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Magdeburg, den 12.12.2003

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 206/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 206/03 Magdeburg, den 12. Dezember 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen TOP 12 der Landtagssitzung am 11./12. Dez. 2003 Anrede, zum zweiten Mal an diesem Tag steht mit dem Gesetz zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen ein Entwurf auf der Tagesordnung, der sich mit den kommunalen Finanzen befasst. Das ist symptomatisch für die derzeitige Situation. Es gibt kaum noch kommunale Haushalte, die ausgeglichen gestaltet werden können. Damit ist die existentielle Aufgabe der Kommunen, nämlich dauerhafte Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben zum Wohle ihrer Bürger, mindestens mittel- oder langfristig gefährdet. Die ersten Kommunen müssen bereits jetzt schweren Herzens den letzten entscheidenden Schritt gehen und ihre Unabhängigkeit und Eigenständigkeit aufgeben, da sie ihren Haushalt nicht mehr in den Griff bekommen. Aber auch dort, wo es noch nicht ganz so dramatisch aussieht, muss um jede Ausgabe- und jede Einnahmeposition aufs Heftigste gerungen werden. Keine freiwillige Leistung bleibt verschont. Selbst im Bereich der Pflichtaufgaben ist die Aufgabenerledigung nur unter allen äußersten Anstrengungen zu gewährleisten. Haushaltskonsolidierungskonzepte, die ständig verschärft werden müssen, sind das tägliche Brot eines jeden Kämmerers. Anrede, das ist nicht etwa die Situationsbeschreibung für die Kommunen allein in Sachsen-Anhalt. Diese Beschreibung gilt für fast jede Kommune in Deutschland. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene rechnen mit einem kommunalen Gesamtdefizit in bisher nie da gewesener Höhe. Allenthalben starten Bürgermeister Protestaktionen und versuchen in zum Teil spektakulärer Art auf ihre Nöte aufmerksam zu machen. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts verschließt sich diesen Hilferufen nicht. Allerdings ist ihr Handlungsspielraum sehr begrenzt. Die Ursachen für die katastrophale Finanzsituation der Kommunen liegen beim Bund, folglich liegen auch dort nur die Möglichkeiten, der Situation abzuhelfen. Von nur begrenzter Wirkung können daher die Maßnahmen des Landes sein. Um das kommunale Leben nicht völlig zum Erliegen zu bringen, müssen daher nach Ansicht der Landesregierung die Vorschriften über die kommunale Haushaltsführung flexibilisiert werden. Der Zeitraum für eine Haushaltskonsolidierung bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs wird deutlich verlängert. Außerdem werden die engen Handlungsspielräume für die Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung erweitert. Auch in dieser Phase sollen wichtige kommunale Investitionen ermöglicht werden. Dies erlaubt den Kommunen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, belebt die örtliche Wirtschaft und stützt den Arbeitsmarkt. Um dem Ausnahmecharakter dieser Regelung Rechnung zu tragen, soll die Vorschrift bis zum 1. Januar 2007 befristet gelten. Anrede, helfen Sie den Kommunen und damit dem Land in dieser schwierigen Situation und geben Sie diesem Gesetz ihre Zustimmung. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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