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Magdeburg, den 12.12.2003

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky: a) zur Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses "Personalpolitik" ? Antrag der Fraktion der PDS b) zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes ?Antrag der Fraktion der SPD

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 203/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 203/03 Magdeburg, den 12. Dezember 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky: a) zur Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses "Personalpolitik" ¿ Antrag der Fraktion der PDS b) zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes ¿Antrag der Fraktion der SPD TOP 15 der Landtagssitzung am 11. und 12. Dezember 2003 Anrede, als ich die Anträge erstmals sah, stellte ich mir die Frage "Schon wieder dieses Thema?" Hat nicht der Landtag gerade erst beschlossen, die Landesregierung solle ihre Position zu den in der Diskussion befindlichen Reformvorschlägen zur Zukunft des öffentlichen Dienstes gegenüber dem Landtag darstellen und darüber hinaus ein Leitbild öffentlicher Dienst in Sachsen-Anhalt vorlegen? Es hatten sich doch die Mehrheitsfraktionen mit diesem Beschluss einen Antrag der PDS-Fraktion im Wesentlichen zu Eigen gemacht! Die Landesregierung wird Position beziehen, dabei natürlich auch auf die in den Anträgen dargestellten einzelnen Aspekte eingehen und mit den Abgeordneten - wenn gewünscht - auch über Konzepte diskutieren. Eines wird die Opposition allerdings nicht erwarten können - so viel kann ich jetzt schon sagen: Die Landesregierung wird nicht zu allen Fragen fertige Lösungen anbieten können. Alle Anwesenden hier wissen so gut wie ich, dass das öffentliche Dienstrecht durch seine Zweiteilung, seine differenzierte Gesetzgebungskompetenz und seine Vielzahl von Tarifregelungen und -partnern geprägt ist. Es ist im Laufe der Jahrzehnte in kleinsten Verästelungen den Bedürfnissen der Verwaltung angepasst worden; es ist vielfach reformiert worden, ja sogar das viel gescholtene Beamtenrecht konnte den Verhältnissen in den neuen Bundesländern angepasst werden. Es ist wie ein Tanker, den man nicht so einfach umsteuern kann. Ich kann aufgrund meiner Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der Anwendung des Dienstrechts nicht behaupten, dass ich schlecht damit leben konnte. Aber andererseits gilt auch: Es ist nicht alles richtig. Vieles ist zu kompliziert, Vieles ist auch überkommen und das Nebeneinander von Beamten und Arbeitnehmern, das ich im Grundsatz nicht ablehne, müsste etwas rationaler betrachtet werden - gerade in den neuen Bundesländern. Aber: Tiefer greifende Reformen, wenn man denn erst einmal den notwendigen Umfang analysiert hat, sind schwierig, wie sich immer wieder in der Vergangenheit unter wechselnden Regierungen in Bund und Ländern bewiesen hat. Wie so oft im Leben gilt auch im öffentlichen Dienstrecht: Alles hängt mit allem irgendwie zusammen! Anrede die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte, die Reform der Sozialsysteme, die Neuordnung des Arbeits- und Tarifrechts, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Diskussion über Umfang und Form staatlichen Handelns: Mit all diesen Themen steht auch das öffentliche Dienstrecht im Zusammenhang - oder wird zumindest damit in Zusammenhang gebracht. Während der letzten Innenministerkonferenz wurde über das Thema "Weiterentwicklung des Rechts des öffentlichen Dienstes" diskutiert und ein Perspektivbeschluss gefasst. Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss hier jedem bekannt ist. Sie werden erkannt haben, dass er durchaus Spielräume für Fortentwicklungen lässt. Zu diesem Beschluss stehe ich, sinnvolle Reformen werde ich mittragen. Als Dienstrechtsminister - oder besser "Beamtenminister" - beobachte ich genau, welche Veränderungen sich insbesondere in den vorgenannten Rechtsbereichen vollziehen und welche Optionen sich für das öffentliche Dienstrecht bieten. Mein Kollege Paqué wird Gleiches in Bezug auf seinen Zuständigkeitsbereich tun, nämlich in Bezug auf das Besoldungsrecht, das Versorgungsrecht und das Tarifrecht und im Zusammenwirken mit seinen Länderkollegen mögliche und nötige Konsequenzen prüfen. Bei der angestrebten stärkeren Leistungsorientierung muss natürlich dem Gebot strikter Kostenneutralität Rechnung getragen werden. Klar werden müssen wir uns aber auch darüber, wie unsere föderalen Strukturen künftig aussehen sollen, also auch darüber, welche Kompetenzen im Dienstrecht beim Bund bleiben sollen und welche gegebenenfalls den Ländern übertragen werden sollen. Während der umfangreichen Vorbereitungen für die Thematik "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung", die jetzt unter dem Vorsitz von Herrn Stoiber und Herrn Müntefering in die entscheidende Umsetzungsphase eintritt, wurde auch darüber diskutiert, ob Artikel 33 Grundgesetz in die Reformüberlegungen einbezogen wird. Es ist für mich unverständlich - das darf ich bei dieser Gelegenheit erwähnen - und angesichts des Verlaufs der Diskussion in der Innenministerkonferenz überraschend, dass das Land Nordrhein-Westfalen nunmehr ankündigt, eine Initiative zur änderung des Artikels 33 Grundgesetz zu starten. Als in der Innenministerkonferenz vereinbart galt für mich jedenfalls, dass angestrebt wird, Reformen möglichst innerhalb der Grenzen des Artikels 33 zu vollziehen. Ich bin gespannt, wie sorgfältig das Land Nordrhein-Westfalen und die übrigen sozialdemokratisch regierten Länder - wenn sie dann wirklich mitmachen - den Vorstoß vorbereiten. Der mögliche Versuch, das "Einheitliche Dienstrecht" als Schnellschuss einzuführen, würde vermutlich ohnehin in der Realität scheitern und dürfte der gemeinsamen Sache von Bund und Ländern zudem eher abträglich sein. Anrede, ich kommen nun zu den Anträgen im Einzelnen: Der SPD-Antrag ist entbehrlich. Ich bitte daher, ihn abzulehnen. Er geht inhaltlich weitgehend in dem Beschluss vom 21. 11. 03 auf. Ich wäre Herrn Abgeordneten Dr. Püchel allerdings sehr dankbar, wenn er mir gleich jetzt die Frage beantwortete, wozu die alte Landesregierung das nicht getan hat, zu dem die SPD-Fraktion nun die neue Landesregierung unter Nrn. 1 und 2 auffordert. Warum haben Sie z. B. keine leistungsbezogenen Besoldungsregelungen eingeführt? Sie hatten vor fünf Jahren schon die Gelegenheit! Auch der PDS-Antrag deckt sich hinsichtlich der beabsichtigten Tätigkeitsfelder eines Ausschusses zum Teil mit vorgenanntem Landtagsbeschluss, zum Teil betrifft er Organisatorisches und Fiskalisches. Der geforderte zeitweilige Ausschuss soll sich im Wesentlichen mit Gegenständen befassen, über die im Innen- und Finanzausschuss bereits ausführlich beraten wurde. Die Notwendigkeit zur Schaffung eines zusätzlichen Gremiums besteht deshalb aus Sicht der Landesregierung nicht. Ich schlage deshalb vor, auch diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank! 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