von Maßnahmen abzuhalten, die für den Aufbau Ost schädlich sind. Wie wir überhaupt als Landesregierung bemüht sind, der in Berlin neuerdings herrschenden Skepsis gegenüber den Notwendigkeiten des Aufbau Ost mit Sachargumenten entgegenzutreten. Ich darf an dieser Stelle auch erwähnen, dass es die sachsen-anhaltische Landesregierung war, die die Verlängerung der Investitionszulage im Bundesrat initiierte ¿ und damit nach Lage der Dinge Erfolg hat. Die Investitionszulage wird aller Voraussicht nach bis Ende 2006 für das Verarbeitende Gewerbe verlängert. Kommunen Anrede, ich komme nun zu den Kommunalfinanzen. Lassen Sie mich vorneweg sagen: Wir, die Landesregierung, sind uns voll bewusst, dass die Finanzlage der Kommunen äußerst angespannt ist. Umgekehrt ist genauso klar, dass die Landesregierung mit einem gerade noch verfassungsgemäßen Haushalt keinerlei eigenständige Spielräume hat, um an dieser Situation aus eigener Kraft etwas zu verändern. Gleichwohl gilt es festzustellen, dass der vorliegende Haushaltsplan 2004 alles tut, um vermeidbare Härten auch wirklich zu vermeiden. Die Leistungen an die Kommunen nach dem FAG bleiben jedenfalls konstant. Die Verbundquoten bleiben konstant und die weiteren Leistungen aus dem FAG ebenfalls. Ich unterlege meine Ausführungen mit einigen Zahlen. Im Jahr 2003 stehen den Kommunen nach dem Haushaltsplan 1,499 Mrd. ¿ zu. Dies war bei Aufstellung des Planentwurfs die Orientierungsgröße für die Landesregierung. Im Jahr 2004 werden daher auf Basis des von der Landesregierung eingebrachten Haushaltsplanentwurfs 1,497 Mrd. ¿ ausgezahlt. Hierbei sind bereits Erstattungen für Überzahlungen an die Kommunen abgerechnet worden. In beiden Jahren wurden Erstattungen in Höhe von 83,3 Mio. ¿ für Überzahlungen aus dem Vorjahr veranschlagt, 2004 kommt noch die Endabrechnung für 2002 hinzu, aufgrund derer weitere 6,6 Mio. ¿ von den Kommunen zu erstatten sind. Obwohl der Landesregierung bewusst war, dass im Jahr 2003 die voraussichtliche Überzahlung höher als nun veranschlagt  ausfallen wird, hat die Landesregierung ¿ zur Abfederung der Folgen für die Kommunen ¿ nur einen Teil zur Erstattung vorgesehen. Der verbleibende Teil wird 2005 zur Verrechnung anstehen. Mir ist natürlich bewusst, dass der Blick auf die Auszahlungsbeträge nur einen Teil der Problematik erfasst. Auch die Kommunen sind von den Steuerausfällen betroffen und leiden daher unter geringeren eigenen Einnahmen. Land und Kommunen sitzen hier aber in einem Boot und sind dieser Entwicklung gleichsam machtlos ausgesetzt. Entscheidend muss hier jedoch sein, dass die Landesregierung die ihr zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten der Kommunen genutzt hat. Im Haushaltsplan 2004, der Ihnen jetzt vorliegt, stehen 1,528 Mrd. ¿ als Leistungen im Rahmen des Finanzausgleichs für die Kommunen. Gegenüber dem von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2004 mit 1,497 Mrd. ¿ bedeutet dies rein rechnerisch eine Zunahme von knapp 31 Mio. ¿. Diese Zunahme ergibt sich aus zwei gegenläufigen Effekten: Zum einen sind die Leistungen nach dem Aufnahmegesetz in Höhe von 56 Mio. ¿ in die Finanzausgleichsmasse integriert worden; zum anderen sind aufgrund der Novembersteuerschätzung Mindereinnahmen in Höhe von 25 Mio. ¿ berücksichtigt ¿ gemäß der Verbundquote von 23 v. H. Der Nettoeffekt ergibt eine rechnerische Zunahme von 31 Mio. ¿. Die Ausführungen zu den Kommunalfinanzen müssen allerdings unvollständig bleiben. Die auf Bundesebene angestrebte kommunale Finanzreform ist ein Teil des Gesamtpaketes von Reformvorhaben und Projekten, über die in diesen Tagen im Vermittlungsausschuss noch zu entscheiden sein wird. Grundsätzlich begrüßen wir natürlich alle Bestrebungen, die kommunale Finanzkraft zu stärken. Ich sage aber ganz klar, dass das nur für Vorhaben gelten kann, die eine echte Besserstellung der Kommunen herbeiführen. Und diese Besserstellung darf nicht einseitig zu Lasten der Länder gehen. Das können sich die Länder nicht leisten. Aber hier ist nicht der Ort, über die weitere Entwicklung zu spekulieren. Entscheidend ist in jedem Falle, dass die Landesregierung ihre Haushaltskonsolidierung mit der Stabilisierung der Zuweisungen des Landes an die Kommunen verbunden hat. Und dies trotz aller Unwägbarkeiten und trotz aller Planungsunsicherheit. Einen Beitrag hierzu wird auch die Initiative der Regierungsfraktionen leisten, die durch umfangreiche Umschichtungen Aufstockungen zur Finanzierung der Grundsicherung ermöglicht. Sie befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Anrede, der vorliegende Haushaltsplan 2004 entspricht in den wesentlichen Zügen dem Haushaltsplanentwurf 2004, den wir im September in den Landtag eingebracht haben. Ich verzichte deshalb an dieser Stelle, auf weitere Einzelpunkte und Änderungen im Detail einzugehen. Diese werden sicherlich in den nachfolgenden Beiträgen der Fr

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