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Magdeburg, den 12.12.2003

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 204/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 204/03 Magdeburg, den 12. Dezember 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt TOP 13 der Landtagssitzung am 11. und 12. Dezember 2003 Anrede, die Landesregierung legt Ihnen heute den Gesetzentwurf zur änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. Mit der Novellierung verfolgen wir zwei grundlegende Ziele: Erstens: Das Vermessungs- und Katasterrecht aus dem Jahr 1992 soll an die sich seitdem wesentlich veränderten informations- und kommunikationstechnischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Mit anderen Worten: Es wird e-governmentfähig gemacht mit online-Diensten, Geoportal und Geodateninfrastruktur. Zweitens: Möglichkeiten zur Deregulierung und zur Privatisierung von Aufgaben sollen konsequent genutzt werden. Damit wird dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz entsprochen. Beide Ziele verfolgen ein und denselben Zweck: Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und Verwaltung sowie für die Kommunen sind Nutzungs- und Kostenerleichterungen für den Bereich des Vermessungs- und Geoinformationswesens zu schaffen. Das inzwischen auf diesem Gebiet technisch Mögliche soll normiert werden. Besonders durch den Einsatz der Informationstechnik sollen die Verwaltungsabläufe effektiviert, die Bürgernähe erhöht und die Wirtschaft gefördert werden. Anrede, kommen wir zum ersten Novellierungsziel, der Teilhabe am e-Government. Zum Wesen eines modernen Staates gehört es heute, raumbezogene Informationen über das Staatsgebiet und seine Ressourcen der öffentlichen Verwaltung sowie der Wirtschaft und der Bürgerschaft verfügbar zu machen. Die Bedeutung der Geoinformationen für die Informations- und Wissensgesellschaft hat in den letzten Jahren merklich zugenommen. Sie sind nicht nur Grundlage der Grundbuch- und Steuerverwaltung, sondern auch Basis vieler Informationssysteme, z.B. im Bereich der Einsatzplanung von Polizei und Feuerwehr, des Umwelt- und Katastrophenschutzes und der Bauleitplanung. Ebenso haben sie eine große Bedeutung für die Bürgerinformationssysteme unserer Städte, Gemeinden und Landkreise. Geoinformationen sind eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsprozesse im öffentlichen und im privaten Bereich. Die Landesregierung entwickelt aus diesem Grund die Vermessungs- und Katasterverwaltung konsequent in Richtung des zentralen Geodatendienstleisters für das Land Sachsen-Anhalt. Hierzu hat sie die Weichen bereits gestellt und im April dieses Jahres die Neustrukturierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung beschlossen. Zum 1. Januar 2004 werden die Katasterämter des Landes und das Landesamt für Landesvermessung und Geoinformation in Halle zu einem neuen Landesamt für Vermessung und Geoinformation zusammengeführt. Die zunehmende Bedeutung von Geoinformationen erfordert daneben auch gesetzgeberisch die Neuausrichtung des Vermessungs- und Katasterwesens hin zum Vermessungs- und Geoinformationswesen. Mit der änderung des Gesetzes schafft die Landesregierung die Voraussetzungen für den Aufbau der Geodateninfrastruktur in Sachsen-Anhalt und stellt sicher, dass Staat, Wirtschaft und Bürger über ein Geodatenportal und Geodatennetzwerk auf gebündelte Geobasisdaten zugreifen und die Geodatendienste des Landes nutzen können. Künftig können Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem "online" auch bei den Gemeinden und Landkreisen, den öffentlich Bestellten Vermessungsingenieuren des Landes oder direkt über Internet abgefordert und abgegeben werden. Diese e-Government-Maßnahme zur digitalen Kommunikation dient insgesamt der Bürgerfreundlichkeit und öffnet die Verwaltung virtuell für alle Beteiligten. Für die Bürgerinnen und Bürger treten dadurch Erleichterungen ein. Die änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes ist insoweit der rechtliche Basis-Baustein zu den aktuellen Bestrebungen von Bund und Ländern sowie der Kommunen und der Wirtschaft, die Gewinnung und Nutzung von Geoinformationen als zentrales Element einer modernen Informationsgesellschaft zu fördern. Sachsen-Anhalt wird insofern mit dem neuen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz auch in dieser Hinsicht ein modernes und zukunftsorientiertes Fachrecht erhalten. Anrede, ich möchte nun auf das zweite Novellierungsziel näher eingehen. Durch Privatisierung staatlicher Aufgaben und Deregulierung von Verfahrensvorschriften sollen die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Bauherren und Investoren finanziell entlastet werden. Die Landesregierung will private Vermessungsstellen noch stärker als bislang in die hoheitliche Teilaufgabe "Liegenschaftsvermessung" einbinden. Die Ausführung hoheitlicher Liegenschaftsvermessungen durch die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde wird hierzu auf den Umfang beschränkt, der zur dauerhaften Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Führung des Liegenschaftskatasters erforderlich ist. Die Liegenschaftsvermessungen sollen im übrigen, so weit es nur geht, den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes zur Erledigung überlassen werden. Mit der änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes sollen die von Vermessungsbüros privatrechtlich durchgeführten Gebäudeeinmessungen bei Eignung zur übernahme in das Liegenschaftskataster vorgelegt werden können und die bislang geforderte amtliche Gebäudevermessung ersetzen. Grundstückseigentümer müssen somit bei Bauvorhaben ihr Bauwerk nicht weiterhin mehrfach vermessen lassen. Dies entspricht einer bürgerfreundlichen Verfahrensweise und entlastet die Eigentümer gebührenmäßig durch Wegfall von doppelten Gebäudeaufnahmen. Anrede, die Landesregierung will des Weiteren mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen für nutzerfreundliche Gebühren im Vermessungs- und Geoinformationswesen zusätzlich auch durch Kostenerleichterungen bei den Aufgabenträgern sowie durch wirtschaftliche Verfahrensweisen ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sollen im Vermessungs- und Geoinformationswesen Verfahrensvereinfachungen vorgenommen werden. Zunächst soll das für die Grundlagenvermessung normierte Gebot der Vermarkung der Festpunkte gelockert werden. Für den Anschluss der örtlichen Vermessungen stehen heute satellitengestützte Verfahren zur Verfügung, die vermarkte Festpunkte nicht mehr erfordern. Die herkömmlichen Verfahrensweisen der Grundlagenvermessung können abgelöst und damit Kostenerleichterungen für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Weiterhin will die Landesregierung die Flurstücksbildung in dafür geeigneten Fällen gebühren- und zeitsparend auch ohne örtliche Vermessung ermöglichen. Als Ausnahmetatbestand von dem bestehenden Gebot zur Vermessung der Liegenschaften kann bei der Bildung neuer Flurstücke dann auf eine Vermessung verzichtet werden, wenn die Flurstücke auch rechnerisch nach Plan in ihren Begrenzungen bestimmbar sind. Für die Führung des Liegenschaftskatasters ergeben sich keinerlei Nachteile. Schließlich soll das Gebührenniveau für die Nutzung der Geobasisinformationen durch Bundes- und Landesbehörden sowie durch Gemeinden und Landkreise für öffentliche Aufgaben auf die Bereitstellungskosten und damit auf einen Anteil von ca. 20 Prozent gesenkt werden. Geobasisdaten werden durch die Träger öffentlicher Verwaltung als Grundlage dort geführter Fachinformationssysteme zur Zeit noch zurückhaltend genutzt, da die für ganze Landesteile benötigte Menge von Geobasisdaten dort zu einem relativ hohen Gebührenaufwand führt. Wegen der großen Bedeutung der Geobasisdaten für raumbezogene Entscheidungsfindungen will die Landesregierung den Gebrauch der Daten bei allen staatlichen und kommunalen Stellen für öffentliche Aufgaben nachhaltig durch Kostenerleichterungen ermöglichen. Anrede, die von der Landesregierung hier eingebrachten änderungen des Vermessungs- und Katastergesetzes sind das Ergebnis einer im Vorfeld geführten eingehenden, breiten Diskussion mit Betroffenen und Verbänden sowie im politschen Raum. Dadurch sind die Interessenslagen ausgewogen berücksichtigt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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